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Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Entwickeln Sie gemeinsam mit anderen Partnern innovative Geschäftsmodelle oder Pionierlösungen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt Ihr Projekt im 7. Call des IGP mit einem Zuschuss von bis zu 600.000 EUR.

Quellendatum: 16.05.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium unterstützt Sie bei Ihren Innovationsaktivitäten in Deutschland, die den Fokus auf nichttechnische Neuerungen legen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte im digitalen, kreativwirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Bereich.

Im aktuellen 7. Call liegt der Schwerpunkt auf gemeinschaftlichen Projekten (Cross-Innovationen). Sie müssen das Projekt daher zwingend in Kooperation mit mindestens einem weiteren Unternehmen durchführen. Beachten Sie, dass im Call 7 die Förderung von Einzelvorhaben nicht möglich ist.

Sie bekommen die Förderung für folgende Projektformen:

  • Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests. Sie erhalten die Förderung für bis zu 12 Monate. Im Verbund sind bis zu 150.000 EUR förderfähig. Bei Einzelvorhaben maximal 80.000 EUR.
  • Marktreifeprojekte: Komplexe Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt. Sie erhalten die Förderung für bis zu 24 Monate. Im Verbund sind bis zu 600.000 EUR förderfähig. Bei Einzelvorhaben maximal 330.000 EUR.

Die Förderquote hängt von der Art Ihres Projekts und der Größe Ihres Unternehmens ab.

Für Machbarkeitsprojekte erhalten:

  • gemeinnützige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 75 % der förderfähigen Kosten,
  • Kleinstunternehmen bis zu 70 % der förderfähigen Kosten,
  • kleine Unternehmen bis zu 65 % der förderfähigen Kosten,
  • mittlere Unternehmen bis zu 60 % der förderfähigen Kosten und
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben (maximal 180.000 EUR pro Zuwendung).

Für Marktreifeprojekte erhalten:

  • gemeinnützige KMU bis zu 60 % der förderfähigen Kosten,
  • Kleinstunternehmen bis zu 55 % der förderfähigen Kosten,
  • kleine Unternehmen bis zu 50 % der förderfähigen Kosten,
  • mittlere Unternehmen bis zu 45 % der förderfähigen Kosten und
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben (maximal 180.000 EUR pro Zuwendung).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule und Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel – der Text nennt je nach Fall unterschiedliche Höchstbeträge (180.000 €, 600.000 €); maßgeblich sind Programmtext und Richtlinie.

Beispielszenarien

Zwei KMU testen gemeinsam neues Servicekonzept

Ein kleines Unternehmen aus Norddeutschland entwickelt zusammen mit einem weiteren Unternehmen ein neuartiges Servicekonzept und beantragt ein Machbarkeitsprojekt. Die Kooperation ist zwingend, da im 7. Call keine Einzelvorhaben gefördert werden. Als kleines Unternehmen erhält es bis zu 65 % der förderfähigen Kosten, im Verbund sind bis zu 150.000 EUR förderfähig.

Mittleres Unternehmen erprobt Geschäftsmodell am Markt

Ein mittleres Unternehmen führt mit einem Kooperationspartner ein Marktreifeprojekt zur Pilotierung eines neuen Geschäftsmodells durch, das auch umfangreiche Markttests umfasst. Die Förderung läuft über bis zu 24 Monate, im Verbund sind bis zu 600.000 EUR förderfähig. Als mittleres Unternehmen erhält es bis zu 45 % der förderfähigen Kosten.

Hochschule als Kooperationspartner in Machbarkeitsprojekt

Eine Hochschule beteiligt sich als Kooperationspartner an einem Machbarkeitsprojekt eines Kleinstunternehmens und übernimmt dabei höchstens 50 % der Arbeitsleistung und der förderfähigen Ausgaben. Für ihren Anteil erhält die Hochschule bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 180.000 EUR pro Zuwendung. Das Kleinstunternehmen selbst erhält für seinen Anteil bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Sie führen das Projekt zwingend in einer Kooperation von mindestens 2 anspruchsberechtigten Unternehmen durch.
  • Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), ein gemeinnütziges KMU, ein Angehöriger der Freien Berufe, handwerklich oder anderweitig selbstständig tätig oder eine Neugründung.
  • Sie haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Wenn Sie eine Hochschule oder Forschungseinrichtung sind: Sie nehmen ausschließlich als Kooperationspartner an dem Vorhaben teil. Sie übernehmen höchstens 50 % der Arbeitsleistung (in Personenmonaten) und höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit Ihren Projektpartnern ab.
  • Der Partner mit dem geringsten Anteil im Projekt erbringt mindestens 20 % der Arbeitsleistung in Personenmonaten.
  • Ihre Problemlösung ist neuartig (z. B. ein bislang nicht existierendes Servicekonzept oder Geschäftsmodell) und hat auch im internationalen Vergleich einen deutlichen Neuigkeitswert.
  • Sie können das Projekt ohne die Förderung gar nicht, nur mit erheblicher Zeitverzögerung oder in bedeutend geringerem Umfang realisieren.
  • Sie können den nötigen Eigenanteil aufbringen und verfügen über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie ein geordnetes Rechnungswesen.

