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Förderung für Kommunen und öffentliche Einrichtungen für CO2-arme Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2-Differenzverträge
Wenn Sie als Kommune in emissionsarme Verfahren investieren, können Sie einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag abschließen. Dieser gleicht Ihre Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Methoden aus.
Quellendatum: 22.05.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Sie wollen als Kommune oder öffentlicher Betrieb Ihre Produktion klimafreundlich umbauen. Das kostet oft viel Geld. Sie können deshalb einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag mit dem Bund abschließen. Der englische Begriff dafür lautet Carbon Contract for Difference (CCfD).
Der Vertrag gleicht Ihre Mehrkosten für Bau und Betrieb der Anlage aus.
Die Laufzeit des Vertrags beträgt 15 Jahre. Sie erhalten die Förderung, wenn Sie weniger CO2 ausstoßen. Die Höhe der Zahlung hängt vom aktuellen Preis für CO2 ab.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune und Öffentliche Einrichtung. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Kommunaler Eigenbetrieb baut Produktion um
Ein kommunaler Eigenbetrieb in Norddeutschland plant den Umbau einer Industrieanlage auf ein CO2-armes Produktionsverfahren. Dafür schließt er einen CO2-Differenzvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren ab, der die Mehrkosten gegenüber dem konventionellen Verfahren ausgleicht. Voraussetzung ist, dass die Anlage ab dem 4. Jahr die Emissionen um mindestens 50 Prozent senkt.
Kommunales Unternehmen erreicht hohe Emissionsminderung
Ein kommunales Unternehmen betreibt eine Anlage mit durchschnittlichen jährlichen Treibhausgasemissionen von 5.000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten. Es weist nach, dass die Emissionen in den letzten 12 Monaten um 85 Prozent gesenkt werden können, und beantragt darauf einen Differenzvertrag. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem aktuellen CO2-Preis.
Zweckverband scheitert an Mindestfördersumme
Ein kommunaler Zweckverband prüft ein Vorhaben zur Emissionsminderung, dessen Fördersumme jedoch 15 Millionen Euro unterschreitet. Ein solches Vorhaben ist laut Programmtext nicht förderfähig. Der Zweckverband müsste das Vorhaben entsprechend größer dimensionieren, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie sind eine wirtschaftlich tätige Kommune, ein kommunaler Eigenbetrieb, ein kommunales Unternehmen oder ein kommunaler Zweckverband.
- Sie betreiben die Anlage in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie senken die Emissionen an Kohlendioxid (CO2) ab dem 4. Jahr um mindestens 50 Prozent.
- Sie können die Emissionen an Kohlendioxid (CO2) in den letzten 12 Monaten um 85 Prozent senken.
- Die Anlage erreicht eine Mindestgröße bei den durchschnittlichen jährlichen Treibhausgasemissionen von 5.000 Tonnen Kohlendioxid (CO2)-Äquivalenten
Ausschlussgründe:
- Vorhaben, mit denen Sie bereits vor der Bewilligung begonnen haben, sind nicht förderfähig.
- Vorhaben, bei denen die Fördersumme 15 Millionen EUR (15.000.000 EUR) unterschreitet, sind nicht förderfähig.
- Vorhaben, die ausschließlich der Produktion von Strom, Fernwärme oder Kohlendioxid (CO2) dienen, sind nicht förderfähig.
Ablauf
Eine Teilnahme am Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 war bis zum 01.12.2025 möglich. Eine Teilnahme an diesem Vorverfahren ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben können.
Das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge startete am 05.05.2026.
Das Gebotsverfahren für die Förderung verläuft in folgenden Schritten:
- Sie reichen Ihren Antrag bei der Bewilligungsbehörde ein.
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) prüft Ihren Antrag.
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bewertet alle Anträge in einem Gebotsverfahren.
- Sie erhalten bei Erfolg einen Zuwendungsbescheid.
- Der Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag wird damit abgeschlossen.
Hinweise zum Verfahren
Die Frist zur Abgabe der Anträge einschließlich der Gebote und sämtlicher Unterlagen endet mit Ablauf des 07.09.2026.
Anträge, die nicht innerhalb dieser Frist (materielle Ausschlussfrist) in der vom Zuwendungsgeber vorgegebenen Form eingereicht werden oder die nicht die geforderten oder – im Falle einer Nachforderung – nachgeforderten Angaben und Unterlagen enthalten, werden abgelehnt.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Formularantrag
- Vorhabenbeschreibung
- quantitative Darstellung der Restemissionen
- Nachweis der ausreichenden Bonität
- Finanzierungsplan
- Nachweis über eine Sicherheit (Umsetzungsgarantie oder -bürgschaft)
- Angaben über beantragte oder bewilligte anderweitige Förderung
- Bestätigungserklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde
- Erklärungen zur Datenverarbeitung
- Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Erklärung zur Kartellrechtskenntnis
- Bestätigungserklärung zu außenwirtschafts- und fusionskontrollrechtlichen Genehmigungen
- Erklärung zum Einverständnis mit dem Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag
- Bestätigungserklärung, dass das Vorhaben nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften umgesetzt werden muss
- Bestätigungserklärung zur Wahrung von Umweltzielen und Unionsnormen
- Bei Nicht-Eigentum an der Anlage: Verpflichtungserklärung des Eigentümers
- Bei fehlendem Betriebsrat und fehlender Tarifbindung: Konzept zum Standorterhalt
Hinweise / Besonderheiten zur Förderleistung
Sie dürfen diese Förderung nicht mit Mitteln aus dem Programm Important Projects of Common European Interest (IPCEI) im Bereich Wasserstoff kombinieren. Sie dürfen diese Förderung auch nicht mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) kombinieren. Alle Mitglieder des Konsortiums haften für Verpflichtungen als Gesamtschuldner.
Die Bewilligungsbehörde strebt an, sämtliche Fragen, die bis zum 17.08.2026 eingehen, bis zum 31.08.2026 zu beantworten. Fragen, die nach dem 17.08.2026 eingehen, können möglicherweise nicht mehr innerhalb der Gebotsphase beantwortet werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von CO2-armen Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2-Differenzverträge (Förderrichtlinie CO2-Differenzverträge – FRL CCfD)
vom: 04.05.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 08.05.2026 B2
Förderaufruf zum Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge
Stand: 05.05.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Schlagwörter: Klimaschutzvertrag Klimaschutzverträge Carbon Contracts for Difference CCfD Unternehmenskooperation Dekarbonisierung Industrieförderung Transformation
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/co2-arme-produktionsverfahren-oeffentliche-e.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund (BMWi)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Umwelt- und Naturschutz
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Projektträger Jülich (PtJ)
Wilhelm-Johnen-Straße
52425 Jülich
Tel. +49 246 161-2626
fragen@co2-differenzvertraege.info
www.ptj.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.