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Förderung für Beratungsleistungen im Rahmen der Beratungsgutscheine Afrika
Wenn Sie als kleines oder mittelständisches Unternehmen einen Markteintritt in Afrika planen, können Sie einen finanziellen Zuschuss für externe Beratungsleistungen erhalten.
Quellendatum: 25.09.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Gefördert werden externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und praktischen Umsetzung von wirtschaftlichen Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten durch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistete Beratungsorganisationen. Das Förderangebot erstreckt sich auf länder- und branchenspezifische Fragestellungen, rechtliche Rahmenbedingungen im Außenhandel, Business-Case-Berechnungen, Finanzierungsfragen sowie die Vorbereitung von Gründungsvorhaben.
Die Finanzierung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung mit einer Förderquote von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach Thema gelten gestaffelte maximale Tagessätze bei einem zeitlichen Umfang von mindestens 8 Stunden pro Beratertag:
- Bis zu 864 EUR netto pro Tag für Marktanalysen, Marktrecherchen, Zoll- und Einfuhrbestimmungen sowie Logistikfragen.
- Bis zu 1.080 EUR netto pro Tag für Business-Case-Berechnungen, Zertifizierungen, Normen und den Aufbau von Vertriebsstrukturen.
- Bis zu 1.296 EUR netto pro Tag für Finanzierungsberatungen, Finanzierungsverhandlungen, rechtliche Rahmenbedingungen und die Gründung von Niederlassungen.
Pro Beratungsgutschein werden bis zu 15 Beratertage gefördert. Sie können pro Kalenderjahr bis zu 3 Beratungsgutscheine in Anspruch nehmen, was einem jährlichen maximalen Zuschusswert von 43.740 EUR netto entspricht. Über die gesamte Laufzeit der Förderrichtlinie hinweg ist die Inanspruchnahme auf insgesamt 5 Beratungsgutscheine je Unternehmen mit einem maximalen Gesamtzuschuss von 72.900 EUR netto begrenzt. Den verbleibenden Eigenanteil von 25 % sowie die anfallende Umsatzsteuer müssen Sie selbst tragen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks gemäß der KMU-Definition des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 75 %, also höchstens 37.500 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Marktrecherche für Expansion nach Afrika
Ein mittelständischer Maschinenbaubetrieb aus Norddeutschland plant den Markteintritt in einen afrikanischen Zielmarkt und lässt eine Marktanalyse durch ein BAFA-gelistetes Beratungsunternehmen erstellen. Gefördert werden bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Marktanalysen bis zu 864 EUR netto pro Beratertag. Den Eigenanteil von 25 % sowie die Umsatzsteuer trägt der Betrieb selbst.
Beratung zu Finanzierung und Niederlassungsgründung
Ein Handwerksbetrieb möchte eine Niederlassung in einem afrikanischen Land gründen und benötigt dafür rechtliche und finanzierungsbezogene Beratung. Für diese Themen liegt der maximale Tagessatz bei bis zu 1.296 EUR netto, gefördert im Wege der Anteilsfinanzierung. Die Beratung muss durch ein vom BAFA gelistetes Unternehmen erfolgen, und der Betrieb muss ein substanzielles Interesse am Markteintritt nachweisen.
Mehrere Beratungsgutscheine im Jahresverlauf
Ein kleines Unternehmen mit Sitz in Deutschland nimmt innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Beratungsgutscheine für unterschiedliche Fragestellungen zum afrikanischen Markt in Anspruch. Pro Kalenderjahr sind bis zu 3 Beratungsgutscheine möglich, mit einem jährlichen Zuschusswert von bis zu 43.740 EUR netto. Über die gesamte Laufzeit der Förderrichtlinie ist die Inanspruchnahme auf insgesamt 5 Beratungsgutscheine je Unternehmen begrenzt.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
- Zielgruppe KMU: Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks gemäß der KMU-Definition des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Zielgruppe Erweiterter Mittelstand: Antragsberechtigt sind zudem mittelständische Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die weniger als 500 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen EUR (100.000.000 EUR) erwirtschaften.
- Sie müssen ein substanzielles Interesse an einem Markteintritt in afrikanische Zielmärkte nachweisen.
- Die Beratung darf ausschließlich durch vom BAFA gelistete Beratungsunternehmen durchgeführt werden.
- Die Einhaltung der De-minimis-Obergrenze von 300.000 EUR innerhalb von 3 fließenden Steuerjahren muss gewährleistet sein.
- Sie müssen über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen und den Eigenanteil von 25 % vollständig aus eigenen Mitteln bezahlen.