Ausschlussgründe:

  • Projekte, die lediglich routinemäßige Anpassungsarbeiten an bestehenden Konzepten beinhalten.
  • Projekte, die der Abarbeitung eines Auftrags für Dritte dienen.
  • Projekte, die bereits durch andere öffentliche Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union unterstützt werden (Doppelförderung).
  • Projekte, mit denen Sie bereits vor dem bestätigten Eingang des Vollantrags begonnen haben.
  • Sie haben in den 12 Monaten vor dem Ende der Frist zum Eingang des Teilnahmeantrags bereits eine Bewilligung für ein anderes IGP-Projekt erhalten.
  • Über Ihr Vermögen wurde ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet.
  • Sie sind einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aufgrund einer unzulässigen Beihilfe nicht nachgekommen.
  • Sie gehören zu einem Sektor oder erfüllen Voraussetzungen, die nach Artikel 1 Absatz 1 der geltenden EU-De-minimis-Verordnung von Förderungen ausgeschlossen sind (etwa in der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder der Fischerei).

Antragsverfahren

Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 1.6.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 13.6.2023, B1, geändert durch Bekanntmachung des BMWK vom 19.2.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 20.3.2024, B1; Informationen des BMWK vom 19.2.2024.

Ablauf

Sie können die Förderung in einem mehrstufigen Verfahren beantragen.

  • 1. Stufe: Sie reichen als Projektverbund eine Ideenskizze (Teilnahmeantrag) elektronisch über die Plattform positron:s (siehe weiterführende Links) ein.
  • 2. Stufe: Eine Jury bewertet Ihre Skizze. Bei einer positiven Bewertung lädt der Projektträger Sie voraussichtlich im Januar 2027 zu einer kurzen Präsentation (Pitch) ein.
  • 3. Stufe: Wenn Sie im Wettbewerb überzeugen, werden Sie zur Vollantragsstellung aufgefordert. Sie reichen den förmlichen Antrag innerhalb von 6 bis 8 Wochen über das System ?easy-Online" (siehe weiterführende Links) ein. Nach der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung.

Hinweise zum Verfahren

Eine Einreichung der Ideenskizze (Teilnahmeantrag) für den 7. Call ist bis zum 20.08.2026 (15:00 Uhr) möglich.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Für den Teilnahmewettbewerb:

  • Teilnahmeantrag (Skizze) mit stichhaltiger Projektbeschreibung und Kerninformationen zu den Antragstellern.

Für die Vollantragsstellung:

  • Detaillierte Kostenplanung, Zeitplanung und Finanzierungsplanung (inklusive Arbeitspakete und Meilensteine).
  • Stammdaten und Qualifikationsnachweise des Projektpersonals.
  • Handelsregisterauszüge oder Gewerbeanmeldungen.
  • Erklärung über die in den letzten 3 Jahren gewährten sowie beantragten De-minimis-Beihilfen.
  • Entwurf der Kooperationsvereinbarung.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
vom: 01.06.2023
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 13.06.2023 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Förderrichtlinie Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
vom: 19.02.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 20.03.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle und Pionierlösungen von Unternehmen
vom: 10.06.2026 
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Weblink zum 7. Call (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Innovationsförderung Wettbewerbsförderung Geschäftsmodell Pionierlösung nichttechnisch neue Technologien IGP 7. Call; Cross-Innovation; nichttechnische Innovation; Pionierlösungen KMU; Geschäftsmodell Förderung; De-minimis Beihilfe; Kooperationsprojekt

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/geschaeftsmodelle-und-pionierloesungen-igp.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 45 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen

„Für Machbarkeitsprojekte erhalten: … Forschungseinrichtungen und Hochschulen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben (maximal 180.000 EUR pro Zuwendung).“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Forschungseinrichtungen/Hochschulen; Unternehmen 45–75 %.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenoffen)
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenoffen)
Forschung und Entwicklung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. +49 30 310078-360 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr)
igp@vdivde-it.de
www.vdivde-it.de

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