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Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1) aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Hinweis vom 03.10.2026: Antragsstopp seit 07.07.2026. Seit dem 07.07.2026, 12:00 Uhr, nimmt der Projektträger im ZIM vorübergehend keine Anträge und Projektskizzen an (befristeter Antragsstopp für alle Antragsformen). Bereits bewilligte Projekte sind nicht betroffen; für Ausnahmen verweist der Projektträger auf die ausführliche Meldung auf zim.de.
Quelle: Aussetzung ZIM-Antragsannahme ab 7. Juli 2026, 12:00 Uhr (AiF Projekt GmbH, ZIM