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Förderung im Rahmen der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI)
Wenn Sie ein Projekt planen, das zum Klimaschutz in Europa beiträgt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Quellendatum: 06.03.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) 2017 ins Leben gerufen, um Treibhausgasemissionen zu mindern und die Zusammenarbeit beim Klimaschutz in Europa zu verbessern. Seitdem hat dieEUKI 213 grenzüberschreitende Klimaprojekte gefördert und ein aktives Netzwerk mit 440 Organisationen in 31 europäischen Ländern geschaffen.
Die Fördersumme beträgt pro unterstütztem Projekt zwischen 120.000 und 1.000.000 EUR. Hierzu wird jedes Jahr ein europaweiter Ideenwettbewerb ausgeschrieben.
Sie können sich für eine Förderung Ihres Vorhabens in den folgenden 6 Bereichen bewerben (Änderungen vorbehalten):
- Klimaneutrale Mobilität
- Klimapolitik
- CO2-Entnahme und -Senken
- Energiewende und klimaneutrale Gebäude
- Sozialgerechter Strukturwandel
- Nachhaltige Wirtschaft
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Sonstige und bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
NGO koordiniert grenzüberschreitendes Klimaschutzprojekt
Eine Nichtregierungsorganisation mit Sitz in einem EU-Mitgliedsland plant ein Projekt zur klimaneutralen Mobilität, das gemeinsam mit Partnerorganisationen in mindestens zwei der Zielländer umgesetzt wird. Sie beantragt einen Zuschuss zwischen 120.000 und 1.000.000 EUR und arbeitet dafür in einem Konsortium mit mindestens einem weiteren Implementierungspartner.
Bildungseinrichtung bewirbt sich im Ideenwettbewerb
Eine Universität mit Sitz in einem Beitrittskandidatenland des Westbalkans reicht im Rahmen des jährlichen europaweiten Ideenwettbewerbs ein Projekt zum sozialgerechten Strukturwandel ein. Mindestens die Hälfte der Projektmittel fließt in die Zielländer in Mittel-, Ost- oder Südosteuropa, dem Baltikum oder dem Westbalkan. Ob und in welcher Höhe der Zuschuss bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.
Kommunale Behörde plant Energiewende-Projekt
Eine regionale Behörde mit Sitz in einem EU-Mitgliedsland plant gemeinsam mit Partnerorganisationen in mehreren europäischen Ländern ein Vorhaben zur Energiewende und zu klimaneutralen Gebäuden. Die angestrebte durchschnittliche jährliche Förderung darf den durchschnittlichen Jahresumsatz der Behörde in den letzten 3 Jahren nicht überschreiten.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Die EUKI fördert Projekte in allen EU-Mitgliedsstaaten und den potenziellen Beitrittskandidatenländern des Westbalkans. Der regionale Schwerpunkt liegt auf Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den baltischen Staaten sowie dem Westbalkan. In die Zielländer in diesen Regionen muss mindestens die Hälfte der Projektmittel fließen. Die EUKI unterstützt grenzüberschreitende Kooperationen: Klimaschutzprojekte sollten Partnerorganisationen in mehreren europäischen Ländern vorweisen können.
Folgende Kriterien müssen für die Förderung durch die EUKI erfüllt sein:
Ihre Organisation ist
- eine Nichtregierungsorganisation (NGO),
- eine regionale oder lokale Behörde,
- ein gemeinnütziges Unternehmen oder
- eine Universität oder andere Bildungseinrichtung.
Ihre Organisation hat ihren Sitz
- in einem EU-Mitgliedsland oder
- in einem der EU-Beitritts- oder potenziellen Beitrittskandidatenländer Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien.
Ihr Projekt
- wird in mindestens zwei der oben aufgeführten Länder durchgeführt,
- ist das Projekt einer juristischen Personen mit eigener Geschäftsfähigkeit und
- beinhaltet die Arbeit in einem Konsortium mit mindestens einem und maximal 4 weiteren Implementierungspartnern.
Die angestrebte durchschnittliche jährliche Förderung
- Förderung darf den durchschnittlichen Jahresumsatz Ihrer Organisation in den letzten 3 Jahren nicht überschreiten.
Darüber hinaus benötigen Sie:
- geeignetes, softwaregestütztes Buchhaltungssystem sowie qualifiziertes Buchhaltungspersonal,
- wettbewerbsfähige, transparente und nicht-diskriminierende Ausschreibungsverfahren,
- geeignete interne Kontrollmechanismen (Transparenz, Gegenprüfung, funktionale Trennung, Mindestinformationen) sowie
- eigenes Personal mit technischer, kaufmännischer und rechtlicher Expertise sowie Erfahrung in der Planung, Umsetzung und Überwachung internationaler Projekte.
Weitere rechtliche Voraussetzungen können unter Punkt 5 und 6 der Informationen zur Projektfinanzierung nachgelesen werden (weiterführende Links).
Ablauf
Das Verfahren zur Antragsstellung findet in englischer Sprache statt und besteht aus 2 Schritten. Es wird auf der BMWK Informationsseite zur Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) ausführlich erläutert.
Erster Schritt: Einreichen einer Projektskizze im Rahmen des Ideenwettbewerbs.
