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KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite

Wenn Sie ein Vorhaben der deutschen Exportwirtschaft finanzieren möchten, kann die KfW Sie mit dem KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite unterstützen. Die KfW refinanziert Exportkredite, die aufgrund von Liquiditätsengpässen von Banken zu scheitern drohen.

Quellendatum: 29.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Die KfW Bankengruppe refinanziert im Rahmen des Programms Exportkredite, die Kreditinstitute den Bestellern deutscher Waren gewähren.

Refinanziert werden Exportkredite, die zum Beispiel folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Darlehensvertrag zwischen Bank und Endkreditnehmer ist abgeschlossen.
  • Der Vertragsabschluss des zu refinanzierenden Darlehens darf nicht länger als 6 Monate vor Abschluss der Refinanzierungsvereinbarung liegen.
  • Die Restlaufzeit des Darlehens beträgt mindestens 3 Jahre.
  • Die Mindestzinsvorgaben der EU-Kommission sind erfüllt.
  • Der Darlehenszins unterschreitet nicht den nach dem OECD-Konsensus relevanten Mindestzinssatz.
  • Der Besteller ist nicht in der Europäischen Union ansässig.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe der Refinanzierung sowie die Konditionen werden individuell für jeden Kredit in Abhängigkeit von Auszahlungs- und Tilgungsprofil festgelegt. Die Bank kann zwischen variablem und festem Zinssatz entscheiden. Die Refinanzierung erfolgt grundsätzlich in der Währung des zugrunde liegenden Exportdarlehens.

Anfragen können Sie an die KfW Bankengruppe richten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind alle Kreditinstitute mit Zugang zu Finanzkreditdeckungen und Airbusgarantien des Bundes. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Bank refinanziert Exportkredit für Anlagenlieferung

Eine Bank hat einem außerhalb der EU ansässigen Besteller deutscher Waren einen Kredit gewährt, der mit einer Finanzkreditdeckung des Bundes besichert ist. Sie beantragt bei der KfW die Refinanzierung dieses Exportkredits, da der Darlehensvertrag bereits abgeschlossen ist und die Restlaufzeit mindestens 3 Jahre beträgt. Höhe und Konditionen der Refinanzierung werden individuell anhand von Auszahlungs- und Tilgungsprofil festgelegt.

Kreditinstitut sichert Liquidität bei Exportfinanzierung

Ein Kreditinstitut mit Zugang zu Finanzkreditdeckungen des Bundes hat einem Käufer deutscher Exportgüter außerhalb der EU einen Kredit eingeräumt. Da der Vertragsabschluss des Darlehens nicht länger als 6 Monate zurückliegt und die Mindestzinsvorgaben der EU-Kommission erfüllt sind, richtet die Bank eine Anfrage zur Refinanzierung an die KfW Bankengruppe. Die Refinanzierung erfolgt als Darlehen, grundsätzlich in der Währung des zugrunde liegenden Exportkredits.

Airbusgarantie besichert Exportkredit an Bank

Eine Bank hat einem Besteller außerhalb der EU einen Kredit zur Finanzierung eines von Deutschland als förderungswürdig eingestuften Exportgeschäfts gewährt, der mit einer Airbusgarantie des Bundes abgesichert ist. Sie beantragt die Refinanzierung dieses Kredits bei der KfW, wobei der Darlehenszins den nach dem OECD-Konsensus relevanten Mindestzinssatz nicht unterschreitet. Das zugrunde liegende Vorhaben erfüllt zudem die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Standards.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle Kreditinstitute mit Zugang zu Finanzkreditdeckungen und Airbusgarantien des Bundes.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Dem Kredit muss ein Ausfuhrgeschäft deutscher Exporteure zugrunde liegen.
  • Der Bund hat das Exportgeschäft als förderungswürdig eingestuft.
  • Exportkredite müssen mit einer Finanzkreditdeckung oder Airbusgarantie des Bundes besichert sein.
  • Das Vorhaben muss die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Antragsverfahren

Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand Oktober 2022.

Rechtsgrundlage

KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite

? Merkblatt der KfW ?
Stand: 10/2022

Förderziel

Um die Kreditversorgung der deutschen Exportwirtschaft insbesondere in Fällen sicherzustellen, in denen Exportgeschäfte aufgrund von Liquiditätsengpässen von Banken zu scheitern drohen, hat der Bund die KfW beauftragt, den Banken ein Programm zur langfristigen Refinanzierung von bundesgedeckten Exportkrediten anzubieten.

