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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Bund ganzheitliche energetische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden durch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen oder durch direkte Investitionszuschüsse für kommunale Antragsteller.
Quellendatum: 14.12.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Sie möchten die Energieeffizienz Ihres Wohngebäudes oder Nichtwohngebäudes verbessern. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie dabei finanziell mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten.
Sie erhalten Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie die Dämmung von Wänden oder neue Fenster. Zudem fördert der Bund effiziente Anlagentechnik sowie den Einbau klimafreundlicher Heizungen, wie Wärmepumpen oder Biomasseanlagen. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz und die Fachplanung durch einen Experten werden bezuschusst.
Wie viel Geld Sie erhalten, hängt von Ihren konkreten Maßnahmen ab. Bei Wohngebäuden liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Heizungstechnik grundsätzlich bei 28.000 EUR für die erste Wohneinheit. Für die Gebäudehülle und restliche Technik können bis zu 60.000 EUR berücksichtigt werden, sofern Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen. Bitte beachten Sie, dass die Förderhöchstbeträge für Heizungen ab dem Jahr 2027 schrittweise sinken.
Der Basis-Fördersatz für neue Heizungen beträgt 30 %. Durch verschiedene Boni – etwa für mittlere und untere Einkommen, Familien mit Kindern, einen schnellen Heizungstausch oder europäische Wärmepumpen – können Sie diesen Fördersatz auf bis zu 80 % steigern.
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der restlichen Anlagentechnik erhalten Sie in der Regel 15 % Zuschuss. Auch hier können Sie durch Boni, beispielsweise für die Umsetzung eines Sanierungsfahrplans, eine höhere Förderung erreichen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
80–100 % FörderungFamilie in Norddeutschland tauscht alte Ölheizung gegen Wärmepumpe
Antragsteller: Eine Familie mit Kindern und mittlerem Einkommen, die ihr selbst bewohntes Einfamilienhaus in Norddeutschland besitzt, stellt den Antrag.
Ausgangslage: Die alte Ölheizung im Haus ist verbraucht und verursacht hohe Energiekosten. Die Familie möchte auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen.
Vorhaben: Die Familie lässt die alte Ölheizung durch eine neue Wärmepumpe ersetzen. Ein Fachunternehmer plant den Einbau und begleitet ihn. Die Anlage ist neu und wird nicht in Eigenbau erstellt.
Förderung: Gefördert wird die neue Heizung als Zuschuss. Im Regelfall gilt der Basis-Fördersatz von bis zu 30 %: Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 20.000 Euro wären das bis zu 6.000 Euro. Nur wenn mehrere Boni zusammenkommen, etwa für mittlere und untere Einkommen, Familien mit Kindern und einen schnellen Heizungstausch, sind bis zu 80 % möglich, dann höchstens 16.000 Euro. Förderfähig sind für die Heizung grundsätzlich höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Eigenanteil: Mit dem Basis-Fördersatz bleibt der weitaus größere Teil der 20.000 Euro bei der Familie; nur mit allen Boni trägt sie in diesem Beispiel 4.000 Euro selbst. Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen, Eigenbauanlagen und Maßnahmen, die vor Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung begonnen wurden.
Was ein Betrieb davon hat: Ein Heizungsbaubetrieb kann als eingebundener Fachunternehmer den Auftrag für Planung, Lieferung und Einbau der Wärmepumpe erhalten.
Weg zum Antrag:
- Einen Fachunternehmer oder Energieeffizienz-Experten in Planung und Baubegleitung einbinden und mit ihm klären, welche Boni für den Haushalt in Frage kommen
- Vor Beginn der Maßnahme einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen
- Zuschuss für die Einzelmaßnahme nach der BEG beantragen und die technischen Mindestanforderungen der Richtlinie einhalten
- Bescheid abwarten und die Anlage mindestens 10 Jahre zweckentsprechend nutzen
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Heizungstausch in selbstgenutztem Wohnhaus
Eine Privatperson lässt in ihrem Wohngebäude die alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen und bindet dafür einen Fachunternehmer in Planung und Baubegleitung ein. Für die neue Heizungstechnik gilt ein Basis-Fördersatz von bis zu 30 %, der sich durch verschiedene Boni auf bis zu 80 % steigern lässt. Die förderfähigen Ausgaben für die Heizungstechnik sind bei Wohngebäuden grundsätzlich auf 28.000 EUR für die erste Wohneinheit begrenzt.
Dämmung der Gebäudehülle mit Sanierungsfahrplan
Ein mittleres Unternehmen saniert die Gebäudehülle seines Nichtwohngebäudes, dämmt Wände und tauscht Fenster aus und legt dafür einen individuellen Sanierungsfahrplan vor. Für solche Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der restlichen Anlagentechnik liegt der Fördersatz in der Regel bei bis zu 15 %, wobei Boni, etwa für die Umsetzung des Sanierungsfahrplans, eine höhere Förderung ermöglichen können. Bis zu 60.000 EUR der Ausgaben können hierbei berücksichtigt werden, die endgültige Förderhöhe entscheidet die Bewilligungsstelle.
