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Förderung im Rahmen des GRW-Sonderprogramms „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“

Um die Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen möglichst wirkungsvoll zu unterstützen, können Sie eine GRW-Förderung von bis zu 95 % erhalten. Zur Förderung der Maßnahmen stehen Mittel vom Bund und von den beteiligten Ländern in Höhe von insgesamt 750 Millionen Euro (750.000.000 EUR) zur Verfügung; davon stellt der Bund 375 Millionen Euro (375.000.000 EUR) bereit, um die Hälfte der Ausgaben in jedem Land zu tragen.

Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 95 % (Zuschuss, nur kommunale Infrastruktur/Daseinsvorsorge) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Gehört Ihre Kommune zu einem der definierten ostdeutschen Raffineriestandorte, planen Sie dort als Unternehmen gewerbliche Investitionen oder betreiben Sie eine Hafeninfrastruktur? Der Bund unterstützt Sie hier mit einem gezielten Sonderprogramm innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Diese Förderung ist weit mehr als eine reine Baufinanzierung; sie ist der strategische Katalysator für den Wandel hin zu einer wasserstoffbereiten, klimaneutralen Wirtschaft. Sie können Fördermittel für die Erschließung, den Ausbau oder die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegeländen sowie für die Modernisierung von Häfen erhalten. Das Ziel ist die Schaffung einer Infrastruktur, die zukunftsfähige Unternehmen anzieht und hochwertige Arbeitsplätze sichert.

Besonders attraktiv für Sie: Aufgrund der herausragenden Bedeutung der Raffineriestandorte und der für diese bestehenden großen Herausforderungen für die Transformation können an den in Anhang 4 des GRW-Koordinierungsrahmens genannten Standorten in Brandenburg (Landkreis Uckermark), Mecklenburg-Vorpommern (Stadt Rostock, Landkreis Rostock und Landkreis Vorpommern-Greifswald) sowie Sachsen-Anhalt (Landkreis Saalekreis und Burgenlandkreis) Vorhaben zur Investition in die Errichtung und Erweiterung kommunaler wirtschaftsnaher Infrastruktur, zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure sowie im Bereich der regionalen Daseinsvorsorge mit bis zu 95 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. So minimieren Sie die kommunale Eigenlast und beschleunigen den Weg in eine nachhaltige industrielle Zukunft.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gemeinden, Gemeindeverbände und bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen auch andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 95 % höchstens 47.500 €.

Einschränkung laut Text: nur kommunale Infrastruktur/Daseinsvorsorge

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Gemeinde erschließt Gewerbegelände am Raffineriestandort

Eine Gemeinde im Landkreis Uckermark beantragt Fördermittel für die Erschließung eines Industrie- und Gewerbegeländes in unmittelbarer Nähe des Raffineriestandorts. Das Vorhaben soll neue Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenziale vor Ort erschließen und wird mit bis zu 95 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Mit den Arbeiten darf erst nach schriftlicher Antragstellung begonnen werden.

Hafenbetreiber modernisiert Infrastruktur in Rostock

Ein Träger der Hafeninfrastruktur in der Stadt Rostock plant den Ausbau und die Modernisierung der Hafenanlagen im Zuge der Transformation. Nicht gefördert wird dabei Infrastruktur für fossile Brennstoffe wie Tankstellen oder Anlagen für LNG, CNG, Diesel oder LPG. Die Bewilligungsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern prüft den Antrag auf Grundlage des Koordinierungsrahmens.

