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Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)
Wenn Sie in strukturschwachen Regionen eine gemeinnützige, externe Industrieforschungseinrichtung betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium unterstützt externe Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Sie erhalten die Förderung für
- Vorhaben der Vorlaufforschung,
- marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie
- investive Vorhaben zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für jedes beantragte Vorhaben
- im Rahmen der Vorlaufforschung bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, maximal 550.000 EUR,
- im Rahmen der marktorientierten Forschung und Entwicklung bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, maximal 400.000 EUR,
- bei investiven Vorhaben bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, bei kleinen Forschungseinrichtungen mit weniger als 50 Beschäftigten je Einrichtung und Haushaltsjahr normalerweise maximal 250.000 EUR, bei den übrigen Forschungseinrichtungen normalerweise maximal 500.000 EUR.
Für die Gesamtlaufzeit der Vorhaben sind 30 Monate vorgesehen, die Sie nicht überschreiten sollen. Für investive Vorhaben endet die Laufzeit meistens am 30.11. des Bewilligungsjahres.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
Industrieforschungseinrichtung betreibt Vorlaufforschung zu neuer Sensortechnik
Antragsteller: Eine rechtlich selbstständige, gemeinnützige Industrieforschungseinrichtung mit Sitz in einer strukturschwachen Region in Ostdeutschland beantragt die Förderung.
Ausgangslage: Die Einrichtung sieht in einer neuen Sensortechnik großes Potenzial für mittelständische Anwender. Das Vorhaben hat einen hohen Neuheitsgrad und ein hohes technisches Risiko und wäre ohne Förderung nur mit deutlichem Zeitverzug möglich.
Vorhaben: Die Einrichtung führt ein Vorhaben der Vorlaufforschung in ihrer Region durch. Ziel ist, den internationalen Stand der Technik zu erreichen und den eigenen Stand zu übertreffen. Die Ergebnisse stellt sie diskriminierungsfrei zur Verfügung.
Förderung: Gefördert werden die förderfähigen Kosten des Vorlaufforschungsvorhabens als Zuschuss mit bis zu 90 %, höchstens 550.000 Euro je Vorhaben. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann die Einrichtung in dieser Beispielrechnung bis zu 225.000 Euro erhalten. Für marktorientierte Forschung und Entwicklung gilt dagegen ein Satz von bis zu 70 %. Die Bewilligungsstelle entscheidet.
Eigenanteil: In diesem Beispiel trägt die Einrichtung 25.000 Euro selbst. Was nicht förderfähig ist: Der Programmtext nennt dazu nichts.
Was ein Betrieb davon hat: Ein mittelständischer Betrieb kann die diskriminierungsfrei bereitgestellten Forschungsergebnisse nutzen, etwa für eigene Produkte oder Verfahren. Er kann zudem als Anwender oder späterer Kooperationspartner der Einrichtung auftreten.
Weg zum Antrag:
- Voraussetzungen nach der Richtlinie des BMWK prüfen, etwa Sitz oder Zweigstelle in einer strukturschwachen Region
- Bei Kooperation mehrerer Forschungseinrichtungen eine Kooperationsvereinbarung vorlegen
- Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen
- Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige Forschungseinrichtungen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Industrieforschungseinrichtung startet Vorlaufforschung
Eine rechtlich selbstständige, gemeinnützige Forschungseinrichtung mit Sitz in einer strukturschwachen Region beantragt ein Vorhaben der Vorlaufforschung mit hohem wissenschaftlichem Anspruch. Gefördert werden bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, höchstens 550.000 EUR. Die Ergebnisse sollen breite Innovationspotenziale für die mittelständische Wirtschaft bieten und diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden.
Marktorientierte Forschung für neue Verfahren
Eine externe Industrieforschungseinrichtung in einer strukturschwachen Region plant ein marktorientiertes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu einem neuen Verfahren mit deutlichen Marktchancen. Beantragt wird ein Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, höchstens 400.000 EUR. Die Einrichtung weist die nötige materiell-technische Ausstattung und qualifiziertes Personal nach.
Investition in wissenschaftlich-technische Infrastruktur
Eine kleine Forschungseinrichtung mit weniger als 50 Beschäftigten beantragt ein investives Vorhaben zur Verbesserung ihrer wissenschaftlich-technischen Infrastruktur. Die Förderung liegt bei bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, normalerweise höchstens 250.000 EUR je Einrichtung und Haushaltsjahr. Die Laufzeit des Vorhabens endet meist am 30.11. des Bewilligungsjahres.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige Forschungseinrichtungen. Diese dürfen weder Teil einer Hochschule sein noch einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft mit einer entsprechenden institutionellen Förderung angehören.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Förderfähige Forschungseinrichtungen müssen ihren Sitz oder eine Zweigstelle in einer strukturschwachen Region in Deutschland haben. Diese entsprechen den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
- Das geförderte Vorhaben muss in einer strukturschwachen Region in Deutschland durchgeführt werden und sich durch einen hohen Neuheitsgrad sowie ein hohes technisches Risiko auszeichnen.
- Der internationale Stand der Technik muss zumindest erreicht werden. Der Stand der Technik in der Forschungseinrichtung muss übertroffen werden.
- Die geplante Maßnahme darf ohne die Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug möglich sein.
- Geplante Vorhaben der Vorlaufforschung müssen einem hohen wissenschaftlichen Anspruch genügen. Die angestrebten Forschungsergebnisse müssen attraktive Innovationspotenziale und breite Applikationsmöglichkeiten für die mittelständische Wirtschaft versprechen. Die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse müssen in diskriminierungsfreier Weise zur Verfügung gestellt werden.
- Marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen neue Erzeugnisse und Verfahren anstreben, die technisch und wirtschaftlich machbar erscheinen, deutliche Marktchancen haben und eine zügige Markteinführung erwarten lassen.
- Die Forschungseinrichtung muss über die grundlegende materiell-technische Ausstattung sowie ausreichendes qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal zur Durchführung von Forschungsvorhaben verfügen und wirtschaftlich gefestigt sein.
- Bei Kooperation mehrerer Forschungseinrichtungen müssen Sie eine Kooperationsvereinbarung vorlegen.
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 2.1.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 9.1.2023, B4.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)
vom: 02.01.2023
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 09.01.2023 B4
Schlagwörter: Industrieforschung Vorlaufforschung technische Infrastruktur Technologietransfer
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/externer-industrieforschungseinrichtungen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 90 % (Zuschuss), Spanne ab 70 %
„im Rahmen der Vorlaufforschung bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, maximal 550.000 EUR,“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Vorlaufforschung und investive Vorhaben 90 %, marktorientierte FuE 70 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund (BMWi)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- GRW-Fördergebiet
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- Betriebliche Innovationen; Forschung und Entwicklung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
EURONORM GmbH
Stralauer Platz 34
10243 Berlin
Tel. +49 30 97003-555
innokom@euronorm.de
www.euronorm.de/
Weiterführende Links
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