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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung von Energie- und Ressourcenbezogener Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4 – Basisförderung)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Maßnahmen von Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland. Bei Investitionen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Quellendatum: 23.03.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Gefördert werden:
- Querschnittstechnologien (Modul 1)
- Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien (Modul 2)
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (Modul 3)
- Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen (Modul 4)
- Transformationsplan (Modul 5)
- Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)
Im Modul 4 werden Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs in Unternehmen gefördert. Dabei wird zwischen der Basisförderung und der Premiumförderung unterschieden:
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie sich im Rahmen der Basisförderung Anlagen fördern lassen, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen.
- Bei der Premiumförderung handelt es sich um eine weitestegehnd technologieoffene Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von industriellen/gewerblichen Prozessen. Es gelten bestimmte Voraussetzungen wie der Nachweis über Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe mittels eines Einsparkonzeptes.
Auf nachfolgender Seite der Förderdatenbank können Sie sich über die Premiumförderung im Modul 4 informieren: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung von Energie- und Ressourcenbezogener Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4 – Premiumförderung)
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
KMU lässt Anlage energetisch optimieren
Ein kleines oder mittleres Unternehmen beantragt im Rahmen der Basisförderung des Moduls 4 einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Optimierung des Energiebedarfs einer bestehenden Anlage. Ein umfangreiches Einsparkonzept ist dafür nicht erforderlich. Die Förderung kann als direkter Zuschuss über das BAFA oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten KfW-Kredit erfolgen.
Handwerksbetrieb wählt Kredit mit Tilgungszuschuss
Ein Handwerksbetrieb in Norddeutschland möchte den Ressourcenbedarf eines Produktionsprozesses reduzieren und entscheidet sich für die Fördervariante über einen zinsverbilligten Kredit der KfW mit Tilgungszuschuss statt eines direkten Zuschusses vom BAFA. Die Maßnahme fällt unter die Basisförderung des Moduls 4 zur Optimierung von Anlagen und Prozessen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 25.1.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 14.2.2024, B2; Merkblatt des BAFA, Stand 01.08.2024.
Hinweise zum Verfahren
Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit
vom: 25.01.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 14.02.2024 B2
Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.
Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link)
BAFA-Merkblatt zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Schlagwörter: EEW Energieeffizienz energetische Optimierung (fossilen) Energieverbrauch senken Ressourceneffizienz Ressourcenverbrauch Hotel Hotellerie Gastronomie Tourismus
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/energieeffizienz-u-prozesswaerme-zuschuss-4-basis.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund (BMWi)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Betriebliche und private Investitionen
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Tel. +49 6196 908-1883 (Anrufzeiten: Montag und Mittwoch 13:00 Uhr – 15:00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag 09:00 Uhr – 11:00 Uhr)
eew@bafa.bund.de
www.bafa.de/
Weiterführende Links
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