Programme · Bund · BMWi
Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland – Investitionsgarantien
Wenn Sie als ein Unternehmen Direktinvestitionen im Ausland tätigen, kann die Bundesregierung Investitionsgarantien übernehmen, um Sie in einem politischen Krisenfall abzusichern.
Quellendatum: 15.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Bundesregierung kann Direktinvestitionen Ihres Unternehmens im Ausland gegen politische Risiken im Anlageland durch die Übernahme von Garantien absichern. Folgende Direktinvestitionen, die auf die Bar-, Sach- oder immaterielle Leistungen erbracht werden, können abgesichert werden:
- Beteiligungen,
- Ausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten mit Kapital (Dotationskapital),
- beteiligungsähnliche Darlehen des Gesellschafters oder eines Dritten (Bank) oder
- andere vermögenswerte Rechte wie Konzessionen, Rechte auf Bezug von Öl oder Gas, Schuldverschreibungen.
Die Förderung erfolgt in Form einer Garantie.
Gedeckt werden Gesellschafter- und Gläubigerrechte sowie Vermögenswerte der Projektgesellschaft, die sich im Anlageland aufgrund der dort investierten Mittel ergeben.
Folgende politische Risiken werden abgedeckt:
- die Verstaatlichung, Enteignung oder Maßnahmen, die einer Enteignung gleichzusetzen sind (Enteignungsfall),
- der Bruch von rechtsverbindlichen Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen (BZ-Fall),
- Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution und Aufruhr sowie terroristische Akte, die im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehen (Kriegsfall),
- Zahlungsverbote oder Moratorien (Moratoriumsfall) sowie
- die Unmöglichkeit der Konvertierung und des Transfers (KT-Fall).
Wirtschaftliche Risiken werden nicht abgedeckt.
Je Anlageland oder Projekt bestehen keine Begrenzungen der Garantiebeträge.
Die Laufzeit der Garantie beträgt bis zu 15 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 20 Jahre. Bei Ablauf ist eine Verlängerung um jeweils bis zu 10 Jahre möglich.
Ihren Antrag richten Sie an die PricewaterhouseCoopers GmbH. Die Gesellschaft ist ermächtigt, Erklärungen für den Bund abzugeben und anzunehmen. Über die Garantieanträge entscheidet abschließend der Interministerielle Ausschuss für Investitionsgarantien unter Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Die Bearbeitung der Garantieanträge ist bis zu einem Garantiebetrag von 5.000.000 EUR frei. Bei höheren Garantieanträgen wird grundsätzlich eine einmalige Gebühr von 0,05 Prozent des Garantiebetrags erhoben. Diese Gebühr ist pro Antrag auf einen Höchstwert von 10.000 EUR begrenzt.
Für Kapital- und Ertragsdeckungen wird jährlich ein laufendes Entgelt von grundsätzlich 0,5 Prozent erhoben. Dessen Höhe wird jeweils auf den zu Beginn des Garantiejahres garantierten Betrag ermittelt.
Die Bundesregierung setzt Anreize für eine stärkere Diversifizierung der Außenwirtschaftsbeziehungen und bietet daher vergünstigte Konditionen für die Übernahme von Investitionsgarantien in ausgewählten Diversifizierungszielen. Auch besonders klimafreundliche Projekte profitieren von Deckungserleichterungen. Nähere Informationen zu der Diversifizierungs- und Klimastrategie des Bundes finden Sie unter der Rubrik „Wissen“ auf der Informationsseite der PwC zu den Investitionsgarantien (weiterführende Links).
Investitionsgarantien können in Kombination mit Exportkreditgarantien sowie Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) gewährt werden.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Unternehmen (auch Kreditinstitute) mit Sitz sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohnsitz in Deutschland. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Beteiligung an ausländischer Projektgesellschaft absichern
Ein mittleres Unternehmen mit Sitz in Deutschland plant eine Beteiligung an einer Projektgesellschaft im Ausland und beantragt dafür eine Investitionsgarantie. Abgesichert werden politische Risiken wie Enteignung oder ein Moratoriumsfall, wirtschaftliche Risiken sind ausgeschlossen. Über den Antrag entscheidet der Interministerielle Ausschuss für Investitionsgarantien.
Dotationskapital für neue Auslandsniederlassung
Ein Kleinstunternehmen stattet eine neu gegründete Niederlassung im Ausland mit Dotationskapital aus und reicht dafür einen Garantieantrag bei der PricewaterhouseCoopers GmbH ein. Die Investition darf noch nicht begonnen worden sein und muss zur wirtschaftlichen Entwicklung des Empfängerlandes beitragen. Die Laufzeit der Garantie beträgt bis zu 15 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 20 Jahre.
Beteiligungsähnliches Darlehen im Diversifizierungszielland
Ein Großunternehmen vergibt ein beteiligungsähnliches Gesellschafterdarlehen an eine Projektgesellschaft in einem ausgewählten Diversifizierungszielland und beantragt hierfür eine Bundesgarantie. Da es sich um ein Diversifizierungsziel handelt, können vergünstigte Konditionen gelten. Bis zu einem Garantiebetrag von 5.000.000 EUR ist die Bearbeitung des Antrags frei.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen (auch Kreditinstitute) mit Sitz sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohnsitz in Deutschland.
Die Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Die Direktinvestition muss investiven Charakter haben. Finanzanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Es muss sich um ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben im Ausland handeln, das
- im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik liegt,
- zur wirtschaftlichen Entwicklung des Empfängerlandes beiträgt und
- in dem betreffenden Land einen ausreichenden Rechtsschutz genießt.
Grundsätzlich dürfen Sie die konkrete Investition noch nicht begonnen haben, wenn Sie die Bundesgarantien beantragen.
Rechtsgrundlage
Richtlinien für die Übernahme von Garantien für Direktinvestitionen im Ausland
Stand: April 2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: Direktinvestitionen Ausland Bundesgarantien Investitionsgarantien Sicherung politische Risiken
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bundesgarantien-investitionsgarantien.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund (BMWi)
- Förderart
- Garantie
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Außenwirtschaft
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Außenwirtschaft
- Auslandsinvestitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
PwC PricewaterhouseCoopers GmbH
PricewaterhouseCoopers GmbH
Alsterufer 1
30 17 50
20354 Hamburg
Tel. +49 40 63 78-2066
investitionsgarantien@pwc.de
www.pwc.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.