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Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen
Quellendatum: 05.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen
vom: 15.07.2026
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 24.07.2026 B3
Die Anträge sind über die Förderzentrale Deutschland zu stellen. Zur Einreichung der Anträge ist eine Anmeldung mit der BundID oder über Mein Unternehmenskonto erforderlich.
Vollständige Anträge werden jeweils zum 01.03., 01.06., 01.09., und 01.12. eines jeden Jahres priorisiert.
Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss gesondert beantragt und genehmigt werden.
Die letzte Antragsmöglichkeit ist grundsätzlich der 30.06.2030.
Schlagwörter: ERTMS ETCS Interoperabilität Schienenfahrzeuge Digitalisierung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/ertms.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ebene
- Bund (BMVI)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Digitalisierung; Infrastruktur; Mobilität
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Tel. +49 4941 602-769 (Montag bis Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr, Freitag 09:00 – 13:00 Uhr)
ertms@bav.bund.de
www.bav.bund.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.