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Förderung im Rahmen des Markterschließungsprogrammes für KMU

Als KMU, Selbstständiger oder Freiberufler oder wirtschaftsnaher Dienstleister können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei der Erschließung neuer Auslandsmärkte durch Informationsveranstaltungen, Markterkundungsreisen und Geschäftsanbahnungen im Rahmen des Markterschließungsprogrammes (MEP) gefördert werden. Das Programm richtet sich insbesondere an Unternehmen, die international wachsen möchten.

Quellendatum: 18.05.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige und Freie Berufe der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Dienstleister bei ihrem außenwirtschaftlichen Engagement zur Erschließung neuer Absatzmärkte.

Um deutsche Anbieter bei der internationalen Vermarktung ihres Angebots zu unterstützen, bietet das Markterschließungsprogramm für KMU unterschiedliche Module und Maßnahmen an:

  • Informationsveranstaltungen: Fachbezogene eintägige Informationsveranstaltungen in Deutschland zu ausgewählten Themen, Branchen und Zielländern unter Einbeziehung deutscher und lokaler Experten.
  • Markterkundung: Teilnahme an fachbezogenen Geschäftsreisen und Behördenbesuchen in die jeweiligen ausgewählten Zielländer zur Vermittlung umfangreicher praxisnaher Informationen aus erster Hand zu allen, für einen künftigen Markteintritt relevanten Rahmenbedingungen und zur Netzwerkbildung mit potenziellen lokalen Geschäftspartnern.
  • Leistungsschau: Unternehmerreise mit Symposium, in der die Leistungsfähigkeit deutscher Unternehmen aus einer Branche beziehungsweise einem Branchensegment präsentiert wird mit der Möglichkeit zum Ausbau des Netzwerks im Zielmarkt. Abgerundet wird das Format durch ein Projektmagazin für die Bewerbung im Zielland, eine Zielmarktanalyse, ein Briefing der Teilnehmer zum Markt sowie geeignete Objekt- und Referenzbesichtigungen.
  • Geschäftsanbahnung: Teilnahme an fachbezogenen Geschäftsreisen mit Präsentationsveranstaltungen in die jeweiligen ausgewählten Zielländer zur gezielten individuellen Geschäftsanbahnung mit potenziellen Kunden, Importeuren sowie Vertriebs- und Kooperationspartnern.
  • Informationsreisen ausländischer Einkäufer und Multiplikatoren: Durchführung von fachbezogenen Geschäftsreisen von Entscheidungsträgern ausgewählter Zielländer mit konkreten Einkaufsabsichten nach Deutschland zur Teilnahme an Informations- und Präsentationsveranstaltungen sowie an ausgewählten Unternehmens- beziehungsweise Objektbesuchen mit dem Ziel des Kennenlernens und der Werbung für deutsche Technologien, Produkte und Dienstleistungen.
  • Webinar: Durchführung von Online-Veranstaltungen. Landes- und fachkundige Experten aus Deutschland und dem Zielland referieren über landes- sowie branchen- beziehungsweise themenspezifische Fragestellungen zum jeweiligen Markt und Markteinstieg.
  • Sourcing Tour: Bei der Sourcing Tour erhalten einkaufende deutsche Unternehmen Unterstützung bei der Identifikation von und der Geschäftsanbahnung mit neuen Lieferanten auf einem ausländischen Zielmarkt. Der wichtigste Bestandteil sind organisierte B2B-Gespräche mit vorab identifizierten potenziellen Lieferanten im jeweiligen Zielland. Ein Informationsworkshop in Deutschland und eine zwei- bis dreitägige Geschäftsreise ins Zielland vermittelt den teilnehmenden Unternehmen einen Überblick über das Land als Beschaffungsmarkt sowie Informationen und Kontakte zu relevanten Netzwerkpartnern. 
  • Verbundprojekt: Das Modul „Partner für internationale Geschäftsentwicklung“ (Verbundprojekt) bietet kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, einen Zielmarkt in einer Art Verbund strategisch zu bearbeiten und sukzessive zu erschließen.  Dadurch soll ihnen ermöglicht werden, auch in schwierigen beziehungsweise eher unbekannten Märkten Fuß zu fassen und nachhaltige Geschäftsbeziehungen aufzubauen. Im Rahmen eines Verbundprojektes werden für die teilnehmenden Unternehmen über einen Zeitraum von einem Jahr mehrere Delegationsreisen in den Zielmarkt organisiert. Ebenso ist die Teilnahme am BMWE-Auslandsmesseprogramm möglich.

Antragsberechtigte

Zielgruppe sind KMU, Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahen Dienstleistungen mit Firmensitz in Deutschland.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung kommt den Unternehmen indirekt zugute und richtet sich nach der Art der jeweiligen Maßnahme. Sie erfolgt insbesondere durch:

  • die Vermittlung von fach- und länderbezogenen Informationen und Spezialwissen,
  • die Beratung der teilnehmenden Unternehmen auf der Grundlage erstellter Branchenprofile, spezifischer umfangreicher Länder-, Markt- und Brancheninformationen und -analysen,
  • die Identifizierung und Kontaktanbahnung von und zu potenziellen Geschäftspartnern,
  • die Vorbereitung und Durchführung von Geschäftstreffen in Deutschland oder im jeweiligen Zielland und
  • die Nachbereitung für die Teilnehmer.

