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Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie
Wenn Sie bioökonomische Produkte oder Prozesse im Labormaßstab entwickelt haben und Sie den Transfer in die industrielle Praxis demonstrieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 09.12.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Vorbereitungsleistungen Baustein B) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert im Bereich der industriellen Bioökonomie notwendige Entwicklungsschritte, die insbesondere die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen voraussetzen. Sie erhalten Zugang zu Anlagen und können Ihre im Labormaßstab bewährten Prozesse auf größere Maßstäbe skalieren.
Gefördert wird Ihr Vorhaben, wenn es bereits im Labormaßstab gezeigt hat, dass es
- die Technologieentwicklung vorantreibt,
- in der Lage ist, fossilbasierte und treibhausgasintensive Verfahren und Produkte zu ersetzen,
- dabei nachwachsende Rohstoffe oder auch biogene Rest- und Abfallstoffe nutzt, die mehrmalige Nutzung von Ressourcen über den Lebenszyklus ermöglichen und damit zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft beitragen,
- die Klimabilanz verbessert, insbesondere den Treibhausgasausstoß messbar reduziert,
- zu einer nachhaltigen Produktion beiträgt,
- Kostenreduktion ermöglicht oder
- Produkte mit qualitativ deutlich besseren Eigenschaften als vergleichbare konventionelle Produkte erzeugt.
Sie können mit Ihrem Vorhaben demonstrieren, dass es auch skalierbar ist, ohne die bisherigen Eigenschaften zu verlieren und zudem mindestens 3 der folgenden 4 Bedingungen hinsichtlich der Nachhaltigkeit erfüllt:
- Substitution fossiler durch biobasierte Ressourcen,
- Steigerung der Ressourceneffizienz durch Abfallvermeidung oder -verwertung und Beitrag zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft,
- prognostizierte quantitative Minderung der Emission von Treibhausgasen im Vergleich zum Stand der Technik,
- Darstellung der Generierung neuer Wertschöpfungsketten auf Basis biobasierter Produkte oder Verfahren.
Das BMWE sieht 3 verschiedene Förderbausteine vor:
- Baustein A: Start-ups, Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen können Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie nutzen.
- Baustein B: vorbereitende Tätigkeiten sowie Durchführbarkeitsstudien zum Errichten von Single-Use-Demonstrationsanlagen. Gefördert werden dabei auch notwendige Genehmigungsverfahren, die Konkretisierung des Geschäftsmodells, eine Marktanalyse und die Cashflow-Planung für Single-Use-Anlagen,
- Baustein C: Die biobasierten Produkte oder Verfahren werden in industrielle Wertschöpfungsnetze integriert beispielsweise in einer sogenannten Beispielregion der industriellen Bioökonomie. Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien, Beratungsdienste als Modellvorhaben, Transfer und experimentelle Entwicklungen sowie die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Im Baustein A ist eine Projektlaufzeit von normalerweise 12 Monaten vorgesehen, im Baustein B von normalerweise bis zu 2 Jahren und im Baustein C von normalerweise bis zu 3 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, erhalten Sie normalerweise bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Im Baustein A erhalten Sie für Innovationsberatungsdienstleistungen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten und für Multi-Purpose-Demonstrationsanlagen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
- Im Baustein B können Sie für Durchführbarkeitsstudien bis zu 70 Prozent, für notwendige Genehmigungsverfahren, die Konkretisierung Ihres Geschäftsmodells, eine Marktanalyse und die Cashflow-Planung für Single-Purpose-Anlagen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
- Im Baustein C erhalten Sie für Durchführbarkeitsstudien und Ausbildungsmaßnahmen bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten, für Beratungsdienste, Innovationscluster bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und für experimentelle Entwicklungen bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten.
Eine Einzelförderung pro Unternehmen und Vorhaben ist auf maximal 2.200.000 EUR begrenzt.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte eine Projektskizze zu bestimmten Stichtagen über das elektronische Projektportal des Projektträgers ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive Start-ups, mittelständische Unternehmen mit maximal 1.000 Beschäftigten, in Ausnahmefällen und abhängig vom Baustein auch Großunternehmen, im Baustein C auch Managementeinrichtungen, in allen Bausteinen Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland als Teil eines … (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 45 % höchstens 22.500 €.
Der Text nennt einen Höchstbetrag von 2.200.000 €.
Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Vorbereitungsleistungen Baustein B); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Start-up nutzt Multi-Purpose-Anlage im Baustein A
Ein Start-up hat im Labormaßstab ein biobasiertes Verfahren entwickelt, das fossile Rohstoffe ersetzt und die Klimabilanz verbessert. Es beantragt im Baustein A die Nutzung einer Multi-Purpose-Anlage zur Erprobung und Weiterentwicklung des Verfahrens, mit einer Projektlaufzeit von normalerweise 12 Monaten. Für die Demonstrationsanlage kann es bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhalten, als KMU unter bestimmten Voraussetzungen zuzüglich eines Bonus.
Mittelständisches Unternehmen plant Single-Use-Anlage
Ein mittelständisches Unternehmen mit maximal 1.000 Beschäftigten möchte eine Single-Use-Demonstrationsanlage errichten und beantragt im Baustein B eine Durchführbarkeitsstudie sowie die Konkretisierung des Geschäftsmodells inklusive Marktanalyse und Cashflow-Planung. Für die Durchführbarkeitsstudie sind bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, für die Genehmigungsverfahren und die weiteren vorbereitenden Tätigkeiten bis zu 100 Prozent. Die Projektlaufzeit ist normalerweise auf bis zu 2 Jahre angelegt.
Unternehmen integriert Verfahren in Beispielregion
Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft will sein biobasiertes Produkt in ein industrielles Wertschöpfungsnetz einer Beispielregion der industriellen Bioökonomie integrieren. Im Baustein C beantragt es eine Durchführbarkeitsstudie sowie experimentelle Entwicklungen, wofür bis zu 70 Prozent beziehungsweise bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten möglich sind. Voraussetzung ist der Nachweis der Skalierbarkeit ab mindestens TRL 6, die Projektlaufzeit ist normalerweise auf bis zu 3 Jahre angelegt.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite, einzeln gegengelesen. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive Start-ups,
- mittelständische Unternehmen mit maximal 1.000 Beschäftigten,
- in Ausnahmefällen und abhängig vom Baustein auch Großunternehmen,
- im Baustein C auch Managementeinrichtungen,
- in allen Bausteinen Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland als Teil eines Konsortiums mit Industriebeteiligung.
Von der Förderung ausgeschlossen sind grundsätzlich Antragstellende, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Union nicht nachgekommen sind, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Im Baustein A liegt der Nachweis der Funktionsfähigkeit der zu erprobenden Technologie (Technology Readiness Level, TRL 4 – 5) vor.
- Im Baustein B liegt der Nachweis über entwickelte Prozesse und Produkte der industriellen Bioökonomie auf TRL 6 vor.
- Im Baustein C liegt der Nachweis über die Skalierbarkeit der Prozesse und Produkte ab mindestens TRL 6 vor.
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 16.11.2021, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 1.12.2021, B1; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 9.1.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 23.1.2024, B1.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahrensowie den Aufbau regionaler Innovationscluster
vom: 29.08.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 27.09.2024 B1
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der elektronischen Skizzenvorlage über das vom Projektträger bereitsgestellte Projektportal (siehe weiterführende Links). Wird eine Skizze als förderfähig bewertet, erfolgt unter der Voraussetzung ausreichender Haushaltsmittel eine Empfehlung zur Antragstellung. Mit Eingang der vollständigen Antragsunterlagen über das elektronische Formularsystem easy-Online (siehe weiterführende Links) des Bundes setzt sich das Antragsverfahren in der zweiten Stufe fort und endet in der Regel mit einer Bewilligung oder Ablehnung der förmlichen Anträge durch das Bundeswirtschaftsministerium. Für die Vollantragstellung wird die Verwendung einer elektronischen Signatur empfohlen.
Schlagwörter: biologisch Rohstoff Abfall Abfallverwertung Kreislaufwirtschaft Wertschöpfung industriell demonstrieren Serie
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/demonstrationsanlagen-industrielle-biooekonomie.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 45 %
nur Vorbereitungsleistungen Baustein B
„Im Baustein B können Sie für Durchführbarkeitsstudien bis zu 70 Prozent, für notwendige Genehmigungsverfahren, die Konkretisierung Ihres Geschäftsmodells, eine Marktanalyse und die Cashflow-Planung für Single-Purpose-Anlagen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur für Genehmigung/Geschäftsmodell/Marktanalyse in Baustein B; Unternehmen normalerweise bis 50 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund (BMWi)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in; Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Branche
- Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Biowissenschaften
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Tel. +49 211 6214-406 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr)
industrielle-biooekonomie@vdi.de
www.vditz.de/
Weiterführende Links
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