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Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Hinweis vom 03.10.2026: Antragsstopp seit 07.07.2026. Seit dem 07.07.2026, 12:00 Uhr, nimmt der Projektträger im ZIM vorübergehend keine Anträge und Projektskizzen an (befristeter Antragsstopp für alle Antragsformen). Bereits bewilligte Projekte sind nicht betroffen; für Ausnahmen verweist der Projektträger auf die ausführliche Meldung auf zim.de.

Quelle: Aussetzung ZIM-Antragsannahme ab 7. Juli 2026, 12:00 Uhr (AiF Projekt GmbH, ZIM-Projektträger) · geprüft von Ulrich Reuther am 03.10.2026. Der Programmtext unten stammt aus der Förderdatenbank des Bundes und kann davon abweichen.

Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsprojekte gemeinsam mit Unternehmen planen, können Sie einen Zuschuss für Ihre Kosten erhalten. Dies gilt für die Entwicklung innovativer Produkte und deren Einführung auf dem Markt.

Quellendatum: 20.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Sie erhalten für Ihr Vorhaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt Sie dabei, wissenschaftliche Erkenntnisse in marktfähige Innovationen zu überführen. Als Forschungseinrichtung nehmen Sie eine Schlüsselrolle als Kooperationspartner für den Mittelstand ein.

Gefördert werden anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE). Ihr Vorhaben muss auf die Entwicklung neuer Produkte, technischer Dienstleistungen oder besserer Produktionsverfahren abzielen. Ihr Projekt muss ein hohes technologisches Risiko aufweisen. Zudem muss es über den Stand der Technik hinausgehen.

Für Forschungseinrichtungen übernimmt der Bund bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die maximalen Kosten pro Teilprojekt betragen 280.000 EUR. Dabei ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) begrenzt.

Sie führen das Projekt in einer ausgewogenen Partnerschaft mit mindestens einem antragstellenden Unternehmen durch. Dabei erbringen alle Partner innovative Leistungen. Sie müssen als Forschungseinrichtung mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtkosten tragen. Zudem dürfen Sie maximal 50 % der Personenmonate aller Partner übernehmen. Ein wesentlicher Vorteil für Sie ist das Recht, Ihre Forschungsergebnisse zu veröffentlichen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

Forschungsinstitut entwickelt mit Mittelständler ein neues Prüfverfahren

Antragsteller: Ein anwendungsnahes Forschungsinstitut mit Niederlassung in Deutschland beantragt die Förderung für sein Teilprojekt.

Ausgangslage: Ein mittelständisches Unternehmen sucht ein besseres Verfahren, um Fehler in Bauteilen früh zu erkennen. Der Stand der Technik reicht dafür nicht aus, und die Entwicklung ist technologisch riskant.

Vorhaben: Das Institut und das Unternehmen führen gemeinsam ein FuE-Kooperationsprojekt in ausgewogener Partnerschaft durch. Das Institut übernimmt im Rahmen seiner nichtwirtschaftlichen Tätigkeit die wissenschaftlichen Arbeiten für ein neues Produktionsverfahren, höchstens 50 % der Personenmonate aller Partner. Es darf seine Forschungsergebnisse veröffentlichen.

Förderung: Gefördert werden die zuwendungsfähigen Kosten des Instituts für sein Teilprojekt mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 100 %. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann das Institut in dieser Beispielrechnung bis zu 250.000 Euro erhalten. Je Teilprojekt sind Kosten von bis zu 280.000 Euro möglich, die Zuwendung für das Gesamtprojekt ist auf bis zu 3.000.000 Euro begrenzt.

Eigenanteil: Rein wirtschaftliche Tätigkeiten werden nicht gefördert. Für dasselbe Projekt sind keine weiteren Fördermittel von Bund, Ländern oder EU zulässig, Kreditprogramme ausgenommen.

Was ein Betrieb davon hat: Das Partnerunternehmen stellt einen eigenen Antrag im Projekt und erhält Zugang zu wissenschaftlicher Kompetenz. Es kann die Ergebnisse nutzen, um ein neues Verfahren auf den Markt zu bringen.

Weg zum Antrag:

  1. Bedingungen im Programmtext und bei der zuständigen Stelle klären, auch den Kostenanteil des Instituts am Gesamtprojekt
  2. Antrag gemeinsam mit dem antragstellenden Unternehmen einreichen
  3. Vorhabensbezogene Verträge erst nach dem bestätigten Antragseingang abschließen
  4. Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Forschungseinrichtung entwickelt neues Produktionsverfahren

Eine Forschungseinrichtung in Norddeutschland plant gemeinsam mit einem antragstellenden Unternehmen ein FuE-Kooperationsprojekt zur Entwicklung eines besseren Produktionsverfahrens. Der Bund übernimmt bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten der Forschungseinrichtung, wobei die Kosten pro Teilprojekt höchstens 280.000 EUR betragen. Die Forschungseinrichtung trägt mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtkosten und behält das Recht, ihre Ergebnisse zu veröffentlichen.

Wissenschaftliche Einrichtung übernimmt Teilprojekt im Verbund

Eine Forschungseinrichtung mit anerkannter wissenschaftlicher Kompetenz beteiligt sich an einem Gesamtprojekt, dessen Zuwendungshöhe auf 3 Millionen EUR begrenzt ist. Sie übernimmt dabei maximal 50 % der Personenmonate aller Partner und arbeitet in ausgewogener Partnerschaft mit mindestens einem Unternehmen zusammen. Über die Förderung entscheidet die Bewilligungsstelle.

