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Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms

Wenn Sie im Bereich der nichtnuklearen Energietechnologien forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 30.09.2024 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert auf der Grundlage seines 8. Forschungsprogramms für die angewandte Energieforschung projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation von Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich. Die Förderziele des Energieforschungsprogramms sind in fünf Missionen gegliedert: Mission Energiesystem, Mission Wärmewende, Mission Stromwende, Mission Wasserstoff und Mission Transfer. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMWE zu Forschungsmissionen für die Energiewende (weiterführende Links).

Gefördert werden Projekte zu folgenden Förderschwerpunkten:

  • Wind
  • Photovoltaik
  • Geothermie
  • Wärme- und Kältepumpen
  • Produktion von Wasserstoff und Derivaten; Brennstoffzellen; Wiederverstromung
  • Solarthermie
  • Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe
  • Stromnetze und Stromspeicher
  • Wärme- und Kältenetze, Wärme- und Kältespeicher
  • Wasserstoffspeicherung und -transport
  • Gebäude
  • Quartiere
  • Industrie und Gewerbe
  • Ressourceneffizienz und zirkuläre Wirtschaft
  • Energiesystemanalyse, sektorübergreifende Systemmodellierung und -planung
  • Systemintegration und digitale Lösungen
  • Energiewende und Gesellschaft

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Für eine Erstberatung sowie für Tipps und Hinweise zu weiteren Förderangeboten für Forschungs- und Innovationsvorhaben wenden sich Interessierte bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes.

www.foerderinfo.bund.de

Telefon: +49 800 26 23-008

E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.

Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Unternehmen erforscht neue Wärmepumpentechnologie

Ein mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Deutschland entwickelt eine neue Wärme- und Kältepumpe im Rahmen der Mission Wärmewende. Es beantragt einen Zuschuss beim BMWE und erhält normalerweise bis zu 50 Prozent seiner förderfähigen Kosten. Als KMU prüft es zusätzlich, ob es unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten kann.

Hochschule forscht zu Wasserstoffspeicherung

Eine Hochschule mit Forschungskapazitäten in Deutschland untersucht neue Verfahren zur Wasserstoffspeicherung und zum Wasserstofftransport. Sie beantragt eine Förderung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms und kann dabei bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Das Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt und dort auch verwertet.

Forschungseinrichtung entwickelt Systemmodellierung für Energiewende

Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung arbeitet an sektorübergreifender Systemmodellierung und -planung für das Energiesystem. Sie stellt einen Antrag beim BMWE und kann je nach Ausgestaltung des Vorhabens bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben oder, bei einem wirtschaftlichen Vorhaben, bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Die Bewilligungsstelle entscheidet über die konkrete Förderhöhe.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie
  • Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Unter diesen Voraussetzungen werden die Vorhaben gefördert:

  • Sie müssen einen Beitrag zu den förderpolitischen Zielen des 8. Energieforschungsprogramms zur angewandten Energieforschung des BMWE leisten.
  • Sie stärken die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme.
  • Der Stand der Technik wird fortentwickelt.
  • Das Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt und verwertet.
  • Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen.
  • Als Antragstellerin oder Antragsteller sollten Sie prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie hier in der Förderbekanntmachung zum 8. Energieforschungsprogramm (weiterführende Links).

Ablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt können Sie anhand einer Skizze bewerten lassen, ob Ihre Idee für eine Förderung infrage kommt. Sollten Sie daraufhin zur Antragstellung aufgefordert werden, müssen Sie Ihre Forschungsidee in einer Vorhabenbeschreibung ausführlich darstellen und ein Antragsformular sowie einige Fragebögen ausfüllen.
Das Verfahren läuft über easy-Online. easy-Online ist das Webportal des Bundes zur Beantragung von Fördermitteln. Zum Webportal gelangen Sie über die weiterführenden Links.

Ausführlichere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter dem bei den weiterführenden Links angegebenen Link.

Hinweise zum Verfahren

Im Rahmen der Förderbekanntmachung gesondert veröffentlichte Initiativen enthalten gegebenenfalls spezifische Fristen. Außerhalb dieser sogenannten Calls besteht keine Befristung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Art der Vorhaben. Mikroprojekte können innerhalb von 2 bis 3 Monaten bearbeitet werden. Komplexe Verbundvorhaben benötigen erfahrungsgemäß 6 Monate und länger.

Rechtsgrundlage

Förderbekanntmachung zur angewandten Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms
vom: 25.04.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 31.05.2024 B1

Im Rahmen der Förderbekanntmachung gesondert veröffentlichte Initiativen enthalten gegebenenfalls spezifische Fristen. Außerhalb dieser sogenannten Calls besteht keine Befristung.

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF)

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/angewandte-energieforschung-energieforschungsprog.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen

„Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/außeruniversitäre Einrichtungen; Unternehmen normalerweise 50 % plus KMU-Bonus.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Forschung und Innovation
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Projektträger Jülich (PtJ)
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Tel. +49 2461 61-1999
PTJ-ESX-EFP@fz-juelich.de
www.ptj.de/

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