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Förderung für FuE-Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Hinweis vom 03.10.2026: Antragsstopp seit 07.07.2026. Seit dem 07.07.2026, 12:00 Uhr, nimmt der Projektträger im ZIM vorübergehend keine Anträge und Projektskizzen an (befristeter Antragsstopp für alle Antragsformen). Bereits bewilligte Projekte sind nicht betroffen; für Ausnahmen verweist der Projektträger auf die ausführliche Meldung auf zim.de.
Quelle: Aussetzung ZIM-Antragsannahme ab 7. Juli 2026, 12:00 Uhr (AiF Projekt GmbH, ZIM-Projektträger) · geprüft von Ulrich Reuther am 03.10.2026. Der Programmtext unten stammt aus der Förderdatenbank des Bundes und kann davon abweichen.
Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) planen, die auf innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, können Sie einen Zuschuss beantragen.
Quellendatum: 20.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Sie stärken die Innovationskraft Ihres Unternehmens mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Ihre Forschung und Entwicklung (FuE). Sie erhalten Zuschüsse für neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen.
Voraussetzung für die Förderung ist ein hohes technisches Risiko. Ihr Projekt muss zudem ein hohes Innovationsniveau aufweisen. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Unternehmensgröße und dem Standort.
Für Einzelprojekte beträgt dieser bis zu 45 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Summe der förderfähigen Kosten liegt bei 690.000 EUR. Pro Jahr können Sie höchstens 2 Projekte fördern lassen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 45 % höchstens 22.500 €.
Förderfähig sind laut Text Kosten bis höchstens 690.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Handwerksbetrieb entwickelt neues Verfahren
Ein Handwerksbetrieb mit Betriebsstätte in Deutschland plant ein FuE-Einzelprojekt zur Entwicklung eines neuen Verfahrens mit hohem technischem Risiko. Er beantragt einen Zuschuss von bis zu 45 % der förderfähigen Kosten, wobei die förderfähigen Kosten höchstens 690.000 EUR betragen. Die Bewilligungsstelle prüft, ob das Projekt den internationalen Stand der Technik übertrifft und ein schlüssiges Konzept zur Markteinführung vorliegt.
KMU beantragt zwei Projekte im Jahr
Ein kleines oder mittleres Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten möchte innerhalb eines Jahres zwei FuE-Projekte für neue technische Dienstleistungen fördern lassen. Für jedes Einzelprojekt kann ein Zuschuss von bis zu 45 % der förderfähigen Kosten beantragt werden, begrenzt auf höchstens 690.000 EUR förderfähige Kosten je Projekt. Voraussetzung ist unter anderem ein geordnetes Rechnungswesen und die Fähigkeit, den erforderlichen Eigenanteil aufzubringen.
Freies Büro entwickelt neues Produkt
Ein unternehmerisch tätiges freies Büro in Norddeutschland plant ein Projekt zur Entwicklung eines neuen Produkts mit erheblichem technischem Risiko. Routinemäßige Änderungen ohne technisches Risiko wären laut Programm nicht förderfähig, weshalb das Büro ein Vorhaben mit hohem Innovationsniveau konzipiert. Es beantragt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 45 % der förderfähigen Kosten für das Einzelprojekt.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Damit Sie eine Förderung erhalten können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Anforderungen an Ihr Unternehmen:
- Sie führen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), einen Handwerksbetrieb oder ein unternehmerisch tätiges freies Büro.
- Ihr Unternehmen beschäftigt weniger als 500 Personen (einschließlich verbundener Unternehmen).
- Sie verfügen über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Sie besitzen das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial sowie ausreichend qualifiziertes Personal für die Projektdurchführung.
- Ihr Unternehmen verfügt über ein geordnetes Rechnungswesen und kann den erforderlichen finanziellen Eigenanteil aufbringen.
Anforderungen an Ihr Projekt:
- Das Vorhaben zielt auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ab, die den internationalen Stand der Technik orientiert übertreffen.
- Das Projekt ist mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet.
- Sie legen ein schlüssiges Konzept zur Markteinführung vor.
- Das Projekt wird nach den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis durchgeführt.
Ausschlussgründe:
Sie können keine Förderung erhalten, wenn Ihr Unternehmen als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne des EU-Beihilferechts gilt oder über das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde. Zudem sind Projekte ausgeschlossen, die bereits durch andere Programme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union unterstützt werden (Verbot der Doppelförderung). Routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten ohne technisches Risiko sind ebenfalls nicht förderfähig.
Ablauf
Der Prozess von der Antragstellung bis zum Projektabschluss gliedert sich in folgende Schritte:
- Antragstellung: Sie reichen Ihren Antrag elektronisch über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
- Eingangsbestätigung: Sie erhalten eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags.
- Prüfung: Der Projektträger prüft die Vollständigkeit und die Qualität Ihres Antrags. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb von 2 Monaten nachzureichen.
- Bescheiderteilung: Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung.
- Mittelabruf: Während der Projektlaufzeit fordern Sie die Mittel nachträglich in Teilbeträgen (in der Regel alle 3 Monate) beim Projektträger an. Hierzu fügen Sie jeweils einen Zwischennachweis bei.
- Verwendungsnachweis: Innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Projekts weisen Sie die Verwendung der Mittel durch einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis nach.
Hinweise zum Verfahren
Sie können Ihren Antrag laufend stellen.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie für die Beantragung folgende Unterlagen ein:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive aller verbindlichen Erklärungen.
- Wirtschaftsidentifikationsnummer.
- Detaillierte Darstellung des Projektinhalts (Zielstellung, Wirkungen und Arbeitsplan).
- Nachweise zur Untersetzung der Förderung (Personal- und Kostenplanung, Bonitätsnachweis).
- Konzept zur Markteinführung der Projektergebnisse.
- Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung.
- Erklärung zum Anreizeffekt der Förderung.
- Bei KMU: Zusätzliche Erklärung zur Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen.
Unterlagen für die Auszahlungsphase:
- Zahlenmäßiger Zwischennachweis über die entstandenen Kosten.
- Stundennachweise des eingesetzten Personals bei erstmaliger Förderung.
- Vorlage des erteilten Auftrags für Forschung und Entwicklung (FuE).
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit der Anträge hängt wesentlich von der Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1
Schlagwörter: Innovationsförderung Technologietransfer Forschung und Entwicklung (FuE) Mittelstandsförderung Produktentwicklung Markteinführung Technisches Risiko Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) Forschungsförderung Wettbewerbsfähigkeit Wirtschaftswachstum
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/fue-einzelprojekte-zim.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 45 % (Zuschuss)
„Für Einzelprojekte beträgt dieser bis zu 45 % der förderfähigen Kosten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund (BMWi)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. +49 30 310078-380
Fax +49 30 310078-102
zim@vdivde-it.de
www.vdivde-it.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.