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Förderung für Unternehmen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Hinweis vom 03.10.2026: Antragsstopp seit 07.07.2026. Seit dem 07.07.2026, 12:00 Uhr, nimmt der Projektträger im ZIM vorübergehend keine Anträge und Projektskizzen an (befristeter Antragsstopp für alle Antragsformen). Bereits bewilligte Projekte sind nicht betroffen; für Ausnahmen verweist der Projektträger auf die ausführliche Meldung auf zim.de.

Quelle: Aussetzung ZIM-Antragsannahme ab 7. Juli 2026, 12:00 Uhr (AiF Projekt GmbH, ZIM-Projektträger) · geprüft von Ulrich Reuther am 03.10.2026. Der Programmtext unten stammt aus der Förderdatenbank des Bundes und kann davon abweichen.

Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Partnern planen, können Sie einen Zuschuss für Ihre Kosten erhalten. Dies gilt für die Entwicklung innovativer Produkte und deren Einführung auf dem Markt.

Quellendatum: 20.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 60 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) stärken Sie die Innovationskraft Ihres Unternehmens nachhaltig. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für anspruchsvolle Projekte der Forschung und Entwicklung (FuE). Diese Vorhaben müssen zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Die Förderung erfolgt themenoffen. Sie ist nicht an bestimmte Branchen gebunden.

Sie können als Unternehmen mit anderen Unternehmen oder mit Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten. Ein wesentlicher Vorteil für Sie ist: Sie mindern das technische und wirtschaftliche Risiko bei innovativen Vorhaben.

Für nationale Kooperationsprojekte erhalten Sie als Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 55 % der förderfähigen Kosten. Die Kosten sind dabei auf maximal 560.000 EUR pro Teilprojekt begrenzt. Wenn Sie mit internationalen Partnern kooperieren, erhöht sich Ihr Zuschuss auf bis zu 60 % der Kosten. Für das gesamte Projekt kann die Förderung einen Betrag von 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) nicht überschreiten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 60 % höchstens 30.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Kleiner Maschinenbaubetrieb entwickelt neues Produktionsverfahren

Ein Maschinenbaubetrieb mit unter 50 Beschäftigten kooperiert mit einem weiteren Unternehmen an einem verbesserten Produktionsverfahren. Für das nationale Kooperationsprojekt beantragt der Betrieb einen Zuschuss von bis zu 55 % der förderfähigen Kosten, begrenzt auf höchstens 560.000 EUR für sein Teilprojekt. Voraussetzung ist unter anderem eine Kooperationsvereinbarung mit dem Partnerunternehmen.

Kleinstunternehmen kooperiert mit Forschungseinrichtung

Ein Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten plant zusammen mit einer Forschungseinrichtung die Entwicklung einer neuen technischen Dienstleistung. Da das Vorhaben über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen muss, dokumentiert das Unternehmen im Antrag das erhebliche technische Risiko des Projekts. Der Antrag wird erst nach Beginn des Projekts gestellt, sodass die Bewilligungsstelle die Förderfähigkeit ablehnt.

Mittleres Unternehmen mit internationalem Partner

Ein mittleres Unternehmen mit unter 250 Beschäftigten arbeitet mit einem ausländischen Partnerunternehmen an einem innovativen Produkt. Wegen der internationalen Kooperation beantragt es einen Zuschuss von bis zu 60 % der förderfähigen Kosten. Für das gesamte Projekt darf die Förderung einen Betrag von 3.000.000 EUR nicht überschreiten, die endgültige Entscheidung trifft die Bewilligungsstelle.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Damit Sie eine Förderung erhalten, muss Ihr Projekt folgende Kriterien erfüllen:

  • Ihr Vorhaben muss mit einem erheblichen technischen Risiko verbunden sein.
  • Das Projekt muss ein hohes Innovationsniveau aufweisen. Es muss über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen.
  • Die wissenschaftliche und technische Durchführung muss nach anerkannten Regeln erfolgen.
  • Bei Kooperationsprojekten:
    • Sie müssen eine Kooperationsvereinbarung mit allen Partnern abschließen. Diese regelt die Rechte an den Ergebnissen.
    • Die Partnerschaft muss ausgewogen sein. Ein einzelner Partner darf nicht die gesamte Arbeit allein leisten.

