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Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart
Wenn Sie Schienenfahrzeuge im Knoten Stuttgart einsetzen und diese mit Technik zur digitalen Kommunikation in der Zugsteuerung ausrüsten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 16.02.2021 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss, nur Erstausrüstung einer Baureihe (FoC)) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie im Rahmen des Projekts Digitaler Knoten Stuttgart bei der Ausrüstung Ihrer Schienenfahrzeuge mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS (European Rail Traffic Management System) und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO).
Sie können die Förderung für folgende Vorhaben an Bestandsfahrzeugen (Triebfahrzeuge, Steuerwagen und Instandhaltungsfahrzeuge) einsetzen:
- Maßnahmen am 1. Fahrzeug einer Baureihe (FoC) und
- Serien- beziehungsweise Typenausrüstungen von Fahrzeugen, wenn in der Baureihe bereits eine FoC-Projektierung erfolgt ist.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
- für Maßnahmen am 1. Fahrzeug einer Baureihe (FoC) bis zu 90 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten,
- für Serien-Maßnahmen bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens und unter Verwendung der Antragsformulare beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die als Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise als Halterin oder Halter eines Schienenfahrzeugs in einem Nationalen Fahrzeugeinstellungsregister eingetragen sind und deren Fahrzeug im „Digitalen Knoten Stuttgart“ eingesetzt wird. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Bis zu 90 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Erstausrüstung einer Baureihe (FoC)); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Erstausrüstung eines Fahrzeugs einer Baureihe
Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen ist als Halter eines Triebfahrzeugs im Nationalen Fahrzeugeinstellungsregister eingetragen und setzt das Fahrzeug im Digitalen Knoten Stuttgart ein. Es beantragt beim Eisenbahn-Bundesamt einen Zuschuss für die Ausrüstung des ersten Fahrzeugs einer Baureihe mit ERTMS-Komponenten und erstellt dazu eine vollständige Dokumentation zur Weitergabe an Dritte. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten.
Serienausrüstung nach erfolgter FoC-Projektierung
Ein Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen derselben Baureihe im Regionalverkehr rund um Stuttgart plant, nach einer bereits erfolgten FoC-Projektierung weitere Fahrzeuge dieser Baureihe mit ERTMS auszurüsten. Da die Fahrzeuge im Regionalverkehr eingesetzt werden und eine Laufleistung von mehr als 50.000 km in 5 Jahren erbringen, stellt das Unternehmen vor Vorhabensbeginn einen Antrag auf Förderung der Serienausrüstung. Für diese Serien-Maßnahmen werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Kombinierte ERTMS- und ATO-Ausrüstung im Fernverkehr
Ein Halter eines im Personenfernverkehr eingesetzten Fahrzeugs, das den Hauptbahnhof Stuttgart mindestens 25-mal in 5 Jahren anfährt, möchte zusätzlich zur ERTMS-Technik auch ATO-Komponenten einbauen. Da eine ATO-Ausrüstung nur zusammen mit ERTMS gefördert wird, beantragt er beide Maßnahmen gemeinsam beim Eisenbahn-Bundesamt. Über die Höhe der Förderung im Einzelfall entscheidet die Bewilligungsstelle.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen,
- die als Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise als Halterin oder Halter eines Schienenfahrzeugs in einem Nationalen Fahrzeugeinstellungsregister eingetragen sind und
- deren Fahrzeug im „Digitalen Knoten Stuttgart“ eingesetzt wird.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die von Ihnen geplante Ausrüstung muss den technischen Vorgaben der Richtlinie entsprechen.
- Für First-of-Class-Maßnahmen müssen Sie eine vollständige Dokumentation zur Weitergabe und Nutzung durch Dritte erstellen.
- Ihr Schienenfahrzeug muss bei Einsatz im Regional- beziehungsweise im S-Bahnverkehr eine Laufleistung von mehr als 50.000 km in 5 Jahren erbringen.
- Ihr Schienenfahrzeug muss bei Einsatz im Personenfernverkehr den Hauptbahnhof Stuttgart mindestens 25-mal in 5 Jahren anfahren.
- Wenn Sie eine Ausrüstung mit ATO-Technik planen, müssen Sie zugleich ERTMS-Technik einbauen.
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 29.1.2021, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 5.2.2021, B2; berichtigt durch Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 23.2.2021, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 2.3.2021, B6.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS (European Rail Traffic Management System) und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Rahmen der infrastrukturseitigen Einführung von ERTMS im „Digitalen Knoten Stuttgart“
vom: 29.01.2021
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BAnz AT 05.02.2021 B2
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS (European Rail Traffic Management System) und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Rahmen der infrastrukturseitigen Einführung von ERTMS im „Digitalen Knoten Stuttgart“
vom: 31.07.2025
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 20.08.2025 B2
Die Frist zur Förderantragstellung endet am 30.06.2029. Die Bewilligung von Zuwendungen auf Grundlage dieser Änderungsbekanntmachung erfolgt erst nach Erlass des Bundeshaushalts 2025.
Weblink zur Änderungsbekanntmachung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: Eisenbahninfrastruktur Schienenfahrzeuge Digitaler Knoten Stuttgart Zugsicherung Zugsteuerung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/ausruestung-digitaler-knoten-stuttgart.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 90 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Erstausrüstung einer Baureihe (FoC)
„Die Höhe der Förderung beträgt … für Maßnahmen am 1. Fahrzeug einer Baureihe (FoC) bis zu 90 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten,“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 90 % nur für das erste Fahrzeug einer Baureihe (FoC); Serienausrüstung bis 50 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ebene
- Bund (BMVI)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Digitalisierung; Infrastruktur; Mobilität
- Branche
- Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Verkehr
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Tel. 0228 98260
poststelle@eba.bund.de
www.eba.bund.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.