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Förderung „Digitale Testfelder in Häfen“
Wenn Sie in deutschen See- und Binnenhäfen innovative Infrastrukturprojekte erproben wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 11.12.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt die Ausrüstung deutscher See- und Binnenhäfen mit digitaler Infrastruktur für die Erprobung von Innovationen in Form von Testfeldern.
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte beispielsweise in den folgenden Bereichen:
- Verkehrsmanagement,
- autonomes und automatisiertes Fahren,
- Digitalisierung in den Lieferketten,
- Administration.
Förderfähige Infrastrukturen sind unter anderem
- IT-Infrastrukturen,
- intelligente Netzsteuerungssysteme,
- zentrale Port Management- und Monitoringsysteme,
- Port Traffic Center,
- digitale Kommunikationsinfrastrukturen,
- Funkinfrastrukturen,
- Glasfasernetze,
- 5G-Netze,
- Low Range Wide Area Networks (LoRaWAN),
- Sensorik- und Steuerungstechnik,
- Drohneninfrastrukturen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizzen bei dem Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH einreichen. Es werden Förderaufrufe mit separaten Einreichungsfristen veröffentlicht.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
80–100 % FörderungBinnenhafenbetreiber baut Sensornetz als digitales Testfeld auf
Antragsteller: Ein kommunaler Binnenhafenbetreiber in Westdeutschland stellt den Antrag.
Ausgangslage: Im Hafen stauen sich zu Spitzenzeiten Lkw und Umschlaggeräte, weil Daten zur Auslastung fehlen. Neue Lösungen für das Verkehrsmanagement sollen erst im echten Betrieb erprobt werden.
Vorhaben: Der Hafenbetreiber rüstet einen Hafenabschnitt als Testfeld mit einem LoRaWAN-Funknetz sowie Sensorik- und Steuerungstechnik aus. Die Daten laufen in ein zentrales Port-Monitoringsystem, mit dem neue Ansätze im Verkehrsmanagement getestet werden. Das Testfeld steht interessierten Nutzerinnen und Nutzern diskriminierungsfrei zu Marktbedingungen offen.
Förderung: Gefördert wird die digitale Infrastruktur für das Testfeld als Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann der Hafenbetreiber bis zu 200.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist unter anderem ein technisch-wirtschaftliches Risiko des Projekts; die Bewilligungsstelle entscheidet.
Eigenanteil: Den Eigenanteil von 50.000 Euro trägt der Hafenbetreiber selbst. Welche Kosten nicht gefördert werden: Der Programmtext nennt dazu nichts.
Was ein Betrieb davon hat: Logistik- und Technologieunternehmen können das Testfeld zu Marktbedingungen nutzen, um eigene Lösungen zu erproben, oder sich als Partner an einem Verbundprojekt beteiligen.
Weg zum Antrag:
- Auf einen veröffentlichten Förderaufruf achten und die Projektskizze über easy-Online beim Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH einreichen
- Nach positiver Bewertung den förmlichen Förderantrag mit Verwertungsplan über easy-Online vorlegen
- Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Hafenbetreiberinnen und Hafenbetreiber unabhängig von ihrer Rechtsform, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Ingenieurbüros und Konsortien/Verbünde der Aufgezählten. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Hafenbetreiber testet digitale Steuerungssysteme
Ein Hafenbetreiber in einem norddeutschen Seehafen reicht eine Projektskizze für ein zentrales Port Management- und Monitoringsystem beim Projektträger ein. Gefördert werden bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Nach positiver Bewertung der Skizze stellt der Betreiber im zweiten Schritt einen förmlichen Antrag über das System easy-Online.
Verbundprojekt erprobt 5G und Sensorik
Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bildet gemeinsam mit einer außeruniversitären Forschungseinrichtung ein Konsortium, um in einem Binnenhafen 5G-Netze und Sensorik- und Steuerungstechnik für automatisiertes Fahren zu erproben. Die Zusammenarbeit wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt, und für die Antragstellung ist ein Verwertungsplan vorzulegen. Der Zuschuss deckt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Ingenieurbüro plant Glasfaser- und Funkinfrastruktur
Ein Ingenieurbüro mit Niederlassung in Deutschland reicht eine Projektskizze zum Aufbau digitaler Kommunikationsinfrastrukturen und Glasfasernetze in einem Hafen ein. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Projekt mit einem technisch-wirtschaftlichen Risiko verbunden ist und ohne Zuwendung aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchführbar wäre. Die geförderte Infrastruktur muss anschließend interessierten Nutzerinnen und Nutzern gleichberechtigt und diskriminierungsfrei zu Marktbedingungen zur Verfügung gestellt werden.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Hafenbetreiberinnen und Hafenbetreiber unabhängig von ihrer Rechtsform,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Ingenieurbüros und Konsortien/Verbünde der Aufgezählten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Ihr Projekt muss mit einem technisch-wirtschaftlichen Risiko verbunden sein mit der Folge, dass Sie es aus wirtschaftlichen Gründen ohne Gewährung der Zuwendung nicht durchführen würden.
- Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und ausreichende Kapazitäten zur Durchführung des Projekts.
- Sie müssen bei Antragstellung einen Verwertungsplan vorlegen und eine Umsetzung der Ergebnisse anstreben und nachweisen.
- Sie stellen die geförderte Hafeninfrastruktur interessierten Nutzerinnen und Nutzern gleichberechtigt und diskriminierungsfrei zu Marktbedingungen zur Verfügung.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Antragsverfahren
Förderrichtlinie „Digitale Testfelder in Häfen“ (DigiTest), deren Wirkung zum 31.12.2025 eintritt.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie „Digitale Testfelder in Häfen“
vom: 05.11.2020
Bundesministerium für Verkehr
Weblink zur konsolidierten Fassung der Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)
Neunter Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der „Förderrichtlinie Digitale Testfelder in Häfen“
vom: 09.12.2020 in der Fassung der geänderten Förderrichtlinie vom 10.12.2025
Bundesministerium für Verkehr
Für das Auswahlverfahren werden in der 1. Verfahrensstufe Projektskizzen berücksichtigt, die bis zum 12.03.2026 eingegangen sind.
Schlagwörter: Seehäfen Binnenhäfen Datenhub autonomes Fahren automatisiertes Fahren Digitalisierung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/digitale-testfelder-in-haefen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
80–100 % Förderung
bis zu 80 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis zu 80 % als Regelfall für alle Antragsteller.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ebene
- Bund (BMVI)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
- Förderbereich
- Digitalisierung; Forschung und Innovation (themenspezifisch); Infrastruktur; Mobilität
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Mobilität und Verkehr; Schifffahrt und Meerestechnik
- Infrastruktur
- Verkehr
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH (TRFI)
Am Grauen Stein
51105 Köln
Tel. +49 221 806-4110
digitest@de.tuv.com
www.tuv.com/landingpage/de/tuev-rheinland-res...
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.