Ausschlussgründe

Sie können keine Förderung erhalten, wenn:

  • Sie mit Ihrem Projekt bereits begonnen haben, bevor der Eingang Ihres Antrags bestätigt wurde.
  • Ihr Unternehmen als "Unternehmen in Schwierigkeiten" gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gilt.
  • Über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
  • Das Projekt bereits durch andere öffentliche Mittel des Bundes oder der Länder gefördert wird. Eine Doppelförderung ist verboten.
  • Die Kooperationspartner verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmen sind.

Ablauf

Der Prozess von der Antragstellung bis zum Projektabschluss gliedert sich in folgende Schritte:

  • Antragstellung: Sie reichen Ihren Antrag elektronisch über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein. Bei Kooperationen reichen alle Partner ihre Anträge möglichst gemeinsam innerhalb von 2 Wochen ein
  • Eingangsbestätigung: Sie erhalten eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags.
  • Prüfung: Der Projektträger prüft die Vollständigkeit und die Qualität Ihres Antrags. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb von 2 Monaten nachzureichen.
  • Bescheiderteilung: Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung.
  • Mittelabruf: Während der Projektlaufzeit fordern Sie die Mittel nachträglich in Teilbeträgen (in der Regel alle 3 Monate) beim Projektträger an. Hierzu fügen Sie jeweils einen Zwischennachweis bei. Wichtig: Bei der ersten Zahlungsanforderung legen Sie Ihre unterschriebene Kooperationsvereinbarung vor. Wenn Sie zum ersten Mal gefördert werden, reichen Sie zudem Stundennachweise ein
  • Verwendungsnachweis: Innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Projekts weisen Sie die Verwendung der Mittel durch einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis nach. Aktualisieren Sie in den Berichten auch Ihr Markteinführungskonzept.
  • Schlusszahlung: Einen Einbehalt von 10 % der Zuwendung erhalten Sie erst, nachdem der Projektträger Ihren Verwendungsnachweis erfolgreich geprüft hat

Hinweise zum Verfahren

Sie können Ihren Antrag laufend stellen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie für die Beantragung folgende Unterlagen ein:

  • Antragsformular mit Anlagen (Darstellung des Antragstellers, verbindliche Erklärungen, Wirtschaftsidentifikationsnummer, Auflistung der Förderungen der letzten 3 Jahre),
  • Detaillierte Darstellung des Projektinhalts (Zielstellung, Wirkungen und Arbeitsplan),
  • Angaben zu den Kooperationspartnern,
  • Nachweise zur Untersetzung der Förderung (Personal- und Kostenplanung, Bonität, Finanzierung des Eigenanteils),
  • Markteinführungskonzept,
  • Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung,
  • Erklärung zum Anreizeffekt der Förderung,
  • Bei KMU: Erklärung zur Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen,
  • Bei mittelständischen Unternehmen (bis 500 oder 1.000 Mitarbeitende): Erklärung zur Einstufung als antragsberechtigtes Unternehmen.

Für die Auszahlung und den Verwendungsnachweis:

  • Spätestens 3 Monate nach Bewilligung: Kopie der rechtsverbindlich abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung,
  • Zahlenmäßiger Zwischennachweis über die entstandenen Kosten (bei Mittelabruf),
  • Bei erstmaliger Förderung: Stundennachweise des Personals (mit der ersten Zahlungsanforderung),
  • Bei Vergabe von Aufträgen: Erteilter FuE-Auftrag,
  • Bei Projektlaufzeiten über 12 Monaten: Formlose Zwischenberichte,
  • Zum Projektende: Verwendungsnachweis (bestehend aus Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis).

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit der Anträge hängt wesentlich von der Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Innovationszuschuss; Technologieförderung; Mittelstandsförderung; Forschungsförderung; Kooperationsprojekt; ZIM-Zuschuss; Hilfe für Technikprojekte; Technologietransfer; Innovationsprojekt.

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/fue-kooperationsprojekte-zim.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 60 % (Zuschuss)

„Wenn Sie mit internationalen Partnern kooperieren, erhöht sich Ihr Zuschuss auf bis zu 60 % der Kosten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenoffen)
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

AiF Projekt GmbH
Tschaikowskistraße 49
13156 Berlin
Tel. +49 30 48163-3
zim@aif-projekt-gmbh.de
www.aif-projekt-gmbh.de

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