Unternehmen investiert am Standort im Saalekreis

Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Landkreis Saalekreis plant eine Investition, die zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und zum Wandel hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft beiträgt. Der Antrag wird bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in Sachsen-Anhalt eingereicht, zusammen mit Vorhabenbeschreibung und Finanzierungsplan. Ob und in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird, entscheidet die Bewilligungsstelle.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Gemeinden,
  • Gemeindeverbände und
  • bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen auch andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Damit Ihr Vorhaben aus dem Sonderprogramm gefördert werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Lage im Fördergebiet des Sonderprogramms: Der Investitionsort muss sich innerhalb einem der in Anhang 4 des Koordinierungsrahmens explizit genannten Fördergebiets befinden.
  • Transformationseffekt: Das Vorhaben muss nachweislich nicht nur dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu forcieren, sondern gerade auch den Standort stärken, um neue Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenziale vor Ort zu erschließen.
  • Ausschluss fossiler Infrastruktur: Im Hafenbereich ist die Förderung von Infrastruktur für fossile Brennstoffe (wie Tankstellen oder Anlagen für LNG, CNG, Diesel oder LPG) ausdrücklich ausgeschlossen (gemäß Kap. 3.2.2.7 Abs. 3).
  • Beihilferecht: Die Maßnahme muss mit den Regeln der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vereinbar sein.
  • Kein Vorzeitiger Beginn: Sie dürfen erst nach der schriftlichen Antragstellung mit den Arbeiten beginnen (Anreizeffekt).

Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur mit folgenden Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde Ihres Bundeslandes (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt) ein:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (Anhang 3 des Koordinierungsrahmens - siehe Rechtsgrundlage).
  • Detaillierte Vorhabenbeschreibung mit Begründung des Beitrags zur Transformation.
  • Gesamtfinanzierungsplan (aufgeteilt nach Kalenderjahren).
  • Nachweis der diskriminierungsfreien Nutzung der Infrastruktur.
  • Lagepläne und technische Skizzen der geplanten Maßnahme.
  • Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung.

Antragsverfahren

Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) vom 30.12.2025 des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Gültig ab 01.01.2026.

Hinweise zum Verfahren

GRW-Mittel nach diesem Programm dürfen nur für Vorhaben gewährt werden, für die der Antrag bis zum 31.12.2032 bei den zuständigen Stellen gestellt worden ist und deren Förderzeitraum spätestens am 31.12.2035 endet.

Rechtsgrundlage

Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ab 1. Januar 2026,
insbesondere Anhang 4 ab Seite 84 (Sonderprogramm),
und Anhang 5 ab Seite 86 (Fördergebietskarte).
vom: 30.12.2025
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Weblink zur Handlungsgrundlage (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Regionalförderung strukturschwach Infrastruktur Arbeitsplätze Wettbewerbsfähigkeit Wirtschaftsstruktur GRW Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/grw-sonderprogramm-raffineriestandorte-haefen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 95 % (Zuschuss)
nur kommunale Infrastruktur/Daseinsvorsorge

„Besonders attraktiv für Sie: Aufgrund der herausragenden Bedeutung der Raffineriestandorte und der für diese bestehenden großen Herausforderungen für die Transformation können an den in Anhang 4 des GRW-Koordinierungsrahmens genannten Standorten in Brandenburg (Landkreis Uckermark), Mecklenburg-Vorpommern (Stadt Rostock, Landkreis Rostock und Landkreis Vorpommern-Greifswald) sowie Sachsen-Anhalt (Landkreis Saalekreis und Burgenlandkreis) Vorhaben zur Investition in die Errichtung und Erweiterung kommunaler wirtschaftsnaher Infrastruktur, zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure sowie im Bereich der regionalen Daseinsvorsorge mit bis zu 95 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 95 % für kommunale Infrastruktur, Vernetzung, Daseinsvorsorge an Raffineriestandorten; gewerbliche Investitionen ohne Satz genannt.
Geprüft am
27.09.2026

Bei der Prüfung blieb ein Zweifel offen (siehe Notiz); deshalb ohne Abzeichen.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Brandenburg; Sachsen-Anhalt; Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen
Förderbereich
Arbeit; Infrastruktur; Regionalförderung; Smart Cities und Regionen; Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
GRW-Fördergebiet
Arbeit
Betriebliche Arbeitsplätze
Infrastruktur
Aus- und Weiterbildung; Energie und Umwelt; Forschung und Innovation; Information und Kommunikation; Tourismus; Verkehr
Regionalförderung
Gewerbliche Wirtschaft; Öffentliche Infrastruktur
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Scharnhorststraße 34 – 37
10115 Berlin
Tel. +49 30 1861-50
info@bmwe.bund.de
www.bmwk.de

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