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Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie)
Wenn Sie als Unternehmen Ihre Gleisanschlüsse und weitere Anlagen des Schienengüterverkehrs reaktivieren, erweitern oder neu bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss, nur Teilmaßnahme multifunktionale Anlagen) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Der Bund unterstützt Sie als Unternehmen bei Investitionen in den Neubau, Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz Ihrer Gleisanschlüsse und damit verbundener Anlagen des Schienengüterverkehrs.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben an folgenden Anlagen:
- Gleisanschlüsse einschließlich Anschlussweiche,
- multifunktionale Anlagen für den Umschlag Schiene/Straße,
- Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Maßnahmen an Gleisanschlüssen einschließlich Anschlussweichen sowie für Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten und
- für Maßnahmen an multifunktionalen Anlagen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
abhängig vom erzielten Schienengüterverkehrsaufkommen beziehungsweise der erzielten Schienengüterverkehrsleistung bis zu 10 EUR/Tonne beziehungsweise 40 EUR /1.000 Tonnenkilometer pro Jahr. Dabei werden auf Eisenbahnstrecken des europäischen Auslands erbrachte Tonnenkilometer zu maximal 50 % berücksichtigt.
Bei leichten Gütern erhalten Sie maximal 300 EUR je Güterwagen bei der Angabe des Transportaufkommens und 120 EUR je 100 Güterwagenkilometer, wenn dieTransportleistung zugrunde gelegt wird.
Die Bagatellgrenze beträgt 15.000 EUR.
Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bitte an das Eisenbahn-Bundesamt.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in privater Rechtsform. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Handel und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel – der Text nennt je nach Fall unterschiedliche Höchstbeträge (300 €); maßgeblich sind Programmtext und Richtlinie.
Beispielszenarien
Industriebetrieb reaktiviert vorhandenen Gleisanschluss
Ein Produktionsbetrieb in Norddeutschland lässt seinen bestehenden, aber ungenutzten Gleisanschluss reaktivieren, um Rohstoffe wieder per Schiene anliefern zu lassen. Für die Maßnahme am Gleisanschluss beantragt das Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der Antrag wird vor Vorhabensbeginn beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt.
Logistikunternehmen baut multifunktionale Umschlaganlage
Ein Logistikunternehmen errichtet eine multifunktionale Anlage für den Umschlag zwischen Schiene und Straße an seinem Standort. Dafür kann es einen Zuschuss von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, abhängig vom erzielten Schienengüterverkehrsaufkommen. Innerbetriebliche Transportanlagen sind von der Förderung jedoch ausgeschlossen.
Werk ersetzt abgängiges Zuführungsgleis
Ein Industriebetrieb muss ein grundlegend verschlissenes Zuführungsgleis zu seinem Gleisanschluss ersetzen, da die alte Anlage abgängig ist. Für den Ersatz beantragt der Betrieb einen Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Das Unternehmen muss dabei ein bestimmtes Frachtvolumen im Förderzeitraum nachweisen, sonst ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in privater Rechtsform.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Der Gleisanschluss muss sich im wirtschaftlichen Eigentum Ihres Unternehmens befinden und die unmittelbare oder mittelbare Verbindung an das Netz eines öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens herstellen.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie innerhalb des Förderzeitraums abhängig von der Art Ihres Vorhabens ein bestimmtes Frachtvolumen transportieren. Wenn Sie das nicht erreichen, müssen Sie den Zuschuss anteilig zurückzahlen.
- Bei Investitionen in den Ersatz von vorhandenen Anlagen oder Anlagenteilen müssen diese grundlegend verschlissen und abgängig sind.
- Die Wirtschaftlichkeit des Gleisanschlusses darf nicht durch Eigenmittel gegeben sein.
- Die Gesamtfinanzierung Ihrer Maßnahme muss gesichert sein.
- Nicht gefördert werden Anlagen für innerbetriebliche Transporte.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Vorhaben von Antragstellern, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission sowie
- Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes.
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 20.1.2021, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 26.2.2021, B4.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs (Anschlussförderrichtlinie)
vom: 20.01.2021
Bundesministeriumfür Verkehr und digitale Infrastruktur
BAnz AT 26.02.2021 B4
Änderung der Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierungund des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs (Anschlussförderrichtlinie)
vom: 19.11.2025
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 09.12.2025 B4
Schlagwörter: Infrastruktur Schienenverkehr Güterverkehr Gleisanschluss Transport
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/neubau-ausbau-reaktivierung-ersatz-gleisanschuesse.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 80 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Teilmaßnahme multifunktionale Anlagen
„Die Höhe des Zuschusses beträgt … für Maßnahmen an multifunktionalen Anlagen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Gleisanschlüsse/Zuführungsgleise bis 50 %, nur multifunktionale Umschlaganlagen bis 80 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ebene
- Bund (BMVI)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Infrastruktur; Mobilität; Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Handel; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Verkehr
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Tel. +49 228 982-60
Fax +49 228 982 691-99
Ref44-GLA@eba.bund.de
www.eba.bund.de
Weiterführende Links
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