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Förderung im Rahmen der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI)

Wenn Sie ein Projekt planen, das zum Klimaschutz in Europa beiträgt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Quellendatum: 06.03.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) 2017 ins Leben gerufen, um Treibhausgasemissionen zu mindern und die Zusammenarbeit beim Klimaschutz in Europa zu verbessern. Seitdem hat dieEUKI 213 grenzüberschreitende Klimaprojekte gefördert und ein aktives Netzwerk mit 440 Organisationen in 31 europäischen Ländern geschaffen.

Die Fördersumme beträgt pro unterstütztem Projekt zwischen 120.000 und 1.000.000 EUR. Hierzu wird jedes Jahr ein europaweiter Ideenwettbewerb ausgeschrieben.

Sie können sich für eine Förderung Ihres Vorhabens in den folgenden 6 Bereichen bewerben (Änderungen vorbehalten):

  • Klimaneutrale Mobilität
  • Klimapolitik
  • CO2-Entnahme und -Senken
  • Energiewende und klimaneutrale Gebäude
  • Sozialgerechter Strukturwandel
  • Nachhaltige Wirtschaft

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Sonstige und bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

NGO koordiniert grenzüberschreitendes Klimaschutzprojekt

Eine Nichtregierungsorganisation mit Sitz in einem EU-Mitgliedsland plant ein Projekt zur klimaneutralen Mobilität, das gemeinsam mit Partnerorganisationen in mindestens zwei der Zielländer umgesetzt wird. Sie beantragt einen Zuschuss zwischen 120.000 und 1.000.000 EUR und arbeitet dafür in einem Konsortium mit mindestens einem weiteren Implementierungspartner.

Bildungseinrichtung bewirbt sich im Ideenwettbewerb

Eine Universität mit Sitz in einem Beitrittskandidatenland des Westbalkans reicht im Rahmen des jährlichen europaweiten Ideenwettbewerbs ein Projekt zum sozialgerechten Strukturwandel ein. Mindestens die Hälfte der Projektmittel fließt in die Zielländer in Mittel-, Ost- oder Südosteuropa, dem Baltikum oder dem Westbalkan. Ob und in welcher Höhe der Zuschuss bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.

Kommunale Behörde plant Energiewende-Projekt

Eine regionale Behörde mit Sitz in einem EU-Mitgliedsland plant gemeinsam mit Partnerorganisationen in mehreren europäischen Ländern ein Vorhaben zur Energiewende und zu klimaneutralen Gebäuden. Die angestrebte durchschnittliche jährliche Förderung darf den durchschnittlichen Jahresumsatz der Behörde in den letzten 3 Jahren nicht überschreiten.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Die EUKI fördert Projekte in allen EU-Mitgliedsstaaten und den potenziellen Beitrittskandidatenländern des Westbalkans. Der regionale Schwerpunkt liegt auf Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den baltischen Staaten sowie dem Westbalkan. In die Zielländer in diesen Regionen muss mindestens die Hälfte der Projektmittel fließen. Die EUKI unterstützt grenzüberschreitende Kooperationen: Klimaschutzprojekte sollten Partnerorganisationen in mehreren europäischen Ländern vorweisen können.

Folgende Kriterien müssen für die Förderung durch die EUKI erfüllt sein:

Ihre Organisation ist

  • eine Nichtregierungsorganisation (NGO),
  • eine regionale oder lokale Behörde,
  • ein gemeinnütziges Unternehmen oder
  • eine Universität oder andere Bildungseinrichtung.

Ihre Organisation hat ihren Sitz

  • in einem EU-Mitgliedsland oder
  • in einem der EU-Beitritts- oder potenziellen Beitrittskandidatenländer Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien.

Ihr Projekt

  • wird in mindestens zwei der oben aufgeführten Länder durchgeführt,
  • ist das Projekt einer juristischen Personen mit eigener Geschäftsfähigkeit und
  • beinhaltet die Arbeit in einem Konsortium mit mindestens einem und maximal 4 weiteren Implementierungspartnern.

Die angestrebte durchschnittliche jährliche Förderung

  • Förderung darf den durchschnittlichen Jahresumsatz Ihrer Organisation in den letzten 3 Jahren nicht überschreiten.

Darüber hinaus benötigen Sie:

  • geeignetes, softwaregestütztes Buchhaltungssystem sowie qualifiziertes Buchhaltungspersonal,
  • wettbewerbsfähige, transparente und nicht-diskriminierende Ausschreibungsverfahren,
  • geeignete interne Kontrollmechanismen (Transparenz, Gegenprüfung, funktionale Trennung, Mindestinformationen) sowie
  • eigenes Personal mit technischer, kaufmännischer und rechtlicher Expertise sowie Erfahrung in der Planung, Umsetzung und Überwachung internationaler Projekte.

Weitere rechtliche Voraussetzungen können unter Punkt 5 und 6 der Informationen zur Projektfinanzierung nachgelesen werden (weiterführende Links).

Ablauf

Das Verfahren zur Antragsstellung findet in englischer Sprache statt und besteht aus 2 Schritten. Es wird auf der BMWK Informationsseite zur Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) ausführlich erläutert.

Erster Schritt: Einreichen einer Projektskizze im Rahmen des Ideenwettbewerbs.

