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Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie)
Wenn Sie die bodenseitige Ausrüstung von Verkehrsflughäfen mit umweltfreundlichen Bodenstromanlagen erforschen oder in diesem Bereich investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten.
Quellendatum: 08.07.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt umweltfreundliche Bodenstromanlagen, für deren Nutzung keine anderweitige rechtliche Verpflichtung besteht.
Gefördert werden Investitionsvorhaben mit stationären und mobilen umweltfreundlichen Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen (GPUs) an Flughäfen sowie FuEuI-Vorhaben:
- Bodenstromanlagen: Investitionen in stationäre Bodenstromanlagen sowie in mobile, elektrisch betriebene Ground Power Units (e-GPUs) mit Batterie oder Brennstoffzelle, inklusive deren Lade- oder Betankungsinfrastrukturen.
- FuEuI-Vorhaben: Einzel- und Verbundvorhaben für die Bodenstromversorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen im Technologiefeld der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie oder für batterieelektrische Lösungen und deren Ladetechnik in den Bereichen „Demonstration“, „Innovation“ und „Marktvorbereitung“ im Sinne einer „experimentellen Entwicklung“.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 % Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Investitionsvorhaben maximal EUR 15 Millionen EUR (15.000.000 EUR).
- FuEuI-Vorhaben wird der Höchstbetrag begrenzt.
Das Antragsverfahren ist für Investitionsvorhaben einstufig und für FuEuI-Vorhaben zweistufig. Für Investitionsvorhaben und für FuEuI-Vorhaben werden Förderaufrufe zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlicht.
In der 1. Stufe reichen Sie Ihren Antrag bzw. Ihre Projektskizze auf Grundlage von Förderaufrufen zu festgelegten Terminen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind für Investitionsvorhaben: natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Flughafenbetreiber investiert in stationäre Bodenstromanlage
Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung in Deutschland plant die Ausstattung eines Flughafens mit einer stationären Bodenstromanlage. Für das Investitionsvorhaben werden bis zu 50 % der förderfähigen Kosten übernommen, die Investitionssumme ist auf maximal 15.000.000 EUR begrenzt. Die endgültige Entscheidung trifft die Bewilligungsstelle.
Hochschule erforscht batterieelektrische Ladetechnik
Eine Hochschule reicht im Rahmen eines FuEuI-Vorhabens eine Projektskizze zur Bodenstromversorgung mit batterieelektrischer Ladetechnik ein. Als Hochschule kann sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Das Verfahren ist zweistufig, sodass nach positiver Bewertung der Skizze ein förmlicher Antrag folgt.
KMU entwickelt mobile e-GPU mit Brennstoffzelle
Ein kleines oder mittleres Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland arbeitet an einer mobilen, elektrisch betriebenen Ground Power Unit mit Brennstoffzelle. Als KMU kann es unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu den bis zu 50 % der förderfähigen Kosten einen Bonus erhalten, sofern die EU-Kriterien für KMU erfüllt sind. Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein, und der Beginn muss binnen 6 Monaten ab Erlass des Zuwendungsbescheids erfolgen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind für
- Investitionsvorhaben:
- natürliche Personen und
- juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.
- FuEuI-Vorhaben:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Gebietskörperschaften,
- Hochschulen und
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende müssen eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
- Antragstellende für Investitionsvorhaben müssen Eigentümerin oder Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme zur klima- und umweltfreundlichen Bodenstromversorgung an Flughäfen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland werden.
- Ihr Vorhaben wird grundsätzlich mit positive Realisierungsaussichten eingeschätzt.
- Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen.
- Ihre Gesamtfinanzierung des Vorhabens und Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit ist nachweislich gesichert.
- Sie beginnen mit Ihrem Vorhaben binnen 6 Monaten ab Erlass des Zuwendungsbescheids.
Antragsverfahren
Bekanntmachung der Richtlinie über Zuwendungen zur Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie) vom: 19.01.2026, Bundesministerium für Verkehr, BAnz AT 21.01.2026 B5
Ablauf
Sie durchlaufen für die Beantragung der Förderung die folgenden Schritte:
- Vorbereitung: Sie informieren sich über die spezifischen Förderaufrufe für Bodenstrom, PCA (Pre-Conditioned Air) oder FuEuI (Forschung, Entwicklung und Innovation).
- Antragstellung: Sie reichen Ihren Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen elektronisch über das Portal „easy-Online“ (siehe weiterführenden Link) ein.
- Prüfung: Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und die Einhaltung der Kriterien.
- Bescheid: Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung.
Hinweise zum Verfahren
- Die Antragstellung für die spezifischen Aufrufe ist bereits beendet.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Bitte bereiten Sie für Ihren Antrag folgende Dokumente vor:
- Bei Investitionsvorhaben: Eine detaillierte technische Beschreibung des Vorhabens am jeweiligen Flughafenstandort.
- Bei FuEuI-Vorhaben (Forschung, Entwicklung und Innovation): Fachspezifische Skizzen zur Erläuterung des Innovationsgehalts.
- Finanzierungsplan: Eine Aufstellung der voraussichtlichen Investitionsausgaben oder Projektkosten.
- Eigentumsnachweis: Unterlagen, die belegen, dass Sie Eigentümer der Anlagen werden.
Alle Unterlagen müssen Sie elektronisch über das System „easy-Online“ einreichen.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Richtlinie über Zuwendungen zur Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie)
vom: 19.01.2026
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BAnz AT 21.01.2026 B5
Weblink zur Bekanntmachung
Schlagwörter: Bodenstrom Förderung e-GPU Zuschuss PCA Klimatisierung Klimafreundlicher Flughafen Alternative Bodenstrom-Technologien Flughafen Elektrifizierung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/bodenstrom-richtlinie.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen
„Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/außeruniversitäre Einrichtungen; Unternehmen meistens 50 % plus KMU-Bonus.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ebene
- Bund (BMVI)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Unternehmen
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Forschung und Innovation (themenspezifisch); Umwelt- und Naturschutz
- Branche
- Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Betriebliche und private Investitionen
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Umwelt- und Naturschutz
- Betriebliche und private Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Tel. +49 4941 602774
Bodenstrom@bav.bund.de
www.bav.bund.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.