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Förderung von innovativen Projekten von gemeinsamem europäischem Interesse für Künstliche Intelligenz (KI)
Sie entwickeln innovative Technologien für Künstliche Intelligenz der nächsten Generation? Mit dieser Förderung erhalten Sie finanzielle Unterstützung für Ihr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Quellendatum: 08.12.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Sie können eine Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Künstlichen Intelligenz erhalten. Im Fokus stehen Vorhaben zur Entwicklung von Software- und Infrastruktur-Ökosystemen. Dazu gehören die Datenverarbeitung, souveräne Basismodelle sowie Cloud- und Edge-Technologien. Der Technologiereifegrad der Vorhaben soll in der Regel zwischen Stufe 5 und Stufe 8 liegen. Die Laufzeit soll 36 Monate nicht überschreiten.
Gefördert werden Personalkosten und Kosten für Instrumente und Ausrüstungen. Zudem sind Kosten für Auftragsforschung, Patente, Beratung und zusätzliche Gemeinkosten förderfähig. Eine pauschalierte Abrechnung von Kosten oder Ausgaben ist jedoch ausgeschlossen.
Die Höhe der Förderung unterscheidet sich nach der Art Ihrer Organisation:
Für Unternehmen: Die Förderung erfolgt auf Basis von Kosten. Hierbei gelten die Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK). Die Basis-Förderquote beträgt 25 % der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung. Diese Förderquote kann im Einzelfall auf maximal 60 % erhöht werden. Für kleine Unternehmen steigt die Förderquote um 20 Prozentpunkte. Für mittlere Unternehmen steigt die Quote um 10 Prozentpunkte. Bei wirksamer Zusammenarbeit oder weiter Ergebnisverbreitung erhalten Sie einen Zuschlag von 15 Prozentpunkte. Die Förderung beträgt maximal 25 Millionen EUR (25.000.000 EUR) je Unternehmen und Vorhaben. Sie müssen Ihre Gesamtfinanzierung sichern und einen Bonitätsnachweis erbringen.
Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Für die nichtwirtschaftliche Tätigkeit kann eine Förderung von bis zu 100 % erfolgen. Die Antragstellung erfolgt in der Regel nach den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA). Anträge können unter bestimmten Voraussetzungen auch nach den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) gestellt werden. Erfolgt die Förderung auf Kostenbasis (AZK), wird eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 % erwartet.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung und Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 25 % höchstens 12.500 €.
Der Text nennt einen Höchstbetrag von 25.000.000 € je Unternehmen und Vorhaben.
Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Für eine Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Vorhaben trägt wesentlich zur Künstlichen Intelligenz (KI) bei und bezieht sich auf die europäische Wertschöpfungskette.
- Sie haben mit den Arbeiten am Vorhaben vor der Bewilligung der Zuwendung noch nicht begonnen.
- Sie weisen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland nach.
- Sie sichern die Gesamtfinanzierung und weisen die Erbringung des Eigenanteils nach.
- Sie besitzen die notwendige Qualifikation und ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
- Die Konsortialleitung eines Verbundprojekts wird von einem Unternehmen wahrgenommen.
Ausschlussgründe: Sie erhalten keine Förderung, wenn eine offene Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission gegen Sie vorliegt. Ausgeschlossen sind zudem Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren läuft oder beantragt wurde. Das Gleiche gilt bei einer Verpflichtung zur Abgabe einer Vermögensauskunft. Einzelvorhaben sind in der Regel von der Förderung ausgeschlossen. Die vorherige Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren vom Dezember 2025 ist keine Bedingung und kein Ausschlussgrund.
Ablauf
Das Antragsverfahren für diese Förderung ist zweistufig aufgebaut und erfolgt elektronisch.
1. Stufe (Einreichung der Vorhabenskizze)
- Sie reichen Ihre Vorhabenskizze über das elektronische Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
- Die Einreichung erfolgt über das TAN-Verfahren oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Eine Zusendung auf Papier ist ausgeschlossen.