Bei Unternehmerreisen fällt ein Eigenanteil von 250 EUR bis 1.500 EUR je nach Unternehmensgröße an. Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten (Nebenkosten) zu und zwischen den Gesprächsterminen beziehungsweise den Besuchen der Delegation im jeweiligen Zielland oder in Deutschland tragen die Teilnehmer selbst.

Die Förderung unterliegt den EU-Bestimmungen für De-minimis-Beihilfen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigte Zielgruppe sind KMU, Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahen Dienstleistungen mit Firmensitz in Deutschland. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Maschinenbauer erkundet neuen Auslandsmarkt

Ein mittelständischer Maschinenbaubetrieb mit Sitz in Deutschland möchte in einem neuen Zielland Fuß fassen und nimmt an einer Markterkundungsreise im Rahmen des Markterschließungsprogramms teil. Er erhält dadurch praxisnahe Informationen zu Rahmenbedingungen im Zielland und Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern. Für die Teilnahme an der Unternehmerreise fällt ein Eigenanteil zwischen 250 EUR und 1.500 EUR an, gestaffelt nach Unternehmensgröße.

Freiberufler nutzt Geschäftsanbahnung im Ausland

Ein freiberuflich tätiger Dienstleister mit Sitz in Deutschland nimmt an einer Geschäftsreise mit Präsentationsveranstaltung teil, um gezielt mit potenziellen Kunden und Vertriebspartnern im Zielland in Kontakt zu treten. Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten trägt er selbst. Die Förderung erfolgt indirekt durch die organisierte Vermittlung von Kontakten und unterliegt den EU-Bestimmungen für De-minimis-Beihilfen.

Kleinunternehmen im Verbundprojekt aktiv

Ein kleines Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland beteiligt sich an einem Verbundprojekt, um einen schwierig zugänglichen Zielmarkt über mehrere Delegationsreisen innerhalb eines Jahres schrittweise zu erschließen. Zusätzlich nutzt es die Möglichkeit zur Teilnahme am Auslandsmesseprogramm. Voraussetzung ist, dass die EU-Freigrenze für De-minimis-Beihilfen von 300.000 EUR in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren noch nicht ausgeschöpft ist.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz in Deutschland (Bewerbung für Großunternehmen auch möglich, KMU haben jedoch Vorrang).
  • Sie haben die EU-Freigrenze für De-minimis (300.000 EUR in 3 aufeinanderfolgenden Steuerjahren) noch nicht ausgeschöpft. Ansonsten sind die förderungsrelevanten Beratungsleistungen vom Unternehmen selbst zu tragen.

Ablauf

Das Markterschließungsprogramm für KMU wird von der Geschäftsstelle Markterschließung in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut.

Die Geschäftsstelle Markterschließung ist zuständig für die inhaltliche Aufstellung und fachliche Durchführung des jährlich aufgestellten Markterschließungsprogramms für KMU sowie für die Qualitätssicherung. Sie unterstützt unter anderem die beauftragten Projektträger fachlich bei der konzeptionellen, inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Einzelmaßnahmen und der Einbindung von deutschen und lokalen Stellen und Fachexperten. Die Geschäftsstelle vermarktet gleichzeitig das Förderprogramm und unterstützt die Projektträger bei ihrer Vermarktung der übernommenen Einzelmaßnahmen.

Das BAFA ist bei der Umsetzung des jeweiligen Jahresprogramms für das Ausschreibungsverfahren, die Vergabe von Aufträgen beziehungsweise die Bewilligung von Zuwendungen, die administrative Abwicklung sowie die Prüfung der Abrechnung von Einzelmaßnahmen zuständig.

Die Auswahl der teilnehmenden Unternehmen erfolgt durch die beauftragten Projektträger. Auswahlkriterien sind unter anderem die Marktfähigkeit der Güter, Produkte beziehungsweise Dienstleistungen sowie die entsprechende Nachfrage im jeweiligen Zielland.

Als interessiertes Unternehmen können Sie Anträge zur Teilnahme an den Einzelmaßnahmen an die jeweiligen Projektträger richten. Die jährliche Projektübersicht (Zielländer, Branchen beziehungsweise Themen, Projektträger) kann im Internet über die GTAI Projektübersicht des MEP abgerufen werden (weiterführende Links).

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Markterschließung.

Rechtsgrundlage

Quellen:

  • Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Stand September 2023
  • Informationen der Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH, Stand März 2025

Weblink zu den Programminformationen der GTAI

Schlagwörter: Außenwirtschaft Export Informationsveranstaltung Markterkundung Geschäftsanbahnung Einkäuferreisen Informationsreisen Leistungsschau MEP

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bmwk-markterschliessungsprogramm.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Außenwirtschaft
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Außenwirtschaft
Markterkundung und -erschließung; Messen und Ausstellungen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel. +49 228 24993-239
mep@gtai.de
www.gtai.de

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