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Förderung für Unternehmen mit großen Wohnbeständen – Laden im Mehrparteienhaus

Sie besitzen oder verwalten große Wohnbestände und möchten Stellplätze für Elektroautos ausrüsten? Das Bundesministerium unterstützt Sie mit einem Zuschuss für die Vorverkabelung und Ladestationen am bestehenden Mehrparteienhaus.

Quellendatum: 26.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 70 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Sie können einen Zuschuss für den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern in Deutschland erhalten. Das Angebot richtet sich an Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und andere Eigentümer großer Wohnungsbestände im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens.

Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglichen Ladeinrichtungen. Diese müssen einen Typ 2- oder CCS-Anschluss besitzen. Die maximale Ladeleistung beträgt 22 kW. Auch der Netzanschluss sowie notwendige Elektroinstallationen und Baumaßnahmen am Gebäude sind förderfähig. Nicht förderfähig sind Ausgaben für die Planung, die Genehmigung und den Betrieb der Anlagen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss für bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Der Zuschuss ist je Stellplatz auf einen Höchstbetrag begrenzt. Ohne installierten Ladepunkt erhalten Sie eine Pauschale von 1.300 EUR je Stellplatz. Mit einem installierten Ladepunkt beträgt der Höchstbetrag 1.500 EUR. Wenn der Ladepunkt technisch bidirektional laden kann, beträgt der Höchstbetrag 2.000 EUR. Pro Unternehmen können Sie insgesamt eine Förderung von maximal 30 Millionen EUR (30.000.000 EUR) erhalten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach der erfolgreichen Umsetzung Ihres Vorhabens. Bei großen Projekten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Teilbetrag von bis zu 90 % vorab abrufen.

Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens. Eine Bewilligung ist zudem nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich. Handeln Sie daher schnell und planen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 70 % höchstens 35.000 €.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 30.000.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Wohnungsunternehmen rüstet Stellplätze vor

Ein Wohnungsunternehmen in Norddeutschland verwaltet ein bestehendes Mehrparteienhaus mit mehreren Wohneinheiten und möchte einen Teil der Stellplätze vorverkabeln. Gefördert werden bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben für Vorverkabelung, Netzanschluss und Elektroinstallation. Ohne installierten Ladepunkt liegt der Zuschuss bei bis zu 1.300 EUR je Stellplatz, die Bewilligung erfolgt im Rahmen des wettbewerblichen Auswahlverfahrens und der verfügbaren Haushaltsmittel.

Genossenschaft installiert Ladepunkte am Bestand

Eine Wohnungsgenossenschaft plant für ihren Wohnungsbestand die Errichtung von Ladeinrichtungen mit Typ 2- oder CCS-Anschluss und einer Ladeleistung bis 22 kW. Für Stellplätze mit installiertem Ladepunkt beträgt der Zuschuss bis zu 1.500 EUR je Stellplatz, betrieben wird der Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien. Die Genossenschaft reicht den Kostenvoranschlag bereits mit dem Antrag ein und hält die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren ein.

Eigentümer großer Bestände nutzt bidirektionales Laden

Ein Eigentümer großer Wohnungsbestände möchte an einem bestehenden Mehrparteienhaus Ladepunkte mit bidirektionaler Ladetechnik errichten. Für solche technisch bidirektional ladefähigen Ladepunkte beträgt der Zuschuss bis zu 2.000 EUR je Stellplatz, bezogen auf bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Gewerblich genutzte Stellplätze sind von der Förderung ausgeschlossen, ebenso eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Für den Erhalt der Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Stellplatz gehört zu einem bestehenden Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten.
  • Sie nutzen den Stellplatz im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern.
  • Sie vorverkabeln mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 % aller Stellplätze am Wohngebäude.
  • Sie betreiben den Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Sie reichen einen Kostenvoranschlag bereits bei der Antragstellung ein.
  • Sie halten die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren ein.
  • Sie haben vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheids noch keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen.
  • Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Sie müssen den Beschluss über den Ausbau spätestens 6 Monate nach der Erstbescheidung nachreichen.

Ausschlussgründe:

  • Eine Förderung für gewerblich genutzte Stellplätze ist ausgeschlossen.
  • Gebäude mit einem Bauantrag nach dem 24.03.2021 sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Sie dürfen diese Förderung nicht mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben kombinieren.
  • Sie dürfen keine parallelen Anträge für dasselbe Objekt in anderen Förderaufrufen dieser Richtlinie stellen.
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden oder Rückforderungsanordnungen nicht nachgekommen sind, sind ausgeschlossen.
  • Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die unmittelbar oder mittelbar allein vom Bund getragen werden, sind ausgeschlossen.