- Die eingereichten Skizzen stehen untereinander im Wettbewerb.
- Sie werden durch das Bundesministerium bewertet. Im Fall eines Verbundprojekts sollte die Konsortialleitung zwingend durch ein Unternehmen übernommen werden.
Zweite Stufe: Förmlicher Förderantrag
- Wenn Ihre Vorhabenskizze als förderfähig bewertet wird, erhalten Sie eine Empfehlung zur Antragstellung.
- Sie werden dann zur Einreichung eines förmlichen Antrags aufgefordert. Die Einreichung erfolgt ebenfalls über das Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Unternehmen müssen in dieser Stufe einen Nachweis über die Sicherung der Gesamtfinanzierung erbringen.
- Der Projektträger prüft die Anträge abschließend. Sie erhalten daraufhin einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder die Ablehnung.
Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids müssen Sie für die gesamte Projektabwicklung am Verfahren profi-Online (siehe weiterführende Links) teilnehmen.
Hinweise zum Verfahren
Sie können Ihre Vorhabenskizze jederzeit einreichen. Eine erste Bewertung der eingereichten Skizzen erfolgt zum Stichtag am 21.08.2026. In der Folgezeit werden Skizzen jeweils zu den Stichtagen am 31.10. und am 30.04. eines Jahres bewertet.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Für das Verfahren müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
In der ersten Stufe (Skizzeneinreichung):
- Eine Vorhabenskizze auf Deutsch im PDF-Format mit maximal 20 Seiten Umfang.
- Ein beurteilbares Vorhabenkonzept inklusive Arbeitsplan und Verwertungsplan.
- Einen Entwurf der Finanzplanung zur Beurteilung des Förderbedarfs und der Finanzierungslücke.
- Bei Vertretung: Eine schriftliche Vollmacht der vertretenen Organisation.
In der zweiten Stufe (Förmlicher Antrag):
- Einen vollständigen Förderantrag über das elektronische Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Für Unternehmen: Einen Bonitätsnachweis als Beleg für die Sicherung der Eigenanteile.
Für spätere Prozesse (Auszahlung und Verwendungsnachweis):
- Für die Auszahlung: Elektronische Bereitstellungsanforderungen über das Portal profi-Online (siehe weiterführende Links).
- Für den Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Projektende: Einen Sachbericht über die Ergebnisse.
- Für den Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Projektende: Einen zahlenmäßigen Nachweis über die Ausgaben oder Kosten.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung zur geplanten Förderung von innovativen Projekten im Rahmen des wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse für Künstliche Intelligenz
vom: 14.11.2025
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 05.12.2025 B3
Weblink zur Förderbekanntmachung
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von innovativen Vorhaben im Rahmen des wichtigen Projekts von gemeinsamem europäischem Interesse für Künstliche Intelligenz
vom: 26.06.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 27.07.2026 B1
Schlagwörter: IPCEI KI Künstliche Intelligenz Forschung und Entwicklung FuE Föderierte KI-Modelle Hochwertige Datenbestände Open-Source-Technologien Sektorspezifische KI-Modelle Energieeffizienz Cloud- und Edge-Infrastruktur Europäisches KI Ökosystem Wettbewerbsfähigkeit Europas
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/ipcei-ki-867319.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 25 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen
„Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Für die nichtwirtschaftliche Tätigkeit kann eine Förderung von bis zu 100 % erfolgen.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur nichtwirtschaftliche Tätigkeit von Hochschulen/FE; Unternehmen 25 % Basis bis max. 60 % plus KMU-Zuschläge.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund (BMWi)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen
- Förderbereich
- Digitalisierung; Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Information und Kommunikation
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Scharnhorststraße 34 – 37
10115 Berlin
Tel. +49 30 1861-50
8ra@bmwe.bund.de
www.bmwk.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.