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Förderung im Rahmen der Exportinitiative Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI)

Mit dem Markterschließungsprogramm für KMU (MEP) werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei ihrem Einstieg in ausländische Märkte gefördert.

Die Förderangebote umfassen Informationsveranstaltungen zu Auslandsmärkten, Markterkundungs- und Geschäftsanbahnungsreisen, Leistungsschauen im Ausland sowie Informationsreisen ausländischer Entscheidungstragende nach Deutschland.

Die Exportinitiative hilft deutschen Unternehmen dabei:

  • Sichtbarkeit innovativer Lösungen aus Deutschland in den Zielmärkten zu fördern.
  • Marktchancen und Absatzmöglichkeiten deutscher Produkte, Technologien und Dienstleistungen im Bereich Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft in relevanten Zielmärkten zu verbessern.
  • SVI-Wirtschaftsmärkte in den großen Wachstumsmärkten unter etwaiger Berücksichtigung rechtlicher Beschränkungen der nationalen, europäischen und internationalen Exportkontrolle zu entwickeln und auszubauen.
  • bestehenden deutschen Aktivitäten in diesem Handlungsfeld zu bündeln, zu konzentrieren und zu erweitern.
  • Sichtbarkeit für politische Entscheidungsträger und Marktteilnehmende in den Zielmärkten zu erhöhen.

Quellendatum: 22.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Ziel und Gegenstand

Das Ministerium unterstützt mit der „Exportinitiative Sicherheits- und Verteidigungsindustrie“ Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Das Programm ist Bestandteil des BMWE-Markterschließungsprogramms.

Die Exportinitiative SVI soll sich grundsätzlich auf alle relevanten Märkte beziehen. Die Identifizierung von Zielmärkten soll überwiegend „anlassbezogen“ erfolgen, das heißt es sollen Länder adressiert werden, in denen aus verschiedenen Gründen unter Beachtung der nachfolgenden Ziele bedeutende Beschaffungsvolumina in den kommenden Jahren zu erwarten sind.

Die Auswahl richtet sich dabei nicht allein nach wirtschaftlichen Aspekten, sondern soll auch sicherheitspolitischen und rüstungsindustriellen Erwägungen Rechnung tragen.

Ziele der Exportinitiative SVI 

Zusammenfassend sollen vor allem folgende 2 Ziele erreicht werden:

  • Übergreifend soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Branche mit Sitz und Geschäftsbetrieb vorrangig in Deutschland der Einstieg in den Zielmarkt erleichtert beziehungsweise eine Steigerung des Marktanteils ermöglicht werden. Operativ sollen Entscheidungsträger von Unternehmen der Branche mit Sitz in Deutschland über Geschäftsmöglichkeiten im Zielland informiert und im Rahmen der Delegationsreise ins Zielland mit potentiellen Geschäftspartnern in Kontakt kommen. Für Unternehmen der Verteidigungsbranche stellen dies vorrangig staatliche Stellen (primär das jeweilige Verteidigungsministerium) dar.
  • Parallel sollen der Branchenstatus in Deutschland sowie interessante Lösungen in Form von Technologien, Dienstleistungen und spezifische Kernkompetenzen im Bereich Sicherheit und Verteidigung den Multiplikatoren und Akteuren aus Wirtschaft, Politik/Verwaltung und Forschung/Entwicklung im Zielland präsentiert werden.

Module und Maßnahmen

Die Exportinitiative bietet verschiedene Module und Maßnahmen an. Diese umfassen die Vorbereitung und Durchführung von:

  • Informationsveranstaltungen in Deutschland zu den betreffenden Auslandsmärkten unter Einbeziehung deutscher und lokaler Experten,
  • Markterkundungs- und Geschäftsanbahnungsreisen in interessante Zielmärkte zur gezielten Sondierung von Geschäftschancen und Kontakten sowie für individuelle Einzelgespräche mit potenziellen Kunden, Importeuren sowie Vertriebs- und Kooperationspartnern,
  • Leistungsschauen im Ausland zur Vorstellung von Produkten, Dienstleistungen und möglichen Kooperationsfeldern vor ausländischem Fachpublikum sowie
  • Informationsreisen ausländischer Multiplikatoren: Durchführung von fachbezogenen Geschäftsreisen von Entscheidungsträgern ausgewählter Zielländer nach Deutschland zur Teilnahme an Informations- und Präsentationsveranstaltungen sowie an ausgewählten Unternehmens- beziehungsweise Objektbesuchen mit dem Ziel der Vermittlung von relevanten Marktinformationen und der Werbung für deutsche Technologien, Produkte und Dienstleistungen.

Antragsberechtigte

Teilnehmen können insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft mit Firmensitz in Deutschland. Auch Großunternehmen können sich für einzelne Projekte bewerben. KMU haben bei der Auswahl Vorrang; grundsätzlich müssen mindestens 50 % der teilnehmenden Unternehmen KMU sein.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung kommt den Unternehmen indirekt zugute und richtet sich nach der Art der jeweiligen Maßnahme. Sie erfolgt insbesondere durch:

  • die Vermittlung von fach- und länderbezogenen Informationen und Spezialwissen,
  • die Beratung der teilnehmenden Unternehmen auf der Grundlage erstellter Branchenprofile, spezifischer umfangreicher Länder-, Markt- und Brancheninformationen und -analysen,
  • die Identifizierung und Kontaktanbahnung von und zu potenziellen Geschäftspartnern,
  • die Vorbereitung und Durchführung von Geschäftstreffen in Deutschland oder im jeweiligen Zielland und
  • die Nachbereitung für die Teilnehmenden.

