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Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

Wenn Sie als Forschungsvereinigung Forschungsvorhaben unternehmensübergreifend organisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur in Ausnahmefällen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium fördert Forschungsvorhaben, die durch Forschungsvereinigungen von Unternehmen einer Branche oder eines Technologiefeldes gemeinsam und unternehmensübergreifend organisiert werden.

Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in industriellen Wertschöpfungsketten tätig sind. Der Zugang zu den Forschungsprojekten bis hin zu deren Ergebnissen steht grundsätzlich allen interessierten Unternehmen offen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bis zu 320.000 EUR bei Vorhaben mit 1 Forschungseinrichtung,
  • bis zu 560.000 EUR bei Vorhaben mit 2 beteiligten Forschungseinrichtungen (maximal 280.000 EUR je Forschungseinrichtung),
  • bis zu 750.000 EUR bei Vorhaben mit 3 beteiligten Forschungseinrichtungen (maximal 250.000 EUR je Forschungseinrichtung),
  • in Ausnahmefällen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.

Förderfähig sind unter anderem

  • Personalausgaben,
  • Ausgaben für Geräte sowie
  • Leistungen Dritter zur Erfüllung des Zuwendungszwecks.

Die vollständigen Anträge auf Förderung und die Anlagen reichen Sie bitte in elektronischer Form beim DLR Projektträger ein.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige industrielle Forschungsvereinigungen, die für das Förderprogramm IGF autorisiert sind. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel – der Text nennt je nach Fall unterschiedliche Höchstbeträge (280.000 €, 250.000 €); maßgeblich sind Programmtext und Richtlinie.

Beispielszenarien

Forschungsvereinigung organisiert branchenweites Vorhaben

Eine industrielle Forschungsvereinigung beantragt ein Forschungsvorhaben, an dem eine Forschungseinrichtung beteiligt ist. Gefördert werden bis zu 320.000 EUR für Personalausgaben, Geräteausgaben und Leistungen Dritter. KMU der Branche bringen Projektideen ein und wirken im projektbegleitenden Ausschuss mit.

Mehrere Forschungseinrichtungen an Vorhaben beteiligt

Eine Forschungsvereinigung eines Technologiefeldes beantragt ein unternehmensübergreifendes Vorhaben mit 2 beteiligten Forschungseinrichtungen. Die Förderung beträgt bis zu 560.000 EUR, wobei je Forschungseinrichtung höchstens 280.000 EUR entfallen. Die Wirtschaft soll vorhabenbezogene Aufwendungen in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtzuwendung erbringen.

Vorhaben im Auftrag Dritter ausgeschlossen

Eine gemeinnützige Forschungsvereinigung plant ein Forschungsvorhaben mit 3 beteiligten Forschungseinrichtungen und stellt einen Antrag beim DLR Projektträger. Gefördert werden könnten bis zu 750.000 EUR, wobei je Forschungseinrichtung höchstens 250.000 EUR vorgesehen sind. Wird das Vorhaben jedoch ganz oder teilweise im Auftrag Dritter durchgeführt, ist es von der Förderung ausgeschlossen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige industrielle Forschungsvereinigungen, die für das Förderprogramm IGF autorisiert sind.

Unternehmen können über die antragsberechtigten Forschungsvereinigungen Projektideen einbringen und in die Projektsteuerung sowie gegebenenfalls in Normungsaktivitäten einbezogen werden.

Eine Förderung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Das Forschungsvorhaben ist unternehmensübergreifend ausgerichtet.
  • Das Forschungsvorhaben lässt neue Erkenntnisse insbesondere bei der Erschließung und Nutzung moderner Technologien erwarten und kann vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wirtschaftliche Vorteile bringen.
  • Der Antrag enthält Vorschläge für den Transfer der Ergebnisse in die Wirtschaft sowie Aussagen zu deren Umsetzbarkeit.
  • Die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Treibhausgasneutralität bis 2045 werden berücksichtigt.
  • Bei der Auswahl und Durchführung der Vorhaben sowie bei der Erfolgskontrolle werden die Qualitätsstandards der Leitlinien für die Industrielle Gemeinschaftsforschung eingehalten.
  • Für das Forschungsvorhaben wird ein projektbegleitender Ausschuss mit mindestens 3 Vertretern der Wirtschaft gebildet. Ihm sollen mindestens 3 interessierte KMU angehören. Bei größeren Ausschüssen erhöht sich die vorgesehene Mindestzahl der beteiligten KMU.
  • Der vorgesehene Bewilligungszeitraum soll grundsätzlich nicht mehr als 3 Jahre betragen.
  • Die Wirtschaft soll vorhabenbezogene Aufwendungen in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtzuwendung erbringen.

