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Bürgschaften des Bundes und der Länder
Quellendatum: 15.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 80 % (Bürgschaft/Garantie) laut Text, ungeprüft
Kurzzusammenfassung
Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem:
- Für Bürgschaftsbeträge bis 2.000.000 EUR stehen in allen Bundesländern Bürgschaftsbanken beziehungsweise Kreditgarantiegemeinschaften bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen abzusichern (Einzelheiten - siehe die Einträge zu den Bürgschaftsbanken in dieser Datenbank).
- Den darüber hinaus gehenden Bürgschaftsbedarf decken die Länder/Landesförderinstitute mit ihren Bürgschaftsprogrammen ab.
- In strukturschwachen Regionen (Einstufung entsprechend der GRW-Fördergebietskarte) steht für Bürgschaftsbeträge ab 20.000.000 EUR das Großbürgschaftsprogramm des Bundes (parallele Bund-/Landesbürgschaften) zur Verfügung.
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.
Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.
Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Existenzgründer/in und Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei einem Kredit von 100.000 € würde die Bürgschaft bzw. Garantie bis zu 80 % absichern, also höchstens 80.000 € des Ausfallrisikos. Den Kredit zahlen Sie selbst an die Bank zurück; die Bürgschaft ist kein Zuschuss.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Existenzgründer benötigt Sicherheiten für Investitionskredit
Ein Existenzgründer plant eine gewerbliche Neugründung mit tragfähigem Unternehmenskonzept, kann jedoch die banküblichen Sicherheiten für den benötigten Investitionskredit nicht vollständig stellen. Er beantragt eine Bürgschaft, die höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos abdeckt, während das kreditgebende Institut ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent übernehmen muss. Zusätzlich ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.
Mittelständisches Unternehmen sucht Betriebsmittelfinanzierung
Ein mittelständisches Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in privater Hand benötigt einen Betriebsmittelkredit, kann aber die banküblichen Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß aufbringen. Da eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist, beantragt es eine Bürgschaft im Rahmen des dreigliedrigen Bürgschaftssystems. Die Anteilseigner müssen sich dabei angemessen mit Eigen- oder Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.
Kleinunternehmen in strukturschwacher Region plant Großvorhaben
Ein kleines Unternehmen in einer strukturschwachen Region, die entsprechend der GRW-Fördergebietskarte eingestuft ist, plant ein umfangreiches Investitionsvorhaben mit einem Bürgschaftsbedarf ab 20.000.000 EUR. Dafür kommt das Großbürgschaftsprogramm des Bundes mit parallelen Bund-/Landesbürgschaften infrage. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Vorhaben volkswirtschaftlich förderungswürdig ist und das EU-Beihilferecht beachtet wird.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Voraussetzungen sind insbesondere, dass das Vorhaben volkswirtschaftlich förderungswürdig, das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig und eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist. Ferner ist das EU-Beihilferecht zu beachten.
Ablauf
Anträge für Bürgschaften nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder beziehungsweise Landeswirtschaftsministerien entgegen, soweit nicht die Bürgschaftsbanken zuständig sind.
Bei einem Bürgschaftsbedarf ab 20.000.000 EUR in strukturschwachen Regionen entsprechend der GRW-Fördergebietskarte können Anfragen und Anträge an die PricewaterhouseCoopers GmbH gerichtet werden.
Zu Einzelheiten siehe die Hinweise für die Beantragung von Bundesbürgschaften unter Einbindung paralleler Landesbürgschaften: zum Dokument.
Anträge auf Bürgschaften der Bürgschaftsbanken bis 2.000.000 EUR sind in der Regel über die Hausbank zu stellen. Die Banken/Sparkassen arbeiten mit den Bürgschaftsbanken zusammen und haben Merkblätter und Antragsvordrucke vorrätig. Der Antragsvordruck kann auch auf der Website des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken (weiterführende Links) abgerufen werden. Viele Bürgschaftsbanken bieten auch die Möglichkeit an, Bürgschaften unterhalb bestimmter Höchstgrenzen direkt bei ihnen zu beantragen.
Unterlagen
Grundsätzlich können Bürgschaften mit anderen Förderinstrumenten wie zum Beispiel zinsverbilligten Krediten oder Investitionszuschüssen und Investitionszulagen kombiniert werden. Dabei sind jedoch die Kumulationsregeln des EU-Beihilferechtes zu beachten.
Rechtsgrundlage
Quelle: Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Stand Januar 2024.
Schlagwörter: Bürgschaftssystem Garantieprogramm Sicherungssystem Kredite an gewerbliche Unternehmen Geschäftskredite Unternehmenskredite Bürgschaftsbeträge Garantiesummen Sicherungsbeträge Bürgschaftsbanken Garantieinstitute Sicherungsbanken Existenzgründer
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/buergschaften-laender-bund.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 80 % (Bürgschaft/Garantie)
„Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund (BMWi)
- Förderart
- Bürgschaft
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in; Unternehmen
- Förderbereich
- Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- GRW-Fördergebiet
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen; Betriebsmittel
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
PricewaterhouseCoopers GmbH
Kapelle-Ufer 4
10117 Berlin
Tel. +49 30 2636-0
www.pwc.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.