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Innovationsförderung im Verbraucherschutz

Wenn Sie zum Thema Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 28.09.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Unterstützt werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Verbraucherschutz.

Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Untersuchungen, Forschung, Konzeptionsentwicklungen und -erprobungen sowie weitere Innovationsmaßnahmen zu den gesellschaftlichen, strukturellen, prozessoralen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen sowie Identifizierung von künftigen Innovationsfeldern im Verbraucherschutz, in der Verbraucherpolitik, im Verbraucher- und Anbieterverhalten, zum nachhaltigen Konsum und Ähnliches,
  • Vorhaben zur Steigerung der wissenschaftlichen Grundlagen und zur Gestaltung verbraucherpolitischer Maßnahmen in den verschiedenen Markt-, Rechts- und verbrauchernahen Gesellschaftsbereichen sowie
  • agile Formen der Verbraucherbeteiligung an Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprozessen sowie bei der Gestaltung verbraucherorientierter politischer Maßnahmen.

Sie erhalten einen Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren.

Die Höhe der Förderung beträgt maximal 500.000 EUR pro Projekt.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sonstige natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen (Vereine, Verbände, Stiftungen, Initiativen, Organisationen). (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 25 % höchstens 12.500 €.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 500.000 € pro Projekt.

Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Forschungseinrichtungen,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • sonstige natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen (Vereine, Verbände, Stiftungen, Initiativen, Organisationen).

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie verfügen über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität für Ihr Vorhaben.
  • Sie halten die Empfehlungen des „Leitfadens zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ ein und veröffentlichen Ihre Ergebnisse per Open Access.
  • Sie führen Ihr Projekt überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland durch.
  • Es muss eine begründete Aussicht auf Verwertung, wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichen Nutzen sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen bestehen.
  • Ihre Ergebnisse müssen in der Bundesrepublik Deutschland verwertbar sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die der routinemäßigen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Leistungen, der laufenden Nutzung und Verwertung wissenschaftlich-technischer Informationen oder der Marktforschung dienen sowie Vorhaben zu Themengebieten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in den Bereichen Ernährung und Lebensmittel.

Ablauf

Sie stellen Ihren Antrag entweder im Call-Verfahren oder im Einzelfall-Verfahren.

  • Im Call-Verfahren werden für einzelne Förderschwerpunkte gesonderte Förderaufrufe veröffentlicht. Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Förderantrag reichen Sie bitte im Rahmen eines Förderaufrufs bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.
  • Im Einzelfall-Verfahren erfolgt die Antragstellung zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Förderrichtlinie des Programms zur Förderung von Innovationen im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft „Innovationsprogramm Verbraucherschutz"
vom: 28.09.2023
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
BAnz AT 09.11.2023 B2

Weblink zur Förderbekanntmachung

Schlagwörter: Innovationsförderung Forschungsförderung Verbraucherrecht

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMU/programm-zur-innovationsfoerderung-im-verbraucher.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 25 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen

„Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100% gefördert werden können, wenn die Erfüllung des Zwecks in dem notwendigen Umfang nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben durch den Bund möglich ist (nach Nummer 2.4 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Absatz 1 BHO).“
Feld
Rechtsgrundlage/Richtlinientext
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur nichtwirtschaftliche Hochschulen/Forschungseinrichtungen und nur bei Notwendigkeit; Unternehmen Eigenbeteiligung mind. 20 %, AGVO 25–80 %.
Geprüft am
27.09.2026

Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Ebene
Bund (BMU)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Branche
Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Inno-Verbraucher@bmuv.bund.de
www.ble.de

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