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Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms
Wenn Sie mit Ihrem Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben eine umweltfreundlichere, leistungsfähige und effiziente Luftfahrt entwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Quellendatum: 26.05.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Ihre Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben zur Anwendung in der zivilen Luftfahrt am Standort Deutschland.
Im Rahmen des 1. Förderaufrufs fördert das BMWE Projekte in den folgenden Programmlinien:
- Grundlagenforschung zu disruptiven Technologien klimaneutraler Luftfahrt: Technologiebeschleunigung bei der Entwicklung von Schlüsseltechnologien und Risikovorsorge durch Schaffung einer breiten Technologiebasis,
- industrielle Forschung von Technologien mit einem Anwendungshorizont von 2035 bis 2045 in den Fachdisziplinen Kabine/System, konventionelle Flugantriebe, Strukturen und Bauweisen, Flugphysik/Flugführung, Digitalisierung, H2/E-Gesamtsystem, H2/E-Antrieb, H2/E-Energiespeichersysteme, UpLift Flying Testbed,
- experimentelle Entwicklung mit integrativen Ansätzen zu neuen, qualitativ hochwertigen Gesamtlösungen für Bauweise, Material und Fertigung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist unterschiedlich, je nach Art Ihres Vorhabens in den verschiedenen Programmlinien und ob Sie als Unternehmen oder Wissenschaftseinrichtung gefördert werden.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, andere Wissenschaftseinrichtungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz sowie andere ausländische Wissenschaftseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung im EWR oder in der Schweiz, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Unternehmen entwickelt Technologie für klimaneutrale Luftfahrt
Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beantragt einen Zuschuss für ein Vorhaben der industriellen Forschung im Bereich H2/E-Antrieb mit einem Anwendungshorizont von 2035 bis 2045. Das Vorhaben hat noch nicht begonnen und wird einer Programmlinie zugeordnet. Die Zusammenarbeit mit weiteren Partnern im Verbundprojekt wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.
Hochschule forscht an disruptiven Schlüsseltechnologien
Eine Hochschule beantragt einen Zuschuss für ein Grundlagenforschungsvorhaben zu disruptiven Technologien klimaneutraler Luftfahrt. Ziel ist die Technologiebeschleunigung bei Schlüsseltechnologien und der Aufbau einer breiten Technologiebasis. Für das Vorhaben liegt eine präzise Definition des angestrebten Ergebnisses sowie eine konkrete Verwertungsperspektive vor.
Forschungseinrichtung entwickelt neue Bauweisen und Materialien
Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung mit Sitz in Deutschland beantragt einen Zuschuss für ein Vorhaben der experimentellen Entwicklung mit integrativen Ansätzen zu neuen Gesamtlösungen für Bauweise, Material und Fertigung. Die Laufzeit des Vorhabens überschreitet 48 Monate nicht. Ein beteiligtes Unternehmen tritt im Verbundprojekt als Partner auf und trägt zur konkreten Verwertung bei.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- andere Wissenschaftseinrichtungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz sowie
- andere ausländische Wissenschaftseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung im EWR oder in der Schweiz,
die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen.
- Ihr Vorhaben darf eine Laufzeit von 48 Monaten nicht überschreiten und muss einer Programmlinie zugeordnet werden.
- Sie müssen für Ihr Vorhaben eine präzise Definition des angestrebten Ergebnisses vorweisen und eine konkrete Verwertung verfolgen.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Für die Zwischenaufrufe können abweichende Bedingungen gelten. Diese finden Sie in den entsprechenden Rechtsgrundlagen.
Antragsverfahren
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1) vom 15.4.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 19.4.2024, B1; Bekanntmachung des BMWK Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1 KTF) Klimaneutrales Fliegen vom 15.4.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 19.4.2024, B2.
Ablauf
Das Förderverfahren ist zweistufig und wird durch den Projektträger Luftfahrtforschung, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), betreut.
Reichen Sie bitte im 1. Schritt eine Projektskizze und bei positiver Bewertung einen förmlichen Förderantrag ein. In der Regel reichen Sie Ihre Projektskizzen über das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links) ein.
Beim „Zwischenaufruf UpLift“ erfolgt die Einreichung abweichend davon nicht über easy-Online sondern ausschließlich per E-Mail.
Hinweise zum Verfahren
Für den „Zwischenaufruf UpLift“ müssen Sie Ihre Projektskizze bis zum 12.11.2025 um 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) einreichen.
Ein Versand mit ausreichend Vorlaufzeit und die Auswahl der Option „Versand mit Empfangsbestätigung“ ist empfehlenswert.
Rechtsgrundlage
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms Klima – Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1) „
vom: 15.04.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 19.04.2024 B1
In der 1. Verfahrensstufe waren dem Projektträger Projektskizzen bis spätestens zum 26.06.2024 um 12:00 Uhr elektronisch über “easy-Online? einzureichen.
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms VII – Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1 KTF) – Klimaneutrales Fliegen
vom: 15.04.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 19.04.2024 B2
In der 1. Verfahrensstufe waren dem Projektträger Projektskizzen bis spätestens zum 26.06.2024 um 12:00 Uhr elektronisch über „easy-Online“ einzureichen.
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Luftfahrtforschungsprogramm LuFo Klima VII-1 und VII-1 KTF
Hinweise zum Einreichen von Skizzen für den internationalen Zwischencall
vom: 04.04.2025
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
In der 1. Verfahrensstufe konnten Sie Projektskizzen bis zum 04.06.2025 um 12:00 Uhr per E-Mail an lufo-zwischenaufruf@dlr.de beim Projektträger einreichen.
Weblink zu den Hinweisen zur Skizzeneinreichung (PDF,externer Link, nicht barrierefrei)
Luftfahrtforschungsprogramm LuFo Klima VII-1 KTF
Hinweise zum Einreichen von Skizzen für den UpLift-Zwischencall
vom: 24.09.2025
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
In der 1. Verfahrensstufe können Sie Projektskizzen bis zum 12.11.2025 um 12:00 Uhr per E-Mail an lufo-zwischenaufruf@dlr.de beim Projektträger einreichen.
Weblink zu den Hinweisen zur Skizzeneinreichung (PDF,externer Link, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: Luftfahrtforschung Technologie Klimaneutral Digitalisierung künstliche Intelligenz
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/luftfahrtforschungsprogramm-862800.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund (BMWi)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
- Förderbereich
- Digitalisierung; Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Branche
- Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Luft- und Raumfahrt
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Projektträger Luftfahrtforschung (PT?LF)
DLR Projektträger
Königswinterer Straße 522 – 524
53227 Bonn
Tel. +49 228 447-250
Kontakt-PT-LF@dlr.de
www.dlr.de/PT-LF
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.