Die KfW refinanziert im Rahmen des Programms Exportkredite, die die Banken den Bestellern deutscher Waren gewähren und die mit einer Finanzkreditdeckung oder Airbusgarantie des Bundes besichert sind.

Die Refinanzierung beschränkt sich auf solche Exportkredite, die von den Banken neu vergeben werden und für die der Bund eine für dieses Programm geltende Verbriefungsgarantie zu Gunsten der KfW übernommen hat.

Antragsteller

Alle Kreditinstitute mit Zugang zu Finanzkreditdeckungen und Airbusgarantien des Bundes.

Funktionsweise der Refinanzierung

Die KfW refinanziert 100% des tatsächlich ausgezahlten Darlehensbetrages des Exportkredites. Die Zins- und Tilgungsbedingungen für die Refinanzierung sowie der Zeitraum für die Auszahlung der Mittel durch die KfW werden im Rahmen der Refinanzierungsvereinbarung zwischen der Bank und der KfW geregelt.

Die Bank kann die Mittel gemäß Auszahlungsfortschritt unter dem Exportkredit in mehreren Tranchen abrufen. Abhängig von dem Refinanzierungsbetrag wird eine maximale Anzahl von Abrufen oder ein Mindestabrufvolumen vertraglich vereinbart.

Der Exportkredit verbleibt auf der Bilanz der Bank. Die Bank bleibt für die Abwicklung des Exportkredits zuständig und tritt die Kreditforderung sicherungshalber (stille Zession) an die KfW ab. Sicherheiten werden im Regelfall nicht auf die KfW übertragen. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Die Bank hält nicht übertragene bzw. nicht abgetretene Sicherheiten treuhänderisch für die KfW.

Darüber hinaus gelten folgende Anforderungen:

1. Der Darlehensvertrag zwischen Bank und Endkreditnehmer ist abgeschlossen.

2. Der Vertragsabschluss des zu refinanzierenden Darlehens darf nicht länger als sechs Monate vor Abschluss der Refinanzierungsvereinbarung liegen.

3. Der Darlehensvertrag sollte in der Regel eine Vollauszahlung innerhalb von 36 Monaten vorsehen.

4. Die Restlaufzeit des Darlehens beträgt mindestens 2 Jahre.

5. Der Besteller ist nicht in der Europäischen Union ansässig.

6. Das Darlehen ist in einer Währung denominiert, in der eine Finanzkreditdeckung oder Airbusgarantie und Verbriefungsgarantie des Bundes ausgestellt werden kann und für die die KfW eine Refinanzierung darstellen kann.

7. Der Bund hat das Exportgeschäft im Rahmen des Programms als förderungswürdig eingestuft.

8. Das Darlehen ist mit einer Finanzkreditdeckung oder einer Airbusgarantie des Bundes besichert. Der Bund hat für den Exportkredit gegenüber der Bank eine Verbriefungsgarantie ausgestellt, aus der die KfW begünstigt ist.

9. Das Vorhaben muss die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Zinssatz und Tilgungsprofil

Die KfW ermittelt individuell für jeden Exportkredit in Abhängigkeit von Auszahlungs- und Tilgungsprofil die Refinanzierungskonditionen, die die Bank zu zahlen hat.

Die Bank kann zwischen variablem und festem Zinssatz entscheiden. Die Refinanzierung erfolgt grundsätzlich in der Währung des zugrunde liegenden Exportkredits.

Unverbindliche Indikation der KfW

Die Bank stellt eine unverbindliche Refinanzierungsanfrage mit folgenden Eckdaten: Währung, Volumen, Tilgungsplan, Auszahlungszeitraum, Verzinsung.

Bedingungen vor Vertragsabschluss

1. unterzeichneter Darlehensvertrag für den Exportkredit.

2. Zusage über endgültige Hermesdeckung.

3. Bestätigung des Bundes über die Förderungswürdigkeit des Neugeschäftes im Rahmen des Programms.

Ausschluss bestimmter Vorhaben

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.

https://www.kfw.de/ausschlussliste

Schlagwörter: Export Außenwirtschaft Liquidität Refinanzierung Exportgeschäfte Finanzkreditdeckung Airbusgarantie

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/kfw-refinanzierung-exportkredite-bund.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Außenwirtschaft
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Außenwirtschaft
Exportfinanzierung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main
Tel. +49 800 539-9008 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)
info@kfw.de
www.kfw.de

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