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Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder - Laden im Mehrparteienhaus

Sie möchten Ihre Garage oder Ihren Stellplatz für ein Elektroauto vorbereiten? Das Bundesministerium unterstützt Sie mit einem Zuschuss für den Einbau privater Ladeinfrastruktur an Ihrem bestehenden Mehrparteienhaus.

Quellendatum: 21.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Sie können eine Förderung für den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern erhalten. Das Angebot richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und an einzelne Wohnungseigentümer.

Gefördert werden die Vorverkabelung von Stellplätzen sowie der Netzanschluss und die Installation von Ladepunkten. Auch notwendige Elektroinstallationsarbeiten und bauliche Maßnahmen am Gebäude sind förderfähig. Nicht förderfähig sind die Kosten für die Planung und den Betrieb der Anlagen.

Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss je Stellplatz. Ohne installierten Ladepunkt beträgt der Zuschuss 1.300 EUR. Wenn Sie einen Ladepunkt installieren, erhalten Sie 1.500 EUR. Für einen bidirektionalen Ladepunkt beträgt die Förderung 2.000 EUR. Sie erhalten die Auszahlung nach der erfolgreichen Umsetzung Ihres Vorhabens.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

WEG lässt Stellplätze vorverkabeln

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft in einem bestehenden Mehrparteienhaus beschließt, mehrere Stellplätze für Elektroautos vorzuverkabeln. Ohne installierten Ladepunkt erhält sie dafür einen Zuschuss von bis zu 1.300 EUR je Stellplatz. Den Beschluss über den Ausbau reicht die WEG spätestens 6 Monate nach der Erstbescheidung nach.

Einzelner Eigentümer installiert Ladepunkt

Ein einzelner Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus mit mindestens 3 Wohneinheiten lässt an seinem Stellplatz einen Ladepunkt installieren und betreibt ihn mit Strom aus erneuerbaren Energien. Dafür erhält er einen Zuschuss von bis zu 1.500 EUR. Den Kostenvoranschlag reicht er bereits bei der Antragstellung ein, Lieferungsverträge schließt er erst nach dem Bewilligungsbescheid ab.

Bidirektionalen Ladepunkt fördern lassen

Ein Wohnungseigentümer entscheidet sich für einen bidirektionalen Ladepunkt an seinem Stellplatz im Mehrparteienhaus. Für diese Variante ist ein Zuschuss von bis zu 2.000 EUR vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Umsetzung des Vorhabens und unter Einhaltung der Zweckbindungsfrist von 3 Jahren.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Für den Erhalt der Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Stellplatz gehört zu einem bestehenden Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten.
  • Sie nutzen den Stellplatz im Zusammenhang mit der Wohnnutzung.
  • Sie vorverkabeln mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 % aller Stellplätze am Wohngebäude.
  • Sie betreiben den Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Sie reichen einen Kostenvoranschlag bereits bei der Antragstellung ein.
  • Sie halten die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren ein.
  • Sie haben vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheids noch keine Lieferungsverträge oder Leistungsverträge abgeschlossen.
  • Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Sie müssen den Beschluss über den Ausbau spätestens 6 Monate nach der Erstbescheidung nachreichen.

Ausschlussgründe:

  • Eine Förderung für gewerblich genutzte Stellplätze ist ausgeschlossen.
  • Gebäude mit einem Bauantrag nach dem 24.03.2021 sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Sie dürfen diese Förderung nicht mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben kombinieren.
  • Sie dürfen keine parallelen Anträge für dasselbe Objekt in anderen Förderaufrufen dieser Richtlinie stellen.
  • Sie können keine Förderung erhalten, wenn die De-minimis-Obergrenze von 300.000 EUR in 3 Jahren überschritten wird.

Ablauf

Das Verfahren zur Förderung Ihrer privaten Ladeinfrastruktur läuft in mehreren Schritten ab.

Stufe 1: Vorbereitung und Antragstellung

  • Sie müssen zuerst einen Kostenvoranschlag für die geplanten Arbeiten von einer Elektrofachkraft einholen.
  • Sie reichen Ihren Förderantrag online über das Portal des Projektträgers ein.
  • Bitte laden Sie alle erforderlichen Unterlagen als PDF-Datei hoch.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können den Antrag auch ohne einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft einreichen.

Stufe 2: Bewilligung und Umsetzung

  • Der Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung einen schriftlichen Bewilligungsbescheid.
  • Erst nach Erhalt des Bescheids dürfen Sie die Arbeiten beauftragen und mit dem Vorhaben beginnen.
  • Sie müssen die Arbeiten innerhalb von 9 Monaten nach dem Bescheid verbindlich beauftragen.
  • Sie müssen das gesamte Vorhaben innerhalb von 24 Monaten abschließen.

Stufe 3: Verwendungsnachweis und Auszahlung

  • Nach Abschluss der Arbeiten weisen Sie die Umsetzung beim Projektträger nach.
  • Sie laden dazu Ihre Rechnungen und Zahlungsbelege im Online-Portal hoch.
  • Der Projektträger prüft Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten den Zuschuss nach erfolgreicher Prüfung als Einmalzahlung ausgezahlt.

Hinweise zum Verfahren

Sie können Ihren Förderantrag vom 15.04.2026 bis zum 10.11.2026 einreichen. Die Förderung wird nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge bewilligt. Sie müssen Ihre Arbeiten innerhalb von 9 Monaten nach dem Erhalt des Bescheids verbindlich beauftragen. Das Vorhaben müssen Sie innerhalb von 24 Monaten nach dem Erhalt des Bescheids vollständig abschließen. Ihren Verwendungsnachweis müssen Sie spätestens 3 Monate nach Ablauf des Umsetzungszeitraums einreichen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie je nach Verfahrensschritt folgende Unterlagen ein:Bei der Antragstellung:

  • Ein aktueller Kostenvoranschlag für die geplanten Arbeiten und Elektroinstallationen.
  • Bei Vertretung: Eine schriftliche Vollmacht für die antragstellende Person.

Nach dem Erhalt des Bescheids:

  • Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Der Beschluss der Eigentümergemeinschaft über den Ausbau der Ladeinfrastruktur innerhalb von 6 Monaten nach der Erstbescheidung.

Bei der Verwendungsnachweisprüfung für die Auszahlung:

  • Die vollständigen Rechnungen über die Durchführung der Arbeiten.
  • Die dazugehörigen Zahlungsbelege oder Kontoauszüge als Nachweis der Bezahlung.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
vom: 16.03.2026
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 24.03.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern, ausschließlich für Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Mitglieder vom 25.03.2026 gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an
Mehrparteienhäusern des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) vom 16.03.2026
vom: 25.03.2026
Bundesministerium für Verkehr

Weblink zum Förderaufruf (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: E-Auto; Elektroauto; Wallbox; Ladestation; Ladeinfrastruktur; WEG; Wohnungseigentümergemeinschaft; Mehrparteienhaus; Privatperson; Eigentümer; Eigentümerin; Laden im Mehrparteienhaus; Stellplatz; Tiefgarage; Vorverkabelung; Elektromobilität

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/ladeinfrastruktur-mehrparteinhauser-weg.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ebene
Bund (BMVI)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Infrastruktur; Mobilität; Wohnungsbau und Modernisierung
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

PwC PricewaterhouseCoopers GmbH
PricewaterhouseCoopers GmbH
Alsterufer 1
30 17 50
20354 Hamburg
Tel. +49 30 26 36 4444 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr)
info@laden-im-mehrparteienhaus.de
www.pwc.de/

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