In einem ersten Schritt skizzieren Sie Ihr Projekt: Erläutern Sie die bestehenden Herausforderungen, die Ziele sowie die Maßnahmen, um diese zu erreichen. Die aktuellen Informationen zur Finanzierung und alle weiteren dafür notwendigen Dokumente finden Sie zum Start des Ideenwettbewerbs in der Dokumentenbox auf unserer Website. Alle bis zum Fristablauf vollständig eingegangenen Projektskizzen werden nach festen Kriterien fachlich geprüft.

Zweiter Schritt: Einreichen eines vollständigen Projektvorschlags.

Nur wenn Ihre Projektskizze von der EUKI ausgewählt wird, werden Sie im zweiten Schritt dazu aufgefordert, einen vollständigen Projektvorschlag zu entwickeln. Diesen müssen Sie innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Aufforderung einreichen. Die dafür notwendigen Dokumente sind auf unserer Website verfügbar.

Nach erfolgreicher Antragstellung: Sie können mit der Projektdurchführung beginnen.

Wenn Ihr Projektvorschlag angenommen und der Vertrag unterzeichnet ist, können Sie mit den Projektaktivitäten beginnen. Gleichzeitig startet die finanzielle Abwicklung des Projekts. Alle wichtigen Informationen zur Steuerung des Projekts sowie hilfreiche Tutorials finden Sie auf der Informationsseite des BMWK zu EUKI für Projekte (weiterführende Links). 

Hinweise zum Verfahren

  • Start des Ideenwettbewerbs: Januar/Februar
  • Skizzeneinreichung: Februar/März
  • Projektvorschlag Einreichung: Juli/August

Für das Auswahlverfahren 2025 mussten die Projektideen bis zum 10.03.2025 um 15:00 Uhr MEZ eingereicht werden.

Unterlagen

Gültigkeitsdauer

Die Antragsperiode beginnt jährlich im Frühjahr. Die Förderung der bewilligten Projekte startet spätestens zu Beginn des darauffolgenden Jahres. Die Förderdauer für Projekte liegt zwischen 18 und 29 Monaten.

Erforderliche Unterlagen

Eine Zusammenfassung der erforderlichen Unterlagen und Nachweise für den neunten Ideenwettbewerb können Sie den Informationen zur Projektfinanzierung entnehmen (weiterführende Links).

Bearbeitungsdauer

  • Von Antragstellung bis Förderbeginn ca. 9 bis 11 Monate
  • Schritt 1: ca. 4 Monate
  • Schritt 2: ca. 5 bis 6 Monate

Rechtsgrundlage

Auf Beschluss des Deutschen Bundestages im November 2016 wurde die EUKI 2017 ins Leben gerufen.

Schlagwörter: Klimaprojekt Europa Zusammenarbeit Umwelt Umweltschutz Klima Initiative Initiativen Klimaschutz

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/euki-klimaschutzinitiative-2024-4.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit; Sonstige
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung; Beratung; Digitalisierung; Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Forschung und Innovation (themenspezifisch); Frauenförderung; Gesundheit und Soziales; Infrastruktur; Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Mobilität; Regionalförderung; Smart Cities und Regionen; Städtebau und Stadterneuerung; Umwelt- und Naturschutz; Wohnungsbau und Modernisierung
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Aus- und Weiterbildung
Ausbildung besonderer Zielgruppen; Ausbildungsstrukturen und Träger; Außerbetriebliche Ausbildung; Berufsvorbereitung; Betriebliche Ausbildung; Weiterbildung von Unternehmern und Selbstständigen; Weiterbildung von Arbeitnehmern; Weiterbildung von Arbeitsuchenden; Weiterbildungsstrukturen und Träger
Beratung
Aus- und Weiterbildung; Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Forschung und Innovation; Umwelt- und Naturschutz
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Beratung und Schulung; Forschung und Innovation; Öffentliche Infrastruktur; Wohnungsbau und Modernisierung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Bauen und Wohnen; Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Information und Kommunikation; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Mobilität und Verkehr; Nachwachsende Rohstoffe; Schifffahrt und Meerestechnik; Umwelt- und Naturschutz; Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften
Frauenförderung
Arbeit, Aus- und Weiterbildung
Gesundheit und Soziales
Menschen mit Behinderung; Bürgerschaftliches Engagement; Gesundheit; Gleichstellung; Integration; Kinder, Jugendliche und Familien; Senioren und Pflege
Infrastruktur
Energie und Umwelt; Forschung und Innovation; Information und Kommunikation; Ländliche Entwicklung; Städtebau und Stadterneuerung; Verkehr
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Besondere Formen der Landbewirtschaftung; Forschung und Innovation; Forstwirtschaft; Ländliche Entwicklung
Regionalförderung
Ländliche Entwicklung; Öffentliche Infrastruktur
Städtebau und Stadterneuerung
Energetische Sanierung; Sanierung und Entwicklung; Soziale Stadt
Umwelt- und Naturschutz
Beratung und Schulung; Forschung und Innovation; Naturschutz und Landschaftspflege; Öffentliche Infrastruktur
Wohnungsbau und Modernisierung
Modernisierung und Sanierung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin
Tel. +49 30 338424-570
info@euki.de
www.euki.de/

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