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GFF/EIF-Wachstumsfazilität
Quellendatum: 15.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Antragsverfahren
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Europäischen Investitionsfonds (EIF), Stand November 2023.
Rechtsgrundlage
Ziel und Gegenstand
Unter dem Dach des Zukunftsfonds wurde im Juni 2021 die GFF/EIF-Wachstumsfazilität aufgelegt, die über einen Zeitraum von zehn Jahren bis zu 3,3 Milliarden EUR (3.300.000.000 EUR) in Wachstumsfonds und in großvolumigere Wachstumsfinanzierungsrunden von Start-ups investiert. Der EIF verwaltet die GFF/EIF-Wachstumsfazilität.
Das Finanzierungsvolumen der GFF/EIF-Wachstumsfazilität wird aus den Mitteln des Zukunftsfonds, des ERP-Sondervermögens und vom EIF gemeinsam zur Verfügung gestellt. Vorbild für die GFF/EIF-Wachstumsfazilität war die im Jahr 2016 entstandene und vom ERP-Sondervermögen und EIF gemeinsam finanzierte ERP/EIF-Wachstumsfazilität, die parallel zur GFF/EIF-Wachstumsfazilität seit Juni 2021 keine eigenen Neuinvestments mehr eingeht.
Ziel ist es, schnell wachsenden Unternehmen den Zugang zu Wachstumskapital zu erleichtern.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Venture-Capital-Fonds, die maßgeblich in Deutschland investieren.
Voraussetzungen
Der Förderberechtigte muss ausreichende Erfahrungen im angestrebten Investitionsbereich besitzen und erfolgreiche Investitionen in der Vergangenheit nachweisen können.
Das Investment erfolgt grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen wie das Investment privatwirtschaftlicher Mitinvestoren (pari passu).
Die GFF/EIF-Wachstumsfazilität investiert branchenoffen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Beteiligung.
Antragsverfahren
Die GFF/EIF-Wachstumsfazilität wird vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) verwaltet.
Anfragen können direkt an den EIF gerichtet werden.
Quelle
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und des Europäischen Investitionsfonds (EIF), Stand November 2023.
Schlagwörter: Wachstumskapital Unternehmswachstum Start-up Beteiligungsfinanzierung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/gff-eif-wachstumsfazilitaet.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund (BMWi)
- Förderart
- Beteiligung
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Europäischer Investitionsfonds (EIF)
37B, avenue J.F. Kennedy
L-2968 Luxemburg
Luxemburg
Tel. +352 2485-1
Fax +352 2485-81200
info@eif.org
www.eif.org/
Weiterführende Links
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