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Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können gewerbliche Nutzer einen Investitionszuschuss für die Errichtung einer Kälte- oder Klimaanlage beantragen, die mit einem nicht-halogenierten Kältemittel betrieben wird.

Quellendatum: 11.06.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können gewerbliche Nutzer einen Investitionszuschuss / eine Förderung erhalten für die Errichtung einer Kälte- oder Klimaanlage, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben wird.

Ein Förderantrag ist über ein elektronisches Antragsformular einzureichen, das auf der Webseite des BAFA angeboten wird (siehe weiterführende Links). Gefördert werden Kompressionskälte- und Kompressionsklimaanlagen, Ab- und Adsorptionsanlagen und adiabate Verdunstungskühlanlagen sowie zusätzlich: Anlagenkomponenten wie Luftkühler, Rückkühler, Systeme zur Nutzung der Kälteabwärme, Systeme für den Freikühlerbetrieb, Wärme- und Kältespeicher sowie die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Höhe der möglichen Förderung kann jederzeit über den Förderrechner ermittelt werden. Einen Link zum Förderrechner finden Sie auf der BAFA-Webseite (siehe weiterführende Links).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Land-, Forst- und Fischwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Betrieb errichtet Kälteanlage mit natürlichem Kältemittel

Ein Lebensmittelbetrieb in Norddeutschland plant eine neue Kompressionskälteanlage, die mit einem nicht-halogenierten Kältemittel betrieben wird. Der Betrieb reicht dafür beim BAFA einen Förderantrag über das elektronische Antragsformular ein. Die konkrete Förderhöhe lässt sich vorab über den Förderrechner des BAFA ermitteln.

Unternehmen bindet Kälteabwärmenutzung in Anlage ein

Ein mittleres Unternehmen errichtet eine Klimaanlage und ergänzt diese um ein System zur Nutzung der Kälteabwärme. Für die Anlage samt Zusatzkomponente beantragt das Unternehmen einen Investitionszuschuss beim BAFA. Über die endgültige Förderung entscheidet die Bewilligungsstelle nach den Vorgaben der Richtlinie.

Betrieb kombiniert Adsorptionsanlage mit erneuerbaren Energien

Ein Industriebetrieb plant eine Adsorptionskälteanlage und will zusätzlich eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien einbinden. Beide Bestandteile fallen laut Programmtext unter die förderfähigen Investitionen. Der Betrieb stellt hierfür einen Antrag beim BAFA und nutzt den Förderrechner zur Orientierung über die mögliche Förderhöhe.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Beachten Sie die Regelungen zur Antragsberechtigung, zu den Fördervoraussetzungen und Beihilfevorschriften in der „Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative“, die auf der Webseite des BAFA nachgelesen werden kann.

Antragsverfahren

Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 12.2.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 7.3.2024, B2.

Ablauf

Im Folgenden ist der Ablauf des Verfahrens grob beschrieben:

  • Reichen Sie den Antrag auf Förderung einer Kälte- oder Klimaanlage über das vom BAFA bereitgestellte elektronische Formular ein (siehe weiterführende Links).
  • Warten Sie die Entscheidung des BAFA über Ihren Antrag ab, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzuordnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags.
  • Falls sich aus dem Antrag und den eingereichten Unterlagen keine Ablehnungsgründe ergeben, erteilt das BAFA einen Zuwendungsbescheid. Im Zuwendungsbescheid setzt das BAFA die Höhe der Förderung fest und teilt die einzuhaltenden Fristen (Abnahmefrist, Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises) sowie die Förderauflagen mit.
  • Führen Sie Ihr Vorhaben aus, das heißt errichten Sie die Kälte- oder Klimaanlage und reichen Sie anschließend den sogenannten Verwendungsnachweis ein.
  • Im Verwendungsnachweis weisen Sie nach, dass Sie Ihr Vorhaben wie bewilligt durchgeführt, die Fristen eingehalten und die Auflagen erfüllt haben. Der Verwendungsnachweis kann ausschließlich über das vom BAFA bereitgestellte Verwendungsnachweisportal eingereicht werden.
  • Zusammen mit dem Verwendungsnachweis laden Sie bitte folgende Unterlagen und Nachweise hoch:
     
    • Fließbild der tatsächlich errichteten Anlage,
    • Effizienznachweis für die tatsächlich errichtete Anlage,
    • Lieferungs- und Leistungsvertrag,
    • Fachunternehmererklärung,
    • Wartungsvertrag,
    • Rechnungen für die kältetechnischen Anlagenteile und Systeme,
    • Nachweis über den Einbau eines Elektroenergie-Messgeräts sowie
    • Nachweis für den Einbau eines Kältemengenzählers.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises ohne weitere Benachrichtigung.

Hinweise zum Verfahren

  • Förderanträge können bis zum Ende der Laufzeit der Förderrichtlinien gestellt werden.

    Anträge auf Förderung sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Mit dem Vorhaben darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.

  • Der Bewilligungszeitraum, der mit Zugang des Zuwendungsbescheides beginnt, beträgt derzeit 24 Monate. In diesem Zeitraum muss die Kälte- oder Klimaanlage abgenommen werden.
  • Die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises ist innerhalb von drei Monaten nach Abnahme der Anlage, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums vorzulegen (Einreichungsfrist).

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen
  • Anträge auf Förderung einer Kälte- oder Klimaanlage können nur elektronisch über das vom BAFA bereitgestellte elektronische Formular gestellt werden (siehe weiterführende Links). Im Antragsformular werden kältetechnische Parameter wie Kälteleistung, Verdichter- und Verdampferleistung der Kälteerzeuger sowie von Komponenten und Speichern abgefragt.
  • Zusammen mit dem Antrag sind folgende Unterlagen hochzuladen:

    • Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung,
    • Funktionsschema der Kälte- oder Klimaanlage,
    • Kälteleistungsberechnungen,
    • gegebenenfalls Datenblätter der Verdampfer und Verflüssiger / Gaskühler,
    • Zuwendungsbescheide beziehungsweise Förderzusagen anderer Zuwendungsgeber für die zu fördernde Kälte- oder Klimaanlage sowie
    • Ergebnisprotokoll des BAFA EffizienzChecks für Kälte- und Klimaanlagen.
  • Die Unterlagen müssen im PDF-Format oder im jpeg-Format vorliegen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nichthalogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom: 12.02.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 07.03.2024 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Förderung Investitionszuschuss Kälte- und Klimaanlagen Nicht-halogenierte Kältemittel Nationale Klimaschutzinitiative Klimaschutz

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/kaelte-und-klimarichtlinie.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Smart Cities und Regionen; Umwelt- und Naturschutz
Branche
Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Betriebliche und private Investitionen
Umwelt- und Naturschutz
Betriebliche und private Investitionen
Kennung
99400147080000

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn
Tel. +49 6196 908-1249 (Montag bis Freitag 08:30 – 12:00 Uhr)
Fax +49 6196 908-112249
kki@bafa.bund.de
www.bafa.de/DE/Home/home_node.html

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