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ERP-VC-Fondsinvestments und Investition im Rahmen des ERP und der Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität

Mit Unterstützung des ERP-Sondervermögens und des Zukunftsfonds investiert KfW Capital in europäische VC-Fonds mit Deutschlandfokus.

Quellendatum: 21.09.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

KfW Capital investiert in Venture Capital- und Venture Debt-Fonds, die sich wiederum an jungen, innovativen technologieorientierten Unternehmen, unter anderem in Deutschland, beteiligen und dadurch deren Kapitalbasis stärken.

  • KfW Capital ist institutioneller Investor, dessen Investments „pari passu“ (gleichrangig) mit weiteren privaten Investoren erfolgen.
  • KfW Capital investiert sowohl in etablierte VC-Fonds als auch in First-Time-Fonds.
  • KfW Capital investiert seit der Programmerweiterung auch in Opportunity-Fonds, also in solche Fonds, die sich an den „Top-Performern“ aus den Hauptfonds eines Fondsmanagers beteiligen.
  • KfW Capital wendet im Investmentprozess ein auf den VC-Sektor ausgerichtetes Nachhaltigkeitskonzept an.

Ziel ist es, das Wagniskapitalangebot für technologieorientierte Start-ups und junge Unternehmen in der Wachstumsphase in Deutschland zu verbessern und dazu beizutragen, die Kapitalangebotslücke insbesondere in der Start-up- und Wachstumsphase zu schließen.

Als kapitalsuchendes Unternehmen können Sie die Finanzierungsmöglichkeit indirekt über Venture Capital-Fonds wahrnehmen.

Antragsberechtigt sind Venture-Capital-Fonds mit Sitz in Deutschland oder Europa, die die Start-up- und Wachstumsphase junger Unternehmen abdecken können, maßgeblich in Deutschland investieren und folgende weitere Kriterien erfüllen:

  • Die Zielfonds streben ein Volumen von mindestens 50 Millionen EUR (50.000.000 EUR) an und haben mehrheitlich private Investoren, wobei kein Investor einen Mehrheitsanteil besitzt.
  • Die Zielfonds finanzieren mindestens mit der von KfW Capital investierten Summe in Deutschland ansässige junge, innovative technologieorientierte Unternehmen
  • Die Zielfonds haben ein unabhängiges privates Management, welches für die Investitionsstrategie relevante Erfahrung und Track Record vorweisen kann.
  • Die Zielfonds haben klare Investitions- und Exitstrategien.

Die Förderung erfolgt als Beteiligung.

Der Anteil eines KfW Capital-Fondsinvestments liegt bei maximal 25 Millionen EUR (25.000.000 EUR) (bei spätphasigen Fonds im Rahmen des ERP / der Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität maximal 50 Millionen EUR (50.000.000 EUR), bei Kombination der beiden Programme bis zu insgesamt 75 Millionen EUR (75.000.000 EUR)) und bei maximal 19,99 % der Kapital- und Stimmrechtsanteile des Fonds.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Venture-Capital-Fonds mit Sitz in Deutschland oder Europa, die die Start-up- und Wachstumsphase junger Unternehmen abdecken können, maßgeblich in Deutschland investieren und folgende weitere Kriterien erfüllen: Die Zielfonds streben ein Volumen von mindestens 50 Millionen EUR (50.000.000 EUR) an und haben mehrheitlich private Investoren, wobei kein Investor einen Mehrheitsanteil besitzt. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Venture-Capital-Fonds beantragt Fondsbeteiligung

Ein Venture-Capital-Fonds mit Sitz in Deutschland strebt ein Volumen von mindestens 50 Millionen EUR an und investiert maßgeblich in junge, innovative technologieorientierte Unternehmen im Land. Der Fonds beantragt bei KfW Capital ein Fondsinvestment, das pari passu mit weiteren privaten Investoren erfolgt. Der Anteil des KfW-Capital-Investments liegt bei maximal 25 Millionen EUR und bei maximal 19,99 % der Kapital- und Stimmrechtsanteile des Fonds.

First-Time-Fonds mit unabhängigem Management

Ein neu aufgelegter First-Time-Fonds mit unabhängigem privatem Management und relevanter Erfahrung im VC-Sektor bewirbt sich um eine Beteiligung von KfW Capital. Der Fonds legt klare Investitions- und Exitstrategien vor und finanziert mindestens in Höhe der von KfW Capital investierten Summe in Deutschland ansässige junge Unternehmen. Ob eine Beteiligung zustande kommt, entscheidet sich im mehrstufigen Anlageentscheidungsprozess.

Spätphasiger Fonds im Rahmen der Wachstumsfazilität

Ein spätphasiger Venture-Capital-Fonds mit Deutschlandfokus beantragt im Rahmen der Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität eine Beteiligung von KfW Capital. Hier liegt der Anteil eines Fondsinvestments bei maximal 50 Millionen EUR; bei Kombination mit dem ERP-Programm sind bis zu insgesamt 75 Millionen EUR möglich. Kapitalsuchende Unternehmen selbst stellen keinen Antrag, sie profitieren nur mittelbar über die Investitionen des Fonds.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Anlageentscheidung fällt in mehreren Stufen. Die Fondsbeteiligungen erfolgen grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen (pari passu) wie die Beteiligung weiterer privatwirtschaftlicher Mitinvestoren. Die Zielfonds streben ein Volumen von mindesten 50 Millionen EUR (50.000.000 EUR) an.

Antragsverfahren

Programm laufend

Ablauf

Manager von VC-Fonds können sich zur Kontaktaufnahme an KfW Capital wenden.

Bearbeitungsdauer

Es findet eine ausführliche Due Diligence statt, entsprechend variiert die Bearbeitungsdauer.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (ERP-Verwaltungsgesetz)
vom: 26.06.2007
Bundesamt für Justiz

Weblink zum ERP-Verwaltungsgesetz

Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 – ERPWiPlanG 2025)
vom: 25.02.2025
Bundesgesetzblatt Teil I 2025, Nr. 53

Weblink zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025

Schlagwörter: ERP Venture Capital Fondsfinanzierung Zukunftsfonds Wachstumsfazilität VC

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/erp-fondsinvestment.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Beteiligung
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Forschung und Innovation (themenoffen); Unternehmensfinanzierung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

KfW Capital GmbH & Co. KG
Bockenheimer Landstraße 98 ?100
60323 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 7431-8880
dealflow-kfw-capital@kfw.de
kfw-capital.de/

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