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Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) als Teil des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten

Quellendatum: 19.12.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) als Teil des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten
vom: 13.11.2025
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 05.12.2025 B7

Das Antragsverfahren ist für Investitionszuschüsse nach Nummer 2.1 bis 2.5 dieser Förderrichtlinie grundsätzlich einstufig angelegt.

Eine Ausnahme bildet das Wettbewerbsverfahren „HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland“ des BMV, bei dem integrierte Konzepte von Regionen auf Basis einer gesamtheitlichen Skizze beurteilt werden und die Gewinner durch den Projektträger zur Antragseinreichung aufgefordert werden. In den Wettbewerbsunterlagen wird der Prozess entsprechend weiter detailliert.

Zur Antragstellung ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) zu nutzen.

Weblink zur Förderbekanntmachung

Schlagwörter: Investitionszuschüsse für Fahrzeuge hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung KWK-Anlagen Bordenergieversorgung auf Schiffen Landfahrzeugen und Flugzeugen Wasserstoffbetankungsinfrastruktur im Mobilitätssektor

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/massnahmen-marktaktivierung-phase2.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ebene
Bund (BMVI)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Mobilität; Unternehmensfinanzierung
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.

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