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Förderung für die Erstellung und Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen (nachhaltig.mobil.planen.)

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert die Aufstellung und Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen mit bis zu 90 % Zuschuss.

Quellendatum: 13.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss, nur finanzschwache Kommunen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Sie vertreten eine Stadt, eine Gemeinde, einen Landkreis oder einen kommunalen Zweckverband? Dann können Sie eine Förderung erhalten, um einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan aufzustellen oder fortzuschreiben. Das Ziel ist es, vor Ort eine strategische Planungsgrundlage für nachhaltige Mobilität zu schaffen.

Die Pläne orientieren sich am europäischen Vorbild der sogenannten SUMPs. Sie müssen bei der Ausarbeitung die nationalen Kriterien des BMV erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Formulierung eines langfristigen Leitbilds, die Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger und eine umfassende Bürgerbeteiligung. Auch Stadtbezirke können gefördert werden, sofern nachgewiesen wird, dass die Planung in ein gesamtstädtisches Mobilitätskonzept integriert ist.

Sie erhalten einen Zuschuss von grundsätzlich 75 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie eine finanzschwache Kommune vertreten, kann sich dieser Fördersatz auf bis zu 90 % erhöhen. Sie müssen zwingend einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben erbringen. Ihr Vorhaben muss dabei ein Mindestvolumen von 50.000 EUR umfassen. Sie können sich auch Ausgaben für befristetes eigenes Personal fördern lassen, wenn dieses Personal ausschließlich für die Umsetzung dieses Mobilitätsplans eingesetzt wird.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 75 % höchstens 37.500 €.

Bis zu 90 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur finanzschwache Kommunen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Stadt erstellt nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan

Eine Stadt beantragt die Förderung, um erstmals einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan nach den nationalen Kriterien des BMV aufzustellen. Dabei formuliert sie ein langfristiges Leitbild, verknüpft verschiedene Verkehrsträger und führt eine Bürgerbeteiligung durch. Gefördert werden bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, den Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben trägt die Stadt selbst.

Finanzschwache Kommune schreibt Mobilitätsplan fort

Ein Landkreis, der als finanzschwache Kommune gilt, beantragt die Förderung zur Fortschreibung seines bestehenden Mobilitätsplans. Da er als finanzschwach eingestuft ist, kann sich der Fördersatz auf bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöhen. Das Vorhaben muss dabei ein Mindestvolumen von bis zu 50.000 EUR erreichen, über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Kommunaler Zweckverband plant für mehrere Gemeinden

Ein kommunaler Zweckverband beantragt die Förderung, um für mehrere beteiligte Gemeinden gemeinsam einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan zu erstellen. Für die Umsetzung setzt er befristetes eigenes Personal ein, dessen Ausgaben ebenfalls förderfähig sind, wenn es ausschließlich für dieses Vorhaben tätig ist. Der Zuschuss beträgt grundsätzlich bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, den restlichen Eigenanteil trägt der Zweckverband.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Ablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut.

  • Sie reichen im ersten Schritt eine Projektskizze als Interessenbekundung über das elektronische Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
  • Das Bundesministerium für Verkehr prüft Ihre Skizze.
  • Wenn Ihre Projektskizze positiv bewertet wird, erhalten Sie per E-Mail eine Aufforderung, einen förmlichen Förderantrag zu stellen.
  • Sie reichen den detaillierten formalen Antrag sowohl über „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) als auch rechtsverbindlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle ein.

Nach der abschließenden Prüfung Ihres förmlichen Antrags erhalten Sie einen Bescheid. Bitte beachten Sie, dass ein vorzeitiger Beginn der Maßnahmen vor der Bewilligung grundsätzlich nicht zulässig ist

Hinweise zum Verfahren

Projektskizzen können bis zum 01.06.2026 eingereicht werden.

In Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Fördermittelgebenden können auch Skizzen mit Verspätung berücksichtigt werden. Verspätet eingereichte Projektskizzen können nur berücksichtigt werden, wenn zum Zeitpunkt der Einreichung noch ausreichendes Fördervolumen zur Verfügung steht.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie die Unterlagen für die jeweilige Stufe ein:

Stufe 1 (Skizzenphase):

  • Vollständig ausgefülltes Skizzenformular
  • Grobe Kostenkalkulation
  • Zeit- und Meilensteinplan

Stufe 2 (Antragsphase):

  • Förmlicher Förderantrag
  • Detaillierte Vorhabenbeschreibung
  • Angaben zur Ausgabenkalkulation
  • Nachweis der Eigenmittel
  • Bei Verbundprojekten: Bestätigung über einen Kooperationsvertrag

Rechtsgrundlage

Aufruf zur Skizzeneinreichung zur Förderung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen („Sustainable Urban Mobility Plans“)
vom: 13.04.2026
Bundesministerium für Verkehr

Weblink zum Förderaufruf (PDF, nicht barrierefrei)

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Nachhaltige urbane Mobilitätspläne (nachhaltig.mobil.planen.)“
vom: 18.02.2026
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 03.03.2026 B5

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Förderrichtlinie „Nachhaltige urbane Mobilitätspläne (nachhaltig.mobil.planen.)“
vom: 29.06.2026
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 22.07.2026 B3

Weblink zur Änderung der Förderrichtlinie

Schlagwörter: SUMP-Förderung Mobilitätsplanung Zuschuss Nachhaltige Mobilitätspläne Kommunale Verkehrsplanung Förderung Zuschuss für Mobilitätskonzepte

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/nachhaltig-mobil-planen-mobilitaetsplaene.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 90 % (Zuschuss), Spanne ab 75 %
nur finanzschwache Kommunen

„Wenn Sie eine finanzschwache Kommune vertreten, kann sich dieser Fördersatz auf bis zu 90 % erhöhen.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Grundsätzlich 75 %, nur finanzschwache Kommunen bis 90 %.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ebene
Bund (BMVI)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Kommune; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Mobilität; Regionalförderung; Smart Cities und Regionen; Städtebau und Stadterneuerung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Verkehr
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
sump-foerderung@bmv.bund.de
bmdv.bund.de

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