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Förderung im Rahmen des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Sportstätten“ Projektaufruf 2026 – Schwimmbäder
Das Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ (SKS-Schwimmbäder) unterstützt Kommunen. Bei Haushaltsnotlage erhalten Sie eine erhöhte Förderquote von bis zu 75 Prozent. Reichen Sie jetzt bis zum 19.06.2026 Ihre Projektskizze ein.
Quellendatum: 02.12.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Sie vertreten eine Kommune mit einem sanierungsbedürftigen Schwimmbad? Der Bund unterstützt Sie dabei, den Sanierungsstau abzubauen und Ihre Sportstätten zukunftsfähig zu machen. Im Fokus der Förderung stehen die nachhaltige Modernisierung sowie die Verbesserung der Barrierefreiheit, um den sozialen Zusammenhalt und die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung zu sichern. Gefördert werden bauliche Anlagen inklusive Schwimmbecken und zweckdienlicher Folgeeinrichtungen. Befindet sich Ihre Kommune in einer Haushaltsnotlage? In diesem Fall beteiligt sich der Bund mit einer erhöhten Quote von bis zu 75 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Das Programm ist auf überjährige investive Projekte mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren ausgelegt. Ziel ist es, auch finanziell schwachen Kommunen die Sanierung ihrer sozialen Infrastruktur zu ermöglichen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 75 % höchstens 37.500 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Kommune saniert Schwimmbad bei Haushaltsnotlage
Eine Kommune mit einem sanierungsbedürftigen Schwimmbad und einer Haushaltsnotlage reicht bis zum 19.06.2026 eine Projektskizze ein. Gefördert werden bauliche Anlagen inklusive Schwimmbecken und zweckdienlicher Folgeeinrichtungen mit einer erhöhten Quote von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Ob die Förderung bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.
Barrierefreiheit im kommunalen Schwimmbad verbessern
Eine Kommune plant die Modernisierung ihres Schwimmbads mit Fokus auf Barrierefreiheit, um die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung und den sozialen Zusammenhalt zu sichern. Das Projekt ist überjährig und investiv angelegt, mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren. Die Kommune reicht dazu ihre Projektskizze im Rahmen des Projektaufrufs 2026 ein.
Sanierungsstau bei Sportstätte abbauen
Eine Kommune ohne Haushaltsnotlage bewirbt sich um Fördermittel, um den Sanierungsstau ihres kommunalen Schwimmbads abzubauen. Gefördert werden bauliche Anlagen einschließlich Schwimmbecken und zweckdienlicher Folgeeinrichtungen im Rahmen des Bundesprogramms SKS-Schwimmbäder. Über die konkrete Förderquote und Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Hinweise zum Verfahren
Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 19.06.2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online (siehe weiterführende Links) einreichen. Das Portal wurde ab dem 20.03.2026 freigeschaltet. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.
Rechtsgrundlage
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ Projektaufruf 2026 – Schwimmbäder
vom: 20.03.2026
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Schlagwörter: sanierung kommunaler sportstaetten freibäder sportanlagen tennisplätze modernisierung sportstätten stadtentwicklung überregional
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWSB/bundesprogramm-sanierung-kommunaler-sportstaetten.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 75 % (Zuschuss)
„Bei Haushaltsnotlage erhalten Sie eine erhöhte Förderquote von bis zu 75 Prozent.“
- Feld
- Teaser
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
- Ebene
- Bund (BMWSB)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Kommune
- Förderbereich
- Kultur, Medien und Sport
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Sport und Sportstätten
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bundesinstitut für Bau?, Stadt? und Raumforschung (BBSR)
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Deichmanns Aue 31 – 37
53179 Bonn
Tel. +49 30 257679 301 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag von 9:00 – 16:00 Uhr und Freitag 09:00 – 15:00 Uhr)
sks-Schwimmbaeder@pd-g.de
www.bbsr.bund.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.