Abgrenzung: keine Förderung wirtschaftlicher Tätigkeit

Eine Forschungseinrichtung möchte ein Vorhaben einreichen, das überwiegend wirtschaftlichen Zwecken dient. Eine Förderung ist in diesem Fall nicht möglich, da die Förderung ausschließlich für die nichtwirtschaftliche Tätigkeit der Forschungseinrichtung erfolgt. Zudem darf für dasselbe Projekt keine weitere Förderung des Bundes, der Länder oder der EU in Anspruch genommen werden.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind eine Forschungseinrichtung mit einer Niederlassung in Deutschland.
  • Ihre wissenschaftliche Kompetenz ist durch Vorlaufforschung und industrielle Forschung anerkannt.
  • In der Regel verfügen Sie über mindestens 10 qualifizierte wissenschaftlich-technische Mitarbeiter für die Durchführung der Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE).
  • Die Förderung erfolgt ausschließlich für Ihre nichtwirtschaftliche Tätigkeit.
  • Das Projekt wird in einer ausgewogenen Partnerschaft mit einem Unternehmen durchgeführt.
  • Sie halten die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis ein.

Ausschlussgründe: 

Eine Förderung ist nicht möglich, wenn es sich um rein wirtschaftliche Tätigkeiten handelt. Sie dürfen für dasselbe Projekt keine weiteren Fördermittel des Bundes, der Länder oder der EU in Anspruch nehmen. Dieses Verbot der Doppelförderung gilt nicht für Kreditprogramme. Vorhabensbezogene Verträge dürfen nicht vor dem bestätigten Antragseingang rechtskräftig abgeschlossen worden sein.

Ablauf

Der Prozess von der Antragstellung bis zum Projektabschluss gliedert sich in folgende Schritte:

  • Antragstellung: Sie reichen Ihren Antrag elektronisch über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
  • Wichtig bei Kooperationen: Alle Partner sollten ihre Anträge möglichst gemeinsam einreichen. Die Anträge müssen innerhalb von 2 Wochen beim Projektträger eingehen.
  • Eingangsbestätigung: Sie erhalten eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags.
  • Prüfung: Der Projektträger prüft die Vollständigkeit und die Qualität Ihres Antrags. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb von 2 Monaten nachzureichen.
  • Bescheiderteilung: Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung.
  • Mittelabruf: Während der Projektlaufzeit fordern Sie die Mittel nachträglich in Teilbeträgen (in der Regel alle 3 Monate) beim Projektträger an. Hierzu fügen Sie jeweils einen Zwischennachweis bei. Wenn Sie das erste Mal Mittel anfordern, reichen Sie bitte eine Kopie der Kooperationsvereinbarung ein.
  • Verwendungsnachweis: Innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Projekts weisen Sie die Verwendung der Mittel durch einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis nach. Einen Einbehalt von 10 % der Zuwendung erhalten Sie erst, nachdem der Projektträger Ihren Verwendungsnachweis erfolgreich geprüft hat.

Hinweise zum Verfahren

Sie können Ihren Antrag laufend stellen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung Ihres FuE-Kooperationsprojekts:

  • Antragsformular mit Anlagen (Darstellung des Antragstellers, verbindliche Erklärungen, Wirtschaftsidentifikationsnummer, Auflistung der Förderungen der letzten 3 Jahre)
  • Detaillierte Darstellung des Projektinhalts (Ziele, Wirkungen, Arbeitsplan)
  • Untersetzung der beantragten Förderung (Personalplanung und Kostenkalkulation)
  • Angaben zu den Kooperationspartnern
  • Markteinführungskonzept
  • Bei privaten Forschungseinrichtungen: Vereinsregisterauszug, Satzung und Liste der Mitglieder
  • Bei einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH): Aktueller Handelsregisterauszug und Nachweis der Gemeinnützigkeit

Für die Auszahlung und den Verwendungsnachweis:

  • Spätestens 3 Monate nach Bewilligung: Kopie der rechtsverbindlich abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung
  • Bei Vergabe von Aufträgen: Erteilter FuE-Auftrag (spätestens 3 Monate nach Bewilligung)
  • Bei erstmaliger ZIM-Förderung: Stundennachweise (mit der ersten Zahlungsanforderung)
  • Bei Projektlaufzeiten über 12 Monate: Formlose Zwischenberichte
  • Zum Projektende: Verwendungsnachweis (bestehend aus Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit der Anträge hängt wesentlich von der Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: FuE-Kooperation Forschungseinrichtung ZIM Wissens- und Technologietransfer Nichtwirtschaftliche Forschung Innovationsprojekt Förderung Technologische Innovationen

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/fue-kooperationsprojekte-zim-forschungseinrichtung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss)

„Für Forschungseinrichtungen übernimmt der Bund bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis zu 100 % für Forschungseinrichtungen (Programm nur für diese).
Geprüft am
27.09.2026

Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenoffen)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

AiF Projekt GmbH
Tschaikowskistraße 49
13156 Berlin
Tel. +49 30 48163-3
zim@aif-projekt-gmbh.de
www.aif-projekt-gmbh.de

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