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Förderung für Konsortien für CO2-arme Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2-Differenzverträge

Wenn Sie als Konsortium in emissionsarme Verfahren investieren, können Sie einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag abschließen. Dieser gleicht Ihre Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Methoden aus.

Quellendatum: 22.05.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Sie wollen als Konsortium von Unternehmen Ihre Produktion klimafreundlich umbauen. Das kostet oft viel Geld. Sie können deshalb einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag mit dem Bund abschließen. Der englische Begriff dafür lautet Carbon Contract for Difference (CCfD). Der Vertrag gleicht Ihre Mehrkosten für Bau und Betrieb der Anlage aus.

Die Laufzeit des Vertrags beträgt 15 Jahre. Sie bilden hierfür ein Konsortium mit anderen Unternehmen. Sie bestimmen 1 Konsortialführer. Dieser stellt den Antrag für das gesamte Konsortium. Das Konsortium erhält einen gemeinsamen Zuwendungsbescheid. Sie haften gemeinsam für alle rechtlichen Verpflichtungen.

Sie erhalten die Förderung, wenn Sie weniger CO2 ausstoßen. Die Höhe der Zahlung hängt vom aktuellen Preis für CO2 ab.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Sie sind ein Unternehmen oder eine wirtschaftlich tätige Kommune.
  • Sie betreiben die Anlage in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie senken die Emissionen an Kohlendioxid (CO2) ab dem 4. Jahr um mindestens 50 %.
  • Sie können die Emissionen an Kohlendioxid (CO2) in den letzten 12 Monaten um 85 % senken.
  • Ihre Anlage stößt im Normalfall mindestens 5.000 Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Jahr aus.
  • Die beantragte Fördersumme liegt über 15 Millionen EUR (15.000.000,00 EUR).
  • Sie wollen gemeinsam als Konsortium 1 Produkt in der Bundesrepublik Deutschland herstellen.
  • Sie erreichen als Konsortium zusammen die Mindestgröße der Emissionen.
  • Sie haben einen technologischen Verbund Ihrer Prozesse.
  • Alle Anlagen werden von Mitgliedern des Konsortiums betrieben.

Ausschlussgründe:

  • Vorhaben, mit denen Sie bereits vor der Bewilligung begonnen haben, sind nicht förderfähig.
  • Vorhaben, die mehr als 2,5 Milliarden EUR (2.500.000.000,00 EUR) an Fördermitteln benötigen, sind nicht förderfähig.
  • Vorhaben, die ausschließlich Strom, Fernwärme oder Kohlendioxid (CO2) produzieren, sind nicht förderfähig.

Ablauf

Eine Teilnahme am Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 war bis zum 01.12.2025 möglich. Eine Teilnahme an diesem Vorverfahren ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben können.

Das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge startete am 05.05.2026.

Das Gebotsverfahren für die Förderung verläuft in folgenden Schritten:

  • Sie reichen Ihren Antrag als Konsortialführer online über das Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
  • Sie schicken das Original der Sicherheit per Post an das Forschungszentrum Jülich GmbH - Projektträger Jülich (PtJ).
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) prüft Ihren Antrag.
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bewertet alle Anträge in einem Gebotsverfahren.
  • Sie erhalten bei Erfolg einen gemeinsamen Zuwendungsbescheid für das Konsortium.
  • Der Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag ist damit abgeschlossen.

Hinweise zum Verfahren

Die Frist zur Abgabe der Anträge einschließlich der Gebote und sämtlicher Unterlagen endete mit Ablauf des 09.09.2026.

Anträge, die nicht innerhalb dieser Frist (materielle Ausschlussfrist) in der vom Zuwendungsgeber vorgegebenen Form eingereicht werden oder die nicht die geforderten oder – im Falle einer Nachforderung – nachgeforderten Angaben und Unterlagen enthalten, werden abgelehnt.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Formularantrag
  • Vorhabenbeschreibung
  • quantitatives Abfragedokument inklusive Finanzierungsplan
  • Bonitätsnachweis
  • Fragebogen zur Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten
  • digitale Fassung des Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrags
  • Kopie des Nachweises über eine Sicherheit (Umsetzungsgarantie)
  • Erklärung zum Ausschluss des Status Unternehmen in Schwierigkeiten und Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission (EU-Kommission)
  • Nachweis über die Bevollmächtigung des Konsortialführers
  • Nachweis über Daten der Mitglieder des Konsortiums
  • Bei postalischem Versand: Original des Nachweises über eine Sicherheit
  • Bei fehlendem Betriebsrat und fehlender Tarifbindung: Konzept zum Standorterhalt
  • Bei fremden Anlagen: Verpflichtungserklärung des Eigentümers
  • Bei Nutzung spezifischer Energieträger: Nachweise bezüglich der Nutzung von Biomasse, Erdgas oder fossilen Brennstoffen
  • Bei Industriedampf: Nachweise zum Einsatz und zu Liefermöglichkeiten

Hinweise / Besonderheiten zur Förderleistung

Sie dürfen diese Förderung nicht mit Mitteln aus dem Programm Important Projects of Common European Interest (IPCEI) im Bereich Wasserstoff kombinieren. Sie dürfen diese Förderung auch nicht mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) kombinieren. Alle Mitglieder des Konsortiums haften für Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

Die Bewilligungsbehörde strebt an, sämtliche Fragen, die bis zum 17.08.2026 eingehen, bis zum 31.08.2026 zu beantworten. Fragen, die nach dem 17.08.2026 eingehen, können möglicherweise nicht mehr innerhalb der Gebotsphase beantwortet werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von CO2-armen Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2-Differenzverträge (Förderrichtlinie CO2-Differenzverträge – FRL CCfD)
vom: 04.05.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 08.05.2026 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

Förderaufruf zum Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge (in geänderter Form vom 03.09.2026)
Stand 1.3: 05.05.2026, in geänderter Form vom 03.09.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Weblink zum Förderaufruf (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Klimaschutzvertrag Klimaschutzverträge Carbon Contracts for Difference CCfD Unternehmenskooperation Dekarbonisierung Industrieförderung Transformation

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/co2-arme-produktionsverfahren.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Umwelt- und Naturschutz
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Projektträger Jülich (PtJ)
Wilhelm-Johnen-Straße
52425 Jülich
Tel. +49 246 161-2626
fragen@co2-differenzvertraege.info
www.ptj.de/

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