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Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Richtlinie über die Förderung des Umweltschutzes und der Sicherheit in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 15.12.2015
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BAnz AT 05.01.2016 B4

Weblink zur Förderrichtlinie

Bekanntmachung der Ersten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 12.12.2016
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BAnz AT 27.12.2016 B4

Weblink zur Förderrichtlinie

Bekanntmachung der Zweiten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 25.11.2022
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAnz AT 15.12.2022 B6

Weblink zur Förderrichtlinie

Bekanntmachung der Dritten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 17.02.2025
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAnz AT 10.03.2025 B5

Die Anträge auf Förderung von Maßnahmen nach dieser Richtlinie sind ab Start des Antragszeitraums und spätestens bis zum Ablauf des 31.08. des Jahres zu stellen, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Güterkraftverkehr Nutzfahrzeuge Umwelt Sicherheit Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen sonstige Maßnahmen im Bereich Umweltschutz und Sicherheit sowie Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/gueterkraftverkehr-mit-schweren-nutzfahrzeugen2.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ebene
Bund (BMVI)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Beratung; Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Mobilität; Umwelt- und Naturschutz
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Beratung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Umwelt- und Naturschutz
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Beratung und Schulung; Betriebliche und private Investitionen
Umwelt- und Naturschutz
Beratung und Schulung; Betriebliche und private Investitionen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Werderstraße 34
50672 Köln
Tel. +49 221 577 626-99
info.foerderprogramme@balm.bund.de
www.balm.bund.de/DE/Home/home_node.html

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