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Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Richtlinie über die Förderung des Umweltschutzes und der Sicherheit in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 15.12.2015
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BAnz AT 05.01.2016 B4
Bekanntmachung der Ersten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 12.12.2016
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BAnz AT 27.12.2016 B4
Bekanntmachung der Zweiten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 25.11.2022
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAnz AT 15.12.2022 B6
Bekanntmachung der Dritten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 17.02.2025
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAnz AT 10.03.2025 B5
Die Anträge auf Förderung von Maßnahmen nach dieser Richtlinie sind ab Start des Antragszeitraums und spätestens bis zum Ablauf des 31.08. des Jahres zu stellen, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.
Schlagwörter: Güterkraftverkehr Nutzfahrzeuge Umwelt Sicherheit Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen sonstige Maßnahmen im Bereich Umweltschutz und Sicherheit sowie Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/gueterkraftverkehr-mit-schweren-nutzfahrzeugen2.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ebene
- Bund (BMVI)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Beratung; Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Mobilität; Umwelt- und Naturschutz
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Beratung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Umwelt- und Naturschutz
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Beratung und Schulung; Betriebliche und private Investitionen
- Umwelt- und Naturschutz
- Beratung und Schulung; Betriebliche und private Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Werderstraße 34
50672 Köln
Tel. +49 221 577 626-99
info.foerderprogramme@balm.bund.de
www.balm.bund.de/DE/Home/home_node.html
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.