In einem ersten Schritt skizzieren Sie Ihr Projekt: Erläutern Sie die bestehenden Herausforderungen, die Ziele sowie die Maßnahmen, um diese zu erreichen. Die aktuellen Informationen zur Finanzierung und alle weiteren dafür notwendigen Dokumente finden Sie zum Start des Ideenwettbewerbs in der Dokumentenbox auf unserer Website. Alle bis zum Fristablauf vollständig eingegangenen Projektskizzen werden nach festen Kriterien fachlich geprüft.
Zweiter Schritt: Einreichen eines vollständigen Projektvorschlags.
Nur wenn Ihre Projektskizze von der EUKI ausgewählt wird, werden Sie im zweiten Schritt dazu aufgefordert, einen vollständigen Projektvorschlag zu entwickeln. Diesen müssen Sie innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Aufforderung einreichen. Die dafür notwendigen Dokumente sind auf unserer Website verfügbar.
Nach erfolgreicher Antragstellung: Sie können mit der Projektdurchführung beginnen.
Wenn Ihr Projektvorschlag angenommen und der Vertrag unterzeichnet ist, können Sie mit den Projektaktivitäten beginnen. Gleichzeitig startet die finanzielle Abwicklung des Projekts. Alle wichtigen Informationen zur Steuerung des Projekts sowie hilfreiche Tutorials finden Sie auf der Informationsseite des BMWK zu EUKI für Projekte (weiterführende Links).
Hinweise zum Verfahren
- Start des Ideenwettbewerbs: Januar/Februar
- Skizzeneinreichung: Februar/März
- Projektvorschlag Einreichung: Juli/August
Für das Auswahlverfahren 2025 mussten die Projektideen bis zum 10.03.2025 um 15:00 Uhr MEZ eingereicht werden.
Unterlagen
Gültigkeitsdauer
Die Antragsperiode beginnt jährlich im Frühjahr. Die Förderung der bewilligten Projekte startet spätestens zu Beginn des darauffolgenden Jahres. Die Förderdauer für Projekte liegt zwischen 18 und 29 Monaten.
Erforderliche Unterlagen
Eine Zusammenfassung der erforderlichen Unterlagen und Nachweise für den neunten Ideenwettbewerb können Sie den Informationen zur Projektfinanzierung entnehmen (weiterführende Links).
Bearbeitungsdauer
- Von Antragstellung bis Förderbeginn ca. 9 bis 11 Monate
- Schritt 1: ca. 4 Monate
- Schritt 2: ca. 5 bis 6 Monate
Rechtsgrundlage
Auf Beschluss des Deutschen Bundestages im November 2016 wurde die EUKI 2017 ins Leben gerufen.
Schlagwörter: Klimaprojekt Europa Zusammenarbeit Umwelt Umweltschutz Klima Initiative Initiativen Klimaschutz
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/euki-klimaschutzinitiative-2024-4.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund (BMWi)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit; Sonstige
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung; Beratung; Digitalisierung; Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Forschung und Innovation (themenspezifisch); Frauenförderung; Gesundheit und Soziales; Infrastruktur; Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Mobilität; Regionalförderung; Smart Cities und Regionen; Städtebau und Stadterneuerung; Umwelt- und Naturschutz; Wohnungsbau und Modernisierung
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Ausbildung besonderer Zielgruppen; Ausbildungsstrukturen und Träger; Außerbetriebliche Ausbildung; Berufsvorbereitung; Betriebliche Ausbildung; Weiterbildung von Unternehmern und Selbstständigen; Weiterbildung von Arbeitnehmern; Weiterbildung von Arbeitsuchenden; Weiterbildungsstrukturen und Träger
- Beratung
- Aus- und Weiterbildung; Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Forschung und Innovation; Umwelt- und Naturschutz
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Beratung und Schulung; Forschung und Innovation; Öffentliche Infrastruktur; Wohnungsbau und Modernisierung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Bauen und Wohnen; Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Information und Kommunikation; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Mobilität und Verkehr; Nachwachsende Rohstoffe; Schifffahrt und Meerestechnik; Umwelt- und Naturschutz; Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften
- Frauenförderung
- Arbeit, Aus- und Weiterbildung
- Gesundheit und Soziales
- Menschen mit Behinderung; Bürgerschaftliches Engagement; Gesundheit; Gleichstellung; Integration; Kinder, Jugendliche und Familien; Senioren und Pflege
- Infrastruktur
- Energie und Umwelt; Forschung und Innovation; Information und Kommunikation; Ländliche Entwicklung; Städtebau und Stadterneuerung; Verkehr
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Besondere Formen der Landbewirtschaftung; Forschung und Innovation; Forstwirtschaft; Ländliche Entwicklung
- Regionalförderung
- Ländliche Entwicklung; Öffentliche Infrastruktur
- Städtebau und Stadterneuerung
- Energetische Sanierung; Sanierung und Entwicklung; Soziale Stadt
- Umwelt- und Naturschutz
- Beratung und Schulung; Forschung und Innovation; Naturschutz und Landschaftspflege; Öffentliche Infrastruktur
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Modernisierung und Sanierung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin
Tel. +49 30 338424-570
info@euki.de
www.euki.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.