Programme · Bund · BMVI

Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)“

Wenn Sie sich an einem Forschungsprojekt zu innovativen Hafentechnologien beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 26.06.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 50 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei Vorhaben zur Entwicklung oder Anpassung innovativer Hafentechnologien.

Sie erhalten einen Zuschuss für innovative Einzel- und Verbundprojekte zu folgenden Themen:

  • technische Optimierung des Güterumschlags und der Passagierabfertigung,
  • Optimierung der Lagerhaltung,
  • informationstechnische Konzepte und Systeme zur Steuerung und Abwicklung der Waren- und Fahrgastströme im Hafen,
  • informationstechnische horizontale Integration über Wertschöpfungsnetzwerke sowie vertikale Integration und vernetzte Produktionssysteme (Industrie 4.0),
  • Verbesserung der IT-Sicherheit,
  • Automatisierungsprozesse und Mensch-Technik-Interaktion,
  • technische Innovationen zur Steigerung der Energieeffizienz im Hafen und Verringerung der Umweltbelastung.

Sie erhalten für maximal 4 Jahre

  • bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung,
  • bis zu 25 % der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung,
  • bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Ihr Zuschuss wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. 

Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn des Vorhabens im Rahmen spezifischer Förderaufrufe bei dem vom BMDV beauftragten Projektträger Innovative Hafentechnologien, dem TÜV Rheinland.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Anstalten öffentlichen Rechts, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, außeruniversitäre Einrichtungen sowie Ingenieurbüros. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Unternehmen entwickelt Technik für Güterumschlag

Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Deutschland plant ein Vorhaben zur technischen Optimierung des Güterumschlags im Hafen. Es stellt vor Beginn des Vorhabens einen Antrag im Rahmen eines spezifischen Förderaufrufs beim beauftragten Projektträger. Für industrielle Forschung erhält es bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten, über die Bewilligungsstelle entscheidet.

Forschungseinrichtung untersucht IT-Sicherheit im Hafen

Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung beteiligt sich an einem Verbundprojekt zur Verbesserung der IT-Sicherheit in Häfen. Die Zusammenarbeit mit weiteren Partnern regelt sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Für experimentelle Entwicklung sind bis zu 25 % der beihilfefähigen Kosten für maximal 4 Jahre möglich.

Ingenieurbüro prüft Automatisierung im Umschlag

Ein Ingenieurbüro mit Niederlassung in Deutschland führt eine Durchführbarkeitsstudie zu Automatisierungsprozessen und Mensch-Technik-Interaktion im Hafenbetrieb durch. Es reicht den Antrag vor Beginn des Vorhabens bei dem vom BMDV beauftragten Projektträger ein. Für Durchführbarkeitsstudien sind bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten vorgesehen, ein Bonus für KMU kann unter bestimmten Voraussetzungen hinzukommen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Anstalten öffentlichen Rechts,
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung,
  • außeruniversitäre Einrichtungen sowie
  • Ingenieurbüros.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Ihr Vorhaben lässt sich einer oder mehreren Kategorien der EU – industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung oder Durchführbarkeitsstudien – zuordnen.
  • Sie berücksichtigen die Regelungen der EU.
  • Ihr Vorhaben ist mit einem technisch-wirtschaftlichen Risiko verbunden, sodass es aus wirtschaftlichen Gründen ohne die Förderung nicht umgesetzt würde.
  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und ausreichende Kapazität zur Durchführung des Projekts.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Antragsverfahren

Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 17.11.2020, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 9.12.2020, B6; geändert durch Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 30.11.2023, Verkehrsblatt Nr. 24 vom 30.12.2023, S. 733.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien II – konsolidierte Fassung (Lesefassung)
vom: 17.11.2020
Bundesministerium für Verkehr

Weblink zur konsolodierten Fassung der Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Sechster Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der „Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien II“ (IHATEC II-Förderrichtlinie)
vom: 09.12.2020 in der Fassung der geänderten Förderrichtlinie vom 10.12.2025
Bundesministerium für Verkehr

Für das Auswahlverfahren wurden in der 1. Verfahrensstufe Projektskizzen berücksichtigt, die bis zum 23.03.2026 eingegangen sind.

Weblink zum sechsten Förderaufruf (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Logistik Hafenwirtschaft Handelsströme Forschungsförderung Transport IHATEC Umschlag Binnenhafen Seehafen Innovationen Güterumschlag

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/innovative-hafentechnologien-IHATEC-2.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 50 % (Zuschuss)

„bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung,“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ebene
Bund (BMVI)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen
Förderbereich
Digitalisierung; Forschung und Innovation (themenspezifisch); Infrastruktur; Mobilität
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Information und Kommunikation; Mobilität und Verkehr; Produktion und Dienstleistungen; Schifffahrt und Meerestechnik
Infrastruktur
Forschung und Innovation

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH (TRFI)
Am Grauen Stein
51105 Köln
Tel. +49 221 806-4174
IHATEC@de.tuv.com
www.tuv.com/landingpage/de/tuev-rheinland-res...

Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.

Check starten