Ablauf

Das Verfahren zur Förderung Ihrer privaten Ladeinfrastruktur läuft in mehreren Schritten ab.

Stufe 1: Vorbereitung und Antragstellung

  • Sie müssen zuerst einen Kostenvoranschlag für die geplanten Arbeiten von einer Elektrofachkraft einholen.
  • Sie reichen Ihren Förderantrag online über das Online-Portal (siehe weiterführende Links) ein.
  • Bitte laden Sie alle erforderlichen Unterlagen als PDF-Datei hoch.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften können den Antrag auch ohne einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft einreichen.
  • Mit den Arbeiten am Gebäude oder mit den Bestellungen dürfen Sie vor dem Erhalt des Bescheids noch nicht beginnen.

Stufe 2: Bewertung und Bewilligung

  • Nach dem Ablauf der Antragsfrist bewertet der Projektträger alle eingegangenen Anträge.
  • Die Bewertung erfolgt nach festen Kriterien im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens.
  • Der Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) prüft die ausgewählten Anträge.
  • Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung einen schriftlichen Bewilligungsbescheid.
  • Erst nach Erhalt des Bescheids dürfen Sie die Arbeiten beauftragen und mit dem Vorhaben beginnen.
  • Sie müssen die Arbeiten innerhalb von 9 Monaten nach dem Bescheid verbindlich beauftragen.
  • Sie müssen das gesamte Vorhaben innerhalb von 24 Monaten abschließen.

Stufe 3: Verwendungsnachweis und Auszahlung

  • Nach Abschluss der Arbeiten weisen Sie die Umsetzung beim Projektträger nach.
  • Sie laden dazu Ihre Rechnungen und Zahlungsbelege im Online-Portal (siehe weiterführende Links).
  • Der Projektträger prüft Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten den Zuschuss nach erfolgreicher Prüfung als Einmalzahlung ausgezahlt.

Hinweise zum Verfahren

Sie können Ihren Förderantrag vom 15.04.2026 bis zum 15.10.2026 einreichen.

Eine Bewilligung ist nur möglich, solange ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Sie müssen Ihre Arbeiten innerhalb von 9 Monaten nach dem Erhalt des Bescheids verbindlich beauftragen. Das Vorhaben müssen Sie innerhalb von 24 Monaten nach dem Erhalt des Bescheids vollständig abschließen. Ihren Verwendungsnachweis müssen Sie spätestens 3 Monate nach Ablauf des Umsetzungszeitraums einreichen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie je nach Verfahrensschritt folgende Unterlagen ein:

Bei der Antragstellung:

  • Ein aktueller Kostenvoranschlag für die geplanten Arbeiten und Elektroinstallationen.
  • Bei Vertretung: Eine schriftliche Vollmacht für die antragstellende Person.

Nach dem Erhalt des Bescheids:

  • Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Der Beschluss der Eigentümergemeinschaft über den Ausbau der Ladeinfrastruktur innerhalb von 6 Monaten nach der Erstbescheidung.

Bei der Verwendungsnachweisprüfung für die Auszahlung:

  • Die vollständigen Rechnungen über die Durchführung der Arbeiten.
  • Die dazugehörigen Zahlungsbelege oder Kontoauszüge als Nachweis der Bezahlung.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
vom: 16.03.2026
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 24.03.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Aufruf zur Antragseinreichung im wettbewerblichen Verfahren zur Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern von Unternehmen mit großen Wohnbeständen vom 25.03.2026 gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) vom 16.03.2026
vom: 25.03.2026
Bundesministerium für Verkehr

Weblink zum Förderaufruf (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: E-Auto; Elektroauto; Wallbox; Ladestation; Ladeinfrastruktur; Wohnungsunternehmen; Genossenschaft; Immobilienunternehmen; WEG; Wohnungseigentümergemeinschaft; Mehrparteienhaus; Privatperson; Eigentümer; Eigentümerin; Laden im Mehrparteienhaus; Stellplatz; Tiefgarage; Vorverkabelung; Elektromobilität; Wettbewerbliches Verfahren

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/ladeinfrastruktur-mehrparteinhauser-unternehmen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 70 % (Zuschuss)

„Die Förderung erfolgt als Zuschuss für bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ebene
Bund (BMVI)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Infrastruktur; Mobilität; Wohnungsbau und Modernisierung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

PwC PricewaterhouseCoopers GmbH
PricewaterhouseCoopers GmbH
Alsterufer 1
30 17 50
20354 Hamburg
Tel. +49 30 26 36 4444 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr)
info@laden-im-mehrparteienhaus.de
www.pwc.de/

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