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Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau

Wenn Sie ein anwendungsorientiertes Forschungsprojekt in den Bereichen Bauwesen, Architektur oder Bau- und Wohnungswirtschaft mit Hochbaubezug planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 26.05.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt Sie im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Bauwesen, Architektur sowie Bau- und Wohnungswirtschaft.

Sie erhalten die Förderung für Einzel- und Verbundvorhaben der anwendungsorientierten Forschung mit einem Hochbaubezug als Schwerpunkt. Einen besonders hohen Stellenwert haben der Wissenstransfer von Erkenntnissen sowie die Generierung von Innovationen für die Planungs- und Baupraxis.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 36 Monaten.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens und beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

80–100 % Förderung

Hochschule erforscht mit Baubetrieb serielles Sanieren von Wohngebäuden

Antragsteller: Ein Lehrstuhl für Baukonstruktion an einer Hochschule in Norddeutschland beantragt die Förderung.

Ausgangslage: Viele ältere Mehrfamilienhäuser müssen energetisch saniert werden, doch vorgefertigte Fassadenelemente passen oft schlecht auf den Bestand. Für die Planungs- und Baupraxis fehlen erprobte Lösungen.

Vorhaben: Die Hochschule entwickelt in einem Verbundvorhaben mit einem Bauunternehmen ein Verfahren, um vorgefertigte Fassadenelemente an Bestandsgebäude anzupassen. Das anwendungsorientierte Forschungsprojekt mit Hochbaubezug wird an Pilotgebäuden erprobt. Die Ergebnisse werden für Planungsbüros und Baubetriebe aufbereitet, um den Wissenstransfer zu sichern.

Förderung: Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 36 Monaten. Die Förderung kann bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, die Höhe richtet sich nach der Art des Vorhabens. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann die Hochschule einen Zuschuss von bis zu 225.000 Euro erhalten. Die Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Die Entscheidung trifft die Bewilligungsstelle.

Eigenanteil: In dieser Beispielrechnung trägt die Hochschule 25.000 Euro selbst. Nicht gefördert werden reine Investitionsvorhaben, Vorhaben zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben und nicht vorhabenbezogene Anträge wie institutionelle Förderung.

Was ein Betrieb davon hat: Ein Bauunternehmen kann als Verbundpartner eigene Praxiserfahrung einbringen und die entwickelten Lösungen früh erproben. Andere Betriebe können die veröffentlichten Ergebnisse in ihrer Planungs- und Baupraxis nutzen.

Weg zum Antrag:

  1. Bedingungen im Programmtext und beim BMWSB bzw. der zuständigen Stelle klären
  2. Kenntnisse zum Stand von Forschung und Technik sowie die fachlichen Voraussetzungen darlegen
  3. Im Verbund die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln
  4. Antrag einreichen und Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen einschließlich Gebietskörperschaften, die sich mit der Forschung und Entwicklung auf dem Gebieten des Bauwesens, der Architektur sowie der Bau- und Wohnungswirtschaft befassen. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Hochschule erforscht neue Bauweise

Eine Hochschule beantragt ein Forschungsvorhaben zu einer innovativen Hochbaukonstruktion. Gefördert werden bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben über einen Zeitraum von maximal 36 Monaten, wobei die Zuwendung bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt wird. Die Hochschule verfügt über eine Niederlassung in Deutschland und legt den aktuellen Stand der Forschung dar.

Verbundprojekt zu Architektur und Wissenstransfer

Ein Architekturbüro und eine Forschungseinrichtung planen ein Verbundvorhaben zur anwendungsorientierten Forschung mit Hochbaubezug. Ihre Zusammenarbeit regeln beide Seiten in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung, und beide weisen die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen nach. Die Bewilligungsstelle entscheidet über die Höhe des Zuschusses, der bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken kann.

Kommune untersucht Wohnungswirtschaft

Eine Kommune beantragt ein Forschungsvorhaben zur Bau- und Wohnungswirtschaft mit Blick auf die Planungspraxis. Reine Investitionsvorhaben oder Vorhaben zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben werden dabei nicht gefördert. Die Kommune ist maßgeblich an der Durchführung beteiligt und verfügt über eine Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen einschließlich Gebietskörperschaften, die sich mit der Forschung und Entwicklung auf dem Gebieten des Bauwesens, der Architektur sowie der Bau- und Wohnungswirtschaft befassen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende müssen über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen.
  • Umfassende Kenntnisse zum aktuellen Stand der Forschung, des Wissens und der Technik müssen vorhanden sein und dargelegt werden.
  • Antragstellende müssen maßgeblich an der Durchführung des Vorhabens beteiligt sein.
  • Die Beteiligten müssen nachweislich über die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen zur erfolgreichen Durchführung des Vorhabens verfügen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Von der Förderung ausgenommen sind

  • reine Investitionsvorhaben,
  • Vorhaben zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben sowie
  • nicht vorhabenbezogene Anträge (beispielsweise Anträge auf institutionelle Förderung).

Ablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze vor Beginn des Vorhabens bei dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Wenn Sie bereits ein von Zukunft Bau gefördertes Vorhaben fortsetzen möchten, können Sie auch außerhalb der Antragsrunden einen Antrag einreichen. Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis spätestens 3 Monate vor Beendigung des laufenden Projekts ein.

Hinweise zum Verfahren

In jedem Jahr wird eine Antragsrunde durchgeführt. Ein entsprechender Förderaufruf mit Schwerpunkten und Fristen wird jährlich bekannt gegeben.

Für den Aufruf 2026 reichen Sie Ihre Projektskizze bis einschließlich 01.09.2026 um 24:00 Uhr ausschließlich digital über das Antragsportal (siehe weiterführende Links) ein.

Die nächste Antragsrunde soll dann im Februar 2027 mit der Veröffentlichung eines neuen Förderaufrufs starten.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau
vom: 12.07.2021
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
BAnz AT 20.07.2021 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Aufruf zur Antragsrunde 2026 zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben innerhalb des Innovationsprogramms Zukunft Bau
vom: 12.03.2026
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Weblink zum Förderaufruf (PDF, barrierefrei)

Schlagwörter: Bauwesen Architektur Bauwirtschaft Wohnungswirtschaft Zuschüsse Hochbau Wissenstransfer Innovationen

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWSB/forschungs-und-entwicklungsvorhaben-zukunft-bau.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

80–100 % Förderung
bis zu 90 % (Zuschuss)

„Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens und beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis zu 90 % je nach Art des Vorhabens; Staffel nicht näher genannt.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Ebene
Bund (BMWSB)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Branche
Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Bauen und Wohnen; Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Deichmanns Aue 31 – 37
53179 Bonn
Tel. +49 228 9940 116-16
zb@bbr.bund.de
www.zukunftbau.de

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