Kommune schließt Gebäude an Wärmenetz an
Eine Kommune lässt ein öffentliches Gebäude an ein Wärmenetz anschließen und beauftragt dafür einen Energieeffizienz-Experten mit der Fachplanung. Die geförderten Anlagen oder energetisch optimierten Gebäudeteile müssen anschließend mindestens 10 Jahre zweckentsprechend genutzt werden. Ob und in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird, entscheidet die Bewilligungsstelle.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Ihr Gebäude muss nach der Umsetzung der Maßnahme unter den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fallen.
- Sie müssen die geförderten Anlagen oder energetisch optimierten Gebäudeteile mindestens 10 Jahre zweckentsprechend nutzen.
- Sie müssen die Anforderungen des geltenden Ordnungsrechts und die technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie einhalten.
- Sie müssen einen Fachunternehmer oder einen Energieeffizienz-Experten in die Planung und Baubegleitung einbinden.
Ausschlussgründe:
- Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie die Maßnahme bereits begonnen haben, bevor Sie den Liefervertrag oder Leistungsvertrag mit der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung geschlossen haben.
- Sie erhalten keine Förderung für gebrauchte Anlagen und für Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen.
- Sie erhalten keine Förderung für Eigenbauanlagen und für Anlagen, die in weniger als 4 Exemplaren betrieben werden.
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 21.12.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 29.12.2023, B1.
Ablauf
Das Antragsverfahren für die Förderung verläuft zweistufig in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten.
Stufe 1: Einbindung von Experten und Vertragsschluss
- Beauftragen Sie zuerst einen Energieeffizienz-Experten oder einen Fachunternehmer für die Planung.
- Schließen Sie mit dem ausführenden Unternehmen einen Liefervertrag oder Leistungsvertrag ab, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält.
Stufe 2: Antragstellung
- Reichen Sie Ihren Förderantrag für den Zuschuss vor dem Beginn der Umsetzung der Maßnahmen beim zuständigen Durchführer ein.
- Möchten Sie zusätzlich den Ergänzungskredit nutzen, stellen Sie den Antrag dafür über Ihre Hausbank.
Stufe 3: Umsetzung und Nachweis
- Setzen Sie die Maßnahme nach Erhalt des Zuwendungsbescheides um.
- Reichen Sie nach Abschluss des Vorhabens den Verwendungsnachweis mitsamt den geforderten Belegen und Rechnungen elektronisch beim zuständigen Durchführer ein, damit Ihnen die Fördermittel ausgezahlt werden.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung:
- Liefervertrag oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung
- Bestätigung zum Antrag durch einen Energieeffizienz-Experten oder eine Fachunternehmererklärung
Für den Verwendungsnachweis nach der Umsetzung:
- Bestätigung nach Durchführung oder eine Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Rechnungen, die die förderfähigen Ausgaben, die Arbeitsleistung und den Durchführungszeitraum belegen
- Zahlungsnachweise (zum Beispiel Ihre Kontoauszüge)
Für die Beantragung spezifischer Boni:
- Einkommensteuerbescheide (für den Einkommens-Bonus)
- Meldebescheinigung und Grundbuchauszug (für den Einkommens-Bonus und den Klimageschwindigkeits-Bonus)
- Individueller Sanierungsfahrplan (für den iSFP-Bonus)
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
vom: 17.08.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 27.08.2026 B1
Schlagwörter: CO2 Erneuerbare Enegie Gebäudesanierung Emissionen Klima Klimaschutz Ölheizung Öl Solar Biomasse EEG KWKG BEG EM Einzelmaßnahme Heizung Heizungsanlage Hotel Hotellerie Gastronomie Tourismus
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bundesfoerderung-effiziente-gebaeude-em.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
80–100 % Förderung
bis zu 80 % (Zuschuss), Spanne ab 15 %
„Durch verschiedene Boni – etwa für mittlere und untere Einkommen, Familien mit Kindern, einen schnellen Heizungstausch oder europäische Wärmepumpen – können Sie diesen Fördersatz auf bis zu 80 % steigern.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Heizung 30 % Basis, mit Boni bis 80 %; Hülle/Technik i. d. R. 15 %; Kreditvariante zusätzlich.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund (BMWi)
- Förderart
- Darlehen; Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Wohnungsbau und Modernisierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Betriebliche und private Investitionen; Wohnungsbau und Modernisierung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Modernisierung und Sanierung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Tel. +49 619 6908-1625
Fax +49 619 6908-1800
beg@bafa.bund.de
www.bafa.de/DE/Home/home_node.html
Weiterführende Links
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