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Förderung von innovativen Projekten im Rahmen des wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse für neuartige Halbleitertechnologien (IPCEI AST)

Ziel der Förderung ist es, neuartige Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in Halbleitertechnologien in Europa gezielt in die 1. gewerbliche Nutzung zu überführen, um Wertschöpfungsketten und die Resilienz der europäischen Industrie nachhaltig zu stärken.

Quellendatum: 20.11.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Förderfähig sind innovative Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsprojekte als Einzelprojekte (FuEuI-Projekte) bis zur 1. gewerblichen Nutzung, deren Durchführung ohne Förderung nicht wirtschaftlich umsetzbar wäre. Forschungs- und Entwicklungsergebnisse sind in die 1. gewerbliche Nutzung (bis TRL 8) zu überführen. Informationen zu den besonderen Anforderungen von IPCEI AST-Förderverfahren finden Sie unter den häufig gestellten Fragen (siehe weiterführende Links).

Die Projekte müssen sich mindestens einem der folgenden Bereiche zuordnen lassen und den weltweiten Stand der Technik übertreffen:

  • KI-Chips und Beschleuniger,
  • Chiplets und Heterointegration,
  • Photonische integrierte Schaltungen,
  • Disruptive Sensoren für die Automatisierung,
  • Leistungselektronik mit disruptiven Energiesparlösungen,
  • Sichere Kommunikation sowie
  • Schlüsseltechnologien der Mikroelektronik-Wertschöpfungskette, die Technologieentwicklungen in den zuvor genannten Bereichen ermöglichen, zum Beispiel Rohwafer, Chipdesign, Advanced Packaging, Fertigungsanlagen und Metrologie.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: Sonstige und bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Halbleiterunternehmen entwickelt KI-Chip-Technologie

Ein Technologieunternehmen möchte neuartige KI-Chips entwickeln, die den weltweiten Stand der Technik übertreffen sollen. Das Vorhaben ist ohne Förderung wirtschaftlich nicht umsetzbar, daher beantragt das Unternehmen eine Zuwendung im Rahmen von IPCEI AST. Die Forschungsergebnisse sollen bis zur 1. gewerblichen Nutzung überführt werden, ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht dabei nicht.

Hersteller arbeitet an Leistungselektronik-Innovation

Ein Unternehmen aus der Elektronikbranche plant ein Projekt zu Leistungselektronik mit disruptiven Energiesparlösungen. Es beantragt eine Förderung für die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bis zur ersten gewerblichen Nutzung. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorschriften und der erforderlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Zulieferer entwickelt Schlüsseltechnologie für Mikroelektronik

Ein mittelständisches Unternehmen stellt Fertigungsanlagen für die Mikroelektronik-Wertschöpfungskette her und will eine neue Technologie zur Marktreife bringen. Da das Vorhaben die Technologieentwicklung in Bereichen wie Chiplets oder photonischen integrierten Schaltungen ermöglicht, beantragt das Unternehmen eine Förderung nach IPCEI AST. Die Förderhöhe kann sich, sofern sie unter der Anmeldeschwelle der AGVO liegt, auf Artikel 25 der AGVO stützen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Ausgewählte Projekte werden auf Grundlage der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) und vorbehaltlich der Einhaltung der beihilferechtlichen Vorschriften und der beihilferechtlichen Genehmigung bewilligt.

Es gelten die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten)“ in aktueller Fassung zum Bewilligungszeitpunkt.

Für die geplante Förderung ist ein Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission gemäß Art. 107 Abs. 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erforderlich. Die beihilferechtliche Prüfung durch die Europäische Kommission erfolgt nach Maßgabe der IPCEI-Mitteilung der Europäischen Kommission (Mitteilung 2021/C 528/02 der Kommission über die Kriterien für die Würdigung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamen europäischen Interesse mit dem Binnenmarkt, ABl. C 528 vom 30.12.2021 S. 10).

Projekten, deren Förderhöhe unter die Anmeldeschwelle nach der AGVO für Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben fällt, kann eine Beihilfe auf Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe b und/oder 2 Buchstabe c der AGVO gewährt werden.

Ablauf

Das Antragsverfahren ist mehrstufig angelegt.

Stufe 1: Nationales Interessenbekundungsverfahren und Einreichung von Projektskizzen sowie Auswahl von nationalen Projekten für Stufe 2.

Stufe 2: Teilnahme an einem EU-weiten Matchmaking und Überführung der Projektskizze in eine detaillierte Projektbeschreibung mit der Darstellung des integrierten Charakters des Projekts im europäischen IPCEI AST.

Stufe 3: Durchführung des europäischen Beihilfeverfahrens (Notifizierung der Beihilfe) im Rahmen der Notifizierung des IPCEI AST beziehungsweise die Anzeige der Förderung nach AGVO und die Antragstellung auf nationaler Ebene.

Hinweise zum Verfahren

In Verfahrensstufe 1 mussten Sie Ihre Projektskizze bis spätestens zum 15.01.2026 einreichen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

In Verfahrensstufe 1 ist eine maximal 20-seitige englische Projektskizze und eine maximal 4-seitige deutsche Kurzbeschreibung einzureichen.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung zur Förderung von innovativen Projekten im Rahmen des wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse für neuartige Halbleitertechnologien (IPCEI AST)
vom: 04.11.2025
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 19.11.2025 B1

In Stufe 1 des Antragsverfahrens war dem Projektträger zunächst eine Projektskizze in elektronischer Form über das elektronische Skizzentool (siehe weiterführende Links) bis spätestens 15.01.2026 vorzulegen. Die nach diesem Stichtag eingehenden Projektskizzen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Halbleitertechnologien Mikroelektronik-Ökosystem KI-Chips Beschleuniger Chiplets Heterointegration Photonische integrierte Schaltungen Disruptive Sensoren Automatisierung Leistungselektronik disruptive Energiesparlösungen Sichere Kommunikation Mikroelektronik-Wertschöpfungskette Rohwafer Chipdesign Advanced Packaging Fertigungsanlagen Metrologie

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/foerderung-ipcei-ast-867114.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit; Sonstige
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Branche
Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Information und Kommunikation; Mikrosysteme; Nanotechnologie; Optische Technologien; Sicherheitsforschung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. +49 351 486797-51 oder +49 30 310078-518
pt.ipcei@vdivde-it.de
www.vdivde-it.de

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