Von den Teilnehmenden wird je nach Art der Maßnahme ein Eigenbeitrag erhoben. Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten (Nebenkosten) zu und zwischen den Gesprächsterminen beziehungsweise den Besuchen der Delegation im jeweiligen Zielland oder in Deutschland tragen die Teilnehmenden selbst.

Für alle Unternehmen werden die individuellen Leistungen in Anwendung der De-minimis-Verordnung der EU bescheinigt. Die Kosten für die förderungsrelevanten Beratungsleistungen werden nur dann vom Unternehmen selbst getragen, wenn die EU-Freigrenze für De-minimis (300.000 EUR in 3 aufeinanderfolgenden Steuerjahren) bereits ausgeschöpft wurde. Für die geförderte Teilnahme ist mit der Anmeldung eine De-minimis-Erklärung über die Nichtausschöpfung der Freigrenze von dem Unternehmen beim Durchführer abzugeben.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigte Teilnehmen können insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft mit Firmensitz in Deutschland. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

KMU der Verteidigungsbranche sondiert neuen Zielmarkt

Ein mittelständisches Unternehmen der Verteidigungswirtschaft mit Sitz in Deutschland nimmt an einer Markterkundungs- und Geschäftsanbahnungsreise in einen ausgewählten Zielmarkt teil. Dabei kommt es zu individuellen Gesprächen mit potenziellen Kunden und Vertriebspartnern vor Ort. Die Förderung erfolgt indirekt durch Beratung, Kontaktanbahnung und Organisation der Reise, während das Unternehmen einen Eigenbeitrag sowie Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten selbst trägt.

Start-up präsentiert Sicherheitslösung im Ausland

Ein Start-up der Sicherheitsindustrie mit Firmensitz in Deutschland stellt seine Technologie im Rahmen einer Leistungsschau im Ausland vor ausländischem Fachpublikum vor. Die Teilnahme wird als KMU vorrangig berücksichtigt, da mindestens 50 % der teilnehmenden Unternehmen KMU sein müssen. Für die Beratungsleistungen gibt das Unternehmen eine De-minimis-Erklärung ab, sofern die Freigrenze von 300.000 EUR in 3 aufeinanderfolgenden Steuerjahren noch nicht ausgeschöpft ist.

Großunternehmen bewirbt sich für einzelnes Projekt

Ein Großunternehmen der Verteidigungsindustrie mit Sitz in Deutschland bewirbt sich für die Teilnahme an einem einzelnen Projekt der Exportinitiative, etwa einer Informationsreise ausländischer Entscheidungsträger nach Deutschland. Da KMU bei der Auswahl Vorrang haben, ist die Teilnahme nicht sicher und liegt im Ermessen der Durchführenden. Kommt es zur Teilnahme, profitiert das Unternehmen von der Vermittlung von Marktinformationen und der Vorbereitung von Geschäftstreffen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Ablauf

Die Exportinitiative SVI wird von der Geschäftsstelle Markterschließung für KMU bei der GTAI in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut.

Die Geschäftsstelle Markterschließung und das Fachreferat im BMWE sind zuständig für die inhaltliche Aufstellung und fachliche Durchführung des jährlich aufgestellten Programms der Exportinitiative sowie für die Qualitätssicherung. Sie unterstützen unter anderem die beauftragten Projektträger fachlich bei der konzeptionellen, inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Einzelmaßnahmen und der Einbindung von deutschen und lokalen Stellen und Fachexperten.

Das BAFA ist bei der Umsetzung des jeweiligen Jahresprogramms für das Ausschreibungsverfahren, die Vergabe von Aufträgen beziehungsweise die Bewilligung von Zuwendungen, die administrative Abwicklung sowie die Prüfung der Abrechnung von Einzelmaßnahmen zuständig.

Die Auswahl der teilnehmenden Unternehmen erfolgt durch die beauftragten Projektträger. Auswahlkriterien sind unter anderen die Marktfähigkeit der Güter, Produkte beziehungsweise Dienstleistungen sowie die entsprechende Nachfrage im jeweiligen Zielland.

Anträge interessierter Unternehmen zur Teilnahme an den Einzelmaßnahmen können an die jeweiligen Projektträger gerichtet werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Markterschließung (siehe weiterführende Links) oder an das BMWE.

Rechtsgrundlage

Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), der Geschäftsstelle Markterschließung für KMU bei Germany Trade & Invest und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Stand Juli 2026

Schlagwörter: Außenwirtschaft Export Informationsveranstaltung Markterkundung Geschäftsanbahnung Einkäuferreisen Informationsreisen Leistungsschau gtai mep

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bund-exportinitiative-sicherheitstechnologien.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Außenwirtschaft; Beratung
Branche
Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Außenwirtschaft
Außenwirtschaftsberatung; Markterkundung und -erschließung; Messen und Ausstellungen
Beratung
Außenwirtschaft

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel. +49 228 24993-239
mep@gtai.de
www.gtai.de

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