Ausschlussgründe

  • ganz oder teilweise im Auftrag Dritter durchgeführte Forschungsvorhaben.
  • Forschungsvorhaben, die gleichzeitig durch andere technologieorientierte Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden.
  • Forschungsvorhaben, die zu einseitigen Wettbewerbsvorteilen einzelner Unternehmen führen können.
  • Forschungsvorhaben, die überwiegend der wissenschaftlichen oder beruflichen Aus- und Fortbildung dienen.
  • Forschungsvorhaben, mit denen bereits begonnen wurde.
  • Forschungsvorhaben mit Partnerschafts- oder Vertragsbeziehungen, bei denen einer der Partner ein eigenes Interesse an der Erzielung von Erträgen des anderen Partners hat.

Antragsverfahren

Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 21.12.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 29.12.2022, B1.

Ablauf

Das Antragsverfahren erfolgt in 2 Phasen. Voraussetzung für die Antragstellung ist grundsätzlich die Autorisierung der Forschungsvereinigung.

Autorisierung

  • Antrag auf Autorisierung über PT-Outline beim DLR Projektträger stellen (siehe weiterführende Links).
  • Es folgt eine Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme am Förderprogramm erfüllt sind.

Phase 1 – Antrag auf Begutachtung

  • Antrag auf Begutachtung digital über PT-Outline beim DLR Projektträger einreichen.
  • Begutachtung des Vorhabens erfolgt durch unabhängige Gutachterinnen und Gutachter.
  • Auswahl der Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bewertung und der verfügbaren Haushaltsmittel geprüft.
  • Es folgt eine Aufforderung der ausgewählten Vorhaben zur Antragstellung auf Förderung.

Phase 2 – Antrag auf Förderung

  • Antrag auf Förderung nach Aufforderung durch den DLR Projektträger über das elektronische Antragsportal ?easy-Online" (siehe weiterführende Links).
  • Prüfung des Förderantrags und der eingereichten Unterlagen durch den DLR Projektträger.
  • Bei positiver Prüfung Bewilligung der Förderung und Erteilung des Zuwendungsbescheids durch den DLR Projektträger.

Hinweise zum Verfahren

Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich bis zum 31.12.2027 möglich. Für Anträge auf Begutachtung im regulären IGF-Verfahren bestehen keine festen Einreichungsfristen. Die Antragstellung auf Förderung erfolgt nach erfolgreicher Begutachtung und Aufforderung durch den Projektträger.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Für die Autorisierung, sofern noch keine Autorisierung vorliegt:

  • Nachweise zur finanziellen Stabilität, insbesondere Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmen-Ausgaben-Übersichten der letzten 2 Jahre,
  • Eigenerklärungen zur Autorisierung,
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit,
  • Handels- oder Vereinsregisterauszug oder vergleichbare Dokumente,
  • Nachweise und Referenzen zum vorgesehenen Forschungs- und Entwicklungsbereich,
  • gegebenenfalls Dienstleistungsvereinbarung,
  • gegebenenfalls Erklärung zu ehrenamtlicher Tätigkeit,
  • gegebenenfalls Nachweis der Unterschriftsberechtigung.

Phase 1: Antrag auf Begutachtung:

  • Vorhabenbeschreibung,
  • Finanzierungspläne,
  • Angaben zu den vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft,
  • Angaben zur Zusammensetzung des projektbegleitenden Ausschusses,
  • gegebenenfalls Angebote für Geräte und Leistungen Dritter,
  • gegebenenfalls weitere für das Vorhaben erforderliche Unterlagen.

Phase 2: Antrag auf Förderung:

  • vollständiger Förderantrag über das elektronische Antragsportal ?easy-Online" (siehe weiterführende Links),
  • Bestätigung der Forschungsvereinigung,
  • Angaben zu den beteiligten Forschungseinrichtungen,
  • gegebenenfalls aktualisierte Gesamt- und Einzelfinanzierungspläne sowie entsprechende Nachweise bei Änderungen gegenüber Phase 1,
  • gegebenenfalls Selbsterklärung zum Besserstellungsverbot bei Beantragung einer Koordinierungspauschale.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Industrielle Gemeinschaftsforschung
vom: 21.12.2022
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 29.12.2022 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Förderrichtlinie Industrielle Gemeinschaftsforschung
vom: 15.09.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 23.09.2026 B3

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Forschungsvorhaben KMU Industrie Zuschuss AIF AiF-Forschungsvereinigungen Industrie Wertschöpfungsketten

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/industrielle-gemeinschaftsforschung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss)
nur in Ausnahmefällen

„in Ausnahmefällen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Regelfall Höchstbeträge je Forschungseinrichtung; 100 % laut Text nur in Ausnahmefällen.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Unternehmen
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenoffen)
Branche
Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenoffen)
Forschung und Entwicklung; Kooperationen und Netzwerke

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel. +49 228 382 122-75
igf-eingang@dlr.de
projekttraeger.dlr.de/de

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