Programme · Bund · BMWi

Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Wenn Sie in einer strukturschwachen Region investieren, können Sie – abhängig von Unternehmensgröße und Fördergebiet – eine Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erhalten.  

Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss, nur Infrastruktur mit Entwicklungsstrategie) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Mit den Mitteln der?GRW finanzieren Sie gewerbliche Investitionen sowie Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur.  

Zusätzlich unterstützt das Programm Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität einschließlich der regionalen Daseinsvorsorge.  

Energieinfrastrukturen fördert der Bund als befristetes Modellprojekt bis Ende 2028.  

Grundsätzlich beträgt der Fördersatz bis zu 45 %. Infrastrukturmaßnahmen werden grundsätzlich mit bis zu 60 %?gefördert. Ein Fördersatz von bis zu 90 %?ist möglich, wenn sich Ihre Maßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt und zusätzlich als interkommunale Kooperation durchgeführt wird, der Fachkräftesicherung dient oder einen Beitrag zur klimaneutralen Transformation leistet. 

Die Förderung erfolgt als Lohnkostenzuschuss, Investitionszuschuss oder Zinsverbilligung.  

Sie erhalten die?GRW-Förderung in ausgewählten strukturschwachen Regionen, den sogenannten?GRW-Fördergebieten (siehe weiterführende Links).  

In Deutschland unterteilen sich diese Gebiete aktuell in C-Fördergebiete und D-Fördergebiete. 

Sie erhalten die Förderung für: 

  • Investitionen von Unternehmen mit bedeutenden regionalwirtschaftlichen Effekten  
    (zum Beispiel: Errichtung einer neuen Betriebsstätte, Ausbau der Kapazitäten, Diversifizierung der Produktion, grundlegende Änderung oder Modernisierung des gesamten Produktionsprozesses, Erwerb einer geschlossenen oder von Schließung bedrohten Betriebsstätte) 
  • Investitionen von Unternehmen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft  
    (zum Beispiel: Vorhaben mit besonderen Umweltschutzaspekten oder Energieeffizienzeffekten oder Vorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen einschließlich damit kombinierter Stromspeicher) 
  • Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen und Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität einschließlich der regionalen Daseinsvorsorge  
    (zum Beispiel: Industrie- und Gewerbegelände, Anbindung von Gewerbebetrieben, Tourismus, Gewerbezentren, Bildungseinrichtungen, Abwasseranlagen, Häfen, Forschungseinrichtungen und -infrastruktur, Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen, regionale Entwicklungskonzepte und deren Umsetzung, Kooperationsnetzwerke, Innovationscluster) 
  • Energieinfrastrukturen als Modellprojekt bis zum 31.12.2028 
  • Maßnahmen von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft, Digitalisierung und ökologischen Nachhaltigkeit  
    (zum Beispiel: Beratung, Schulung, Verbesserung der Personalstruktur, angewandte Forschung und Entwicklung, Markteinführung von innovativen Produkten) 

Die gesamten öffentlichen Investitionsbeihilfen (GRW?und andere) dürfen folgende Obergrenzen beim Bruttofördersatz nicht überschreiten: 

C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) von höchstens 100?%?des Durchschnitts der?EU-27 oder einer Arbeitslosenquote von mindestens 100?%?des Durchschnitts der?EU-27: 

  • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 35?% 
  • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 25?% 
  • Betriebsstätten von großen Unternehmen: 15?% 
  • In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10?%?im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte angehoben werden. 
  • In C-Fördergebieten, die an ein A-Fördergebiet angrenzen, gilt für die gesamte Dauer der laufenden Förderperiode ein erhöhter Förderhöchstsatz. Er wird dadurch bestimmt, dass die Differenz zwischen den Förderhöchstsätzen der beiden Gebiete nicht mehr als 15 Prozentpunkte beträgt. 

C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf-BIP?von mehr als 100?%?des Durchschnitts der?EU-27 und einer Arbeitslosenquote von weniger als 100?%?des Durchschnitts der?EU-27: 

  • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 30?% 
  • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 20?% 
  • Betriebsstätten von großen Unternehmen: 10?% 
  • In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10?%?im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte angehoben werden. 
  • In C-Fördergebieten, die an ein A-Fördergebiet angrenzen, gilt für die gesamte Dauer der laufenden Förderperiode ein erhöhter Förderhöchstsatz. Er wird dadurch bestimmt, dass die Differenz zwischen den Förderhöchstsätzen der beiden Gebiete nicht mehr als 15 Prozentpunkte beträgt. 

D-Fördergebiete: 

  • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 20?% 
  • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 10?% 
  • Betriebsstätten von großen Unternehmen: Maximal der Höchstbetrag für De-minimis-Beihilfen innerhalb von drei Jahren (aktuell 300.000?EUR). 

Für die konkrete Ausgestaltung der Fördersätze sind die einzelnen Bundesländer zuständig.

Ihren Antrag stellen Sie in den Bundesländern bei den jeweils zuständigen Stellen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gemeinden, Gemeindeverbände und bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen auch andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 45 % höchstens 22.500 €.

Bis zu 90 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Infrastruktur mit Entwicklungsstrategie); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Betrieb errichtet neue Betriebsstätte im Fördergebiet

Ein mittleres Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft plant in einem D-Fördergebiet die Errichtung einer neuen Betriebsstätte. Es stellt den Antrag vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Stelle im Bundesland. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 45 %, die konkrete Ausgestaltung liegt beim jeweiligen Bundesland und der Bewilligungsstelle.

