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Schiffs-CIRR-Programm – Übernahme von Gewährleistungen zur Absicherung des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen (Zinsausgleichsgarantien)
Mit dem Schiffs-CIRR-Förderprogramm können Käufer von Schiffen über die finanzierende Bank einen Festsatzkredit auf Basis des CIRR-Zinssatzes erhalten (CIRR steht für ?Commercial Interest Reference Rate"), der für die gesamte Kreditlaufzeit gilt.
Quellendatum: 06.03.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Im Rahmen des Schiffs-CIRR-Programmes übernimmt die Bundesrepublik Deutschland gegenüber Kreditinstituten über eine Zinsausgleichsgarantie einen Teil des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen. Auf dieser Grundlage können Banken an die Käufer von Schiffen Kredite auf Basis des CIRR vergeben. Der CIRR ist ein Mindestzinssatz, der von der OECD für staatlich geförderte Finanzierungen vorgegeben wird, um Wettbewerbsneutralität zu sichern. Voraussetzung ist, dass Käufer die Schiffe beziehungsweise Schiffskomponenten bei einer deutschen Werft bestellen.
Welche Schiffstypen in das Förderprogramm einbezogen werden können, ist durch das Sector Understanding on Export Credits for Ships (SSU) der OECD vorgegeben. Gefördert werden können:
- Transportschiffe (100 gt und mehr)
- Güter-, zum Beispiel Container- und Schwergutschiffe
- Personen-, zum Beispiel Fähren und Kreuzfahrtschiffe
- Spezialschiffe (100 gt und mehr), zum Beispiel Offshore Schiffe, Eisbrecher, Fischereifahrzeuge, Schwimmbagger
- Schlepper (365 kW und mehr)
- unfertige Schiffskörper, die freischwimmend und transportfähig sind
Nicht erlaubt / umfasst sind:
- Schwimmdocks
- mobile Offshore-Anlagen, zum Beispiel Plattformen
- Privat-Yachten
- Marineschiffe
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Sonstige.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Reederei bestellt Frachtschiff bei deutscher Werft
Eine Reederei bestellt ein Containerschiff bei einer deutschen Werft und benötigt für die Finanzierung einen Festsatzkredit auf Basis des CIRR-Zinssatzes. Die finanzierende Bank nutzt die Zinsausgleichsgarantie des Bundes, um dieses Kreditrisiko abzusichern. Voraussetzung ist, dass das Schiff bei einer deutschen Werft bestellt wird.
Fährbetrieb finanziert Neubau einer Fähre
Ein Fährbetrieb kauft eine neue Fähre von einer deutschen Werft und lässt den Kauf über einen CIRR-Kredit finanzieren. Die kreditgebende Bank erhält vom Bund eine Zinsausgleichsgarantie, die einen Teil des Zinsrisikos bei der Refinanzierung übernimmt. Personenschiffe wie Fähren zählen laut Programmtext zu den förderfähigen Schiffstypen.
Betreiber bestellt Offshore-Spezialschiff
Ein Unternehmen bestellt ein Offshore-Spezialschiff mit mindestens 100 gt bei einer deutschen Werft und finanziert den Bau über einen Kredit auf CIRR-Basis. Über die Zinsausgleichsgarantie sichert die Bundesrepublik gegenüber der finanzierenden Bank einen Teil des Zinsrisikos ab. Mobile Offshore-Anlagen wie Plattformen sind von der Förderung ausdrücklich ausgeschlossen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Ablauf
Anträge können von Banken gestellt werden, die mit der Finanzierung eines Schiffbaugeschäftes beauftragt sind. Solange keine Bank für die Finanzierung mandatiert ist, kann die Antragstellung zunächst durch das Schiffbauunternehmen erfolgen. In diesem Fall sind die Angaben zur Finanzierung von der mit der Finanzierung beauftragten Bank nachzureichen. Die genauen Kriterien sind in den Allgemeinen Bedingungen des Programms zu finden (siehe weiterführende Links). Diese werden auf Anfrage vom CIRR-Desk der KfW IPEX-Bank zur Verfügung gestellt.
Hinweise zum Verfahren
Der Antrag muss grundsätzlich vor Unterzeichnung des jeweiligen Schiffbauvertrages beim CIRR-Desk der KfW IPEX-Bank gestellt werden. Die genauen Kriterien sind in den Allgemeinen Bedingungen des Programms zu finden (siehe weiterführende Links).
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Details zu den erforderlichen Unterlagen können den Allgemeinen Bedingungen des Programms entnommen werden (siehe weiterführende Links).
Bearbeitungsdauer
In der Regel beträgt die Bearbeitungsdauer weniger als einen Monat ab Eingang des Antrags der Bank.
Rechtsgrundlage
Richtlinie für die Übernahme von Gewährleistungen zur Absicherung des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen (Zinsausgleichsgarantien)
vom: 12.02.2025
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 03.03.2025 B1
Schlagwörter: Zinsausgleichsgarantien CIRR Zinsausgleichsgarantie Schiffbau CIRR-Kredite Refinanzierung Wettbewerbsfähigkeit Zinsrisiko Export
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/gewaehrleistungen-cirr-kredite-863280.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund (BMWi)
- Förderart
- Garantie
- Fördergebiet
- Sonstige
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Außenwirtschaft
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Außenwirtschaft
- Exportfinanzierung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
KfW IPEX-Bank GmbH
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 7431-3300
Fax +49 69 7431-2944
Schiffs-CIRR@kfw.de
www.kfw-ipex-bank.de/
Weiterführende Links
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