Ausschlussgründe:
- Bereits vor der Bewilligung begonnene Beratungen oder zuvor geschlossene Beratungsverträge sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
- Ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer offenen Rückforderungsanordnung der EU-Kommission bezüglich unzulässiger Beihilfen nicht nachgekommen sind.
- Beratungen durch Partnerunternehmen, verbundene Unternehmen oder bei bestehendem wirtschaftlichen Eigeninteresse (zum Beispiel Gewinnbeteiligungen) sind unzulässig.
- Ausgeschlossen sind Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit eingestellt haben oder über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
Ablauf
Das Antrags- und Förderverfahren ist in 3 aufeinander aufbauende Stufen gegliedert:
Stufe 1: Vorabberatung, Antragstellung und Bewilligung
- Vor Beginn der Maßnahme können Sie sich bei Bedarf unverbindlich bei der Geschäftsstelle des Wirtschaftsnetzwerks Afrika zur Förderfähigkeit beraten lassen.
- Sie erstellen eine Vorhabenbeschreibung mit Angaben zu den Zielen, den geplanten Beratungsthemen und einer Kostenkalkulation.
- Sie reichen Ihren Antrag auf Zuwendung vor Beginn der Beratung ausschließlich elektronisch über das Online-Portal des BAFA (siehe weiterführende Links) ein.
- Nach positiver Prüfung erlässt das BAFA den Zuwendungsbescheid (Beratungsgutschein).
Stufe 2: Vertragsschluss und Durchführung der Beratung
- Nach Zugang des Zuwendungsbescheids schließen Sie den Beratungsvertrag auf Basis des vorgegebenen Vertragsmusters mit einem gelisteten Beratungsunternehmen ab.
- Sie lassen die Beratung innerhalb der vorgeschriebenen Sechsmonatsfrist durchführen.
- Nach Rechnungsstellung begleichen Sie den Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer und Eigenanteil vollständig per Banküberweisung. Barzahlungen oder Verrechnungen sind nicht zulässig.
Stufe 3: Verwendungsnachweis und Auszahlung
- Nach Abschluss der Beratung reichen Sie den Verwendungsnachweis elektronisch beim BAFA (siehe weiterführende Links) ein.
- Der Verwendungsnachweis umfasst den zahlenmäßigen Nachweis sowie einen detaillierten Sachbericht mit einem Soll-/Ist-Vergleich der Beratungsleistungen.
- Nach erfolgreicher Überprüfung der Unterlagen und des Zahlungsbelegs zahlt das BAFA den Zuschuss auf Ihr Bankkonto aus.
Hinweise zum Verfahren
Eine Einreichung ist bis zum 28.02.2027 möglich. Sie müssen Ihren Förderantrag vor dem rechtsverbindlichen Abschluss des Beratungsvertrags und vor Beginn der Beratungsleistung beim BAFA einreichen.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Unterlagen für die Antragstellung (Stufe 1):
- Elektronisch ausgefülltes Antragsformular des BAFA.
- Vorhabenbeschreibung mit Vorhabenzielen, Beratungsbedarf und Kostenplanung.
- Nachweis des Handelsregistereintrags oder der Gewerbeanmeldung.
- Erklärung über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen.
- KMU-Erklärung (nach IfM Bonn) beziehungsweise Nachweis über Beschäftigtenzahl und Jahresumsatz für den erweiterten Mittelstand.
- Unterlagen für den Verwendungsnachweis (Stufe 3):
- Formular Verwendungsnachweis mit zahlenmäßigem Nachweis.
- Detaillierter Sachbericht mit Soll-/Ist-Vergleich der Beratungsleistungen.
- Kopie des unterzeichneten Beratungsvertrags inklusive aller Anlagen.
- Kopie der Rechnung des gelisteten Beratungsunternehmens.
- Bankbeleg (Kontoauszug) über die vollständige Bezahlung des Rechnungsbetrags inklusive Eigenanteil.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie „Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika“
vom: 27.01.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 21.02.2024 B1
Förderrichtlinie „Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika“
vom: 01.09.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 15.09.2026 B2
Schlagwörter: AfricaConnect AfricaGrow Wirtschaftsnetzwerk Wachstum Entwicklung Kapital Markteintritt Beratung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/beratungsgutscheine-afrika.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 75 % (Darlehen)
„Die Finanzierung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung mit einer Förderquote von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund (BMWi)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Außenwirtschaft; Beratung
- Branche
- Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Außenwirtschaft
- Markterkundung und -erschließung
- Beratung
- Außenwirtschaft
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Tel. +49 6196 9081-020
Fax +49 6196 9081-800
bga@bafa.bund.de
www.bafa.de/DE/Home/home_node.html
Weiterführende Links
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