Gemeinde baut wirtschaftsnahe Infrastruktur aus

Eine Gemeinde in einem GRW-Fördergebiet beantragt Mittel für die Erschließung eines Industrie- und Gewerbegeländes. Infrastrukturmaßnahmen werden grundsätzlich mit bis zu 60 % gefördert. Fügt sich das Vorhaben zusätzlich in eine regionale Entwicklungsstrategie ein und wird als interkommunale Kooperation durchgeführt, ist ein Fördersatz von bis zu 90 % möglich.

Kleinunternehmen investiert in Energieeffizienz

Ein kleines Unternehmen mit einer Betriebsstätte in einem C-Fördergebiet plant eine Investition zur Verbesserung der Energieeffizienz seines Produktionsprozesses. Es reicht den Antrag vor Beginn der Arbeiten ein und führt das Investitionsvorhaben innerhalb von 36 Monaten durch. Die Höhe des Fördersatzes hängt von der genauen Einordnung des Fördergebiets und der Ausgestaltung durch das Bundesland ab; die Entscheidung trifft die zuständige Bewilligungsstelle.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Gemeinden,
  • Gemeindeverbände und
  • bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen auch andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Sie müssen Ihren Antrag vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben einreichen.
  • Das Vorhaben muss in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe durchgeführt werden.
  • Investitionszuschüsse werden grundsätzlich nur für Investitionsvorhaben gewährt, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden.

Folgende Bereiche sind unter anderem von der Förderung ausgeschlossen (gemäß der aktuellen Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2025):

  • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
  • Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
  • Metallerzeugung und -bearbeitung, soweit „Stahlindustrie“
  • Energieversorgung
  • Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (mit spezifischen Ausnahmen)
  • Baugewerbe
  • Handel (mit bestimmten Ausnahmen im Großhandel)
  • Verkehr und Lagerei (mit Ausnahmen, zum Beispiel für touristische Zwecke)
  • Vermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen
  • Gastronomie (außer in Kombination mit Beherbergung, wenn mindestens 25 % der Umsätze mit den eigenen Gästen erzielt werden)
  • Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten (mit Ausnahmen)
  • Telekommunikation
  • Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
  • Grundstücks- und Wohnungswesen
  • Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (mit Ausnahmen)
  • Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
  • Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung
  • Erziehung und Unterricht
  • Gesundheits- und Sozialwesen
  • Kunst, Sport und Erholung (außer Dienstleistungen, die überwiegend dem Tourismus zugutekommen)
  • Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (außer Dienstleistungen, die überwiegend dem Tourismus zugutekommen)
  • Private Haushalte mit Haushaltspersonal sowie Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
  • Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
  • Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten, mit Ausnahme von Beihilfen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen sowie von transparenten Beihilfen nach der De-minimis-Verordnung

Ablauf

1. Antragstellung: Reichen Sie den schriftlichen Antrag bei Ihrer Landesbehörde ein, bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge unterschreiben.

2. Prüfung: Die Behörde prüft die Förderwürdigkeit sowie die Einhaltung der Raumordnungsziele.

3. Bewilligung: Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bewilligungsbescheid.

4. Durchführung: Setzen Sie Ihr Vorhaben im Durchführungszeitraum um (in der Regel 36 Monate).

5. Verwendungsnachweis: Nach Abschluss weisen Sie die zweckentsprechende Mittelverwendung und die Zielerreichung (Arbeitsplätze/Produktivität) nach.

Hinweise zum Verfahren

  • Durchführungszeitraum: Das Projekt muss zumeist innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein.

  • Zweckbindungsfrist: Die geförderten Güter und geschaffenen Arbeitsplätze müssen mindestens 5 Jahre in der Betriebsstätte verbleiben (für KMU in begründeten Fällen mindestens 3 Jahre).

Rechtsgrundlage

Neuaufstellung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ab 1. Januar 2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
vom: 01.01.2026

Weblink zur Rechtsgrundlage

Schlagwörter: Regionalförderung strukturschwach Infrastruktur Arbeitsplätze Wettbewerbsfähigkeit Wirtschaftsstruktur

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 90 % (Zuschuss), Spanne ab 45 %
nur Infrastruktur mit Entwicklungsstrategie

„Ein Fördersatz von bis zu 90 %?ist möglich, wenn sich Ihre Maßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt und zusätzlich als interkommunale Kooperation durchgeführt wird, der Fachkräftesicherung dient oder einen Beitrag zur klimaneutralen Transformation leistet.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Grundsätzlich bis 45 %, Infrastruktur bis 60 %; 90 % nur unter Zusatzbedingungen.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen
Förderbereich
Arbeit; Infrastruktur; Regionalförderung; Smart Cities und Regionen; Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
GRW-Fördergebiet
Arbeit
Betriebliche Arbeitsplätze
Infrastruktur
Aus- und Weiterbildung; Energie und Umwelt; Forschung und Innovation; Information und Kommunikation; Tourismus; Verkehr
Regionalförderung
Gewerbliche Wirtschaft; Öffentliche Infrastruktur
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Scharnhorststraße 34 – 37
10115 Berlin
Tel. +49 30 1861-50
info@bmwe.bund.de
www.bmwk.de

Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.

Check starten