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Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümerinnen und ?eigentümer von Mehrparteienhäusern – Laden im Mehrparteienhaus

Sie möchten als kleines Unternehmen oder als Privateigentümer Ladeplätze an Ihrem bestehenden Mehrparteienhaus aufbauen? Das Bundesministerium unterstützt Sie mit einem Zuschuss für den Einbau privater Ladestationen und die Vorverkabelung

Quellendatum: 25.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Sie können eine Förderung für den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern in Deutschland erhalten. Das Angebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie an Privateigentümer von Wohngebäuden. Als KMU gelten nach EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR (50.000.000 EUR) oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EUR (43.000.000 EUR).

Gefördert werden die Vorverkabelung von Stellplätzen sowie der Netzanschluss und die Installation von Ladepunkten. Auch notwendige Elektroinstallationsarbeiten und bauliche Maßnahmen am Gebäude sind förderfähig. Nicht förderfähig sind die Kosten für die Planung, die Genehmigung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur.

Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss je Stellplatz. Ohne installierten Ladepunkt beträgt der Zuschuss 1.300 EUR. Wenn Sie einen Ladepunkt installieren, erhalten Sie 1.500 EUR. Für einen bidirektionalen Ladepunkt beträgt die Förderung 2.000 EUR. Sie erhalten die Auszahlung nach der erfolgreichen Umsetzung Ihres Vorhabens.

Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge. Eine Bewilligung ist zudem nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich. Handeln Sie daher schnell und planen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Privateigentümer rüstet Mehrparteienhaus mit Ladepunkten aus

Ein Privateigentümer eines bestehenden Mehrparteienhauses mit mindestens 3 Wohneinheiten lässt mehrere Stellplätze vorverkabeln und mit Ladepunkten ausstatten. Für jeden Stellplatz mit installiertem Ladepunkt kann er bis zu 1.500 EUR erhalten, für einen bidirektionalen Ladepunkt bis zu 2.000 EUR. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben wird und die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren eingehalten wird.

KMU vorverkabelt Stellplätze ohne Ladepunkt

Ein kleines oder mittleres Unternehmen als Eigentümer eines Wohngebäudes vorverkabelt mindestens 6 Stellplätze, installiert aber zunächst keine Ladepunkte. Für diese Stellplätze kann ein Zuschuss von bis zu 1.300 EUR je Stellplatz beantragt werden. Der Kostenvoranschlag muss bereits mit dem Antrag eingereicht werden, und Lieferungs- oder Leistungsverträge dürfen vor dem Bewilligungsbescheid noch nicht abgeschlossen sein.

Gewerbliche Nutzung bleibt außen vor

Ein Verband, der Stellplätze an einem Mehrparteienhaus verwaltet, prüft eine Förderung für die Vorverkabelung. Stellplätze, die gewerblich genutzt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen, ebenso Gebäude mit einem Bauantrag nach dem 24.03.2021. Nur Stellplätze im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern kommen für den Zuschuss infrage.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Für den Erhalt der Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Stellplatz gehört zu einem bestehenden Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten.
  • Sie nutzen den Stellplatz im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern.
  • Sie vorverkabeln mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 % aller Stellplätze am Wohngebäude.
  • Sie betreiben den Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Sie reichen einen Kostenvoranschlag bereits bei der Antragstellung ein.
  • Sie halten die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren ein.
  • Sie haben vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheids noch keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen.
  • Sie halten die De-minimis-Obergrenze von 300.000 EUR innerhalb von 3 Steuerjahren ein.

Ausschlussgründe:

  • Eine Förderung für gewerblich genutzte Stellplätze ist ausgeschlossen.
  • Gebäude mit einem Bauantrag nach dem 24.03.2021 sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Sie dürfen diese Förderung nicht mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben kombinieren.
  • Sie dürfen keine parallelen Anträge für dasselbe Objekt in anderen Förderaufrufen dieser Richtlinie stellen.
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden oder Rückforderungsanordnungen nicht nachgekommen sind, sind ausgeschlossen.
  • Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die unmittelbar oder mittelbar allein vom Bund getragen werden, sind ausgeschlossen.

Ablauf

Das Verfahren zur Förderung Ihrer privaten Ladeinfrastruktur läuft in mehreren Schritten ab.

Stufe 1: Vorbereitung und Antragstellung

  • Sie müssen zuerst einen Kostenvoranschlag für die geplanten Arbeiten von einer Elektrofachkraft einholen.
  • Sie reichen Ihren Förderantrag online über das Portal des Projektträgers (siehe weiterführende Links) ein.
  • Bitte laden Sie alle erforderlichen Unterlagen als PDF-Datei hoch.
  • Mit den Arbeiten am Gebäude oder mit den Bestellungen dürfen Sie vor dem Erhalt des Bescheids noch nicht beginnen.

Stufe 2: Bewilligung und Umsetzung

  • Der Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung einen schriftlichen Bewilligungsbescheid.
  • Erst nach Erhalt des Bescheids dürfen Sie die Arbeiten beauftragen und mit dem Vorhaben beginnen.
  • Sie müssen die Arbeiten innerhalb von 9 Monaten nach dem Bescheid verbindlich beauftragen.
  • Sie müssen das gesamte Vorhaben innerhalb von 24 Monaten abschließen.

Stufe 3: Verwendungsnachweis und Auszahlung

  • Nach Abschluss der Arbeiten weisen Sie die Umsetzung beim Projektträger nach.
  • Sie laden dazu Ihre Rechnungen und Zahlungsbelege im Online-Portal (siehe weiterführende Links) hoch.
  • Der Projektträger prüft Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten den Zuschuss nach erfolgreicher Prüfung als Einmalzahlung ausgezahlt.

Hinweise zum Verfahren

Sie können Ihren Förderantrag vom 15.04.2026 bis zum 10.11.2026 einreichen. Wir bearbeiten und bewilligen die Anträge nach der Reihenfolge ihres Eingangs. Eine Bewilligung ist nur möglich, solange ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Förderung wird nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge bewilligt. Sie müssen Ihre Arbeiten innerhalb von 9 Monaten nach dem Erhalt des Bescheids verbindlich beauftragen. Das Vorhaben müssen Sie innerhalb von 24 Monaten nach dem Erhalt des Bescheids vollständig abschließen. Ihren Verwendungsnachweis müssen Sie spätestens 3 Monate nach Ablauf des Umsetzungszeitraums einreichen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung:

  • Ein aktueller Kostenvoranschlag für die geplanten Arbeiten und Elektroinstallationen.
  • Bei Vertretung: Eine schriftliche Vollmacht für die antragstellende Person.
  • Bei Unternehmen: Eine Eigenerklärung über die Einstufung als KMU sowie über erhaltene De-minimis-Beihilfen.

Bei der Verwendungsnachweisprüfung für die Auszahlung:

  • Die vollständigen Rechnungen über die Durchführung der Arbeiten.
  • Die dazugehörigen Zahlungsbelege oder Kontoauszüge als Nachweis der Bezahlung.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
vom: 16.03.2026
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 24.03.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer vom 25.03.2026 gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) vom 16.03.2026
vom: 25.03.2026
Bundesministerium für Verkehr

Weblink zum Förderaufruf (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: E-Auto; Elektroauto; Wallbox; Ladestation; Ladeinfrastruktur; KMU; Privateigentümer; Eigentümer; Eigentümerin; Mehrparteienhaus; Privatperson; Unternehmen; Laden im Mehrparteienhaus; Stellplatz; Tiefgarage; Vorverkabelung; Elektromobilität; De-minimis

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/ladeinfrastruktur-mehrparteinhauser-kmu.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ebene
Bund (BMVI)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Infrastruktur; Mobilität; Wohnungsbau und Modernisierung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

PwC PricewaterhouseCoopers GmbH
PricewaterhouseCoopers GmbH
Alsterufer 1
30 17 50
20354 Hamburg
Tel. +49 30 26 36 4444 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr)
info@laden-im-mehrparteienhaus.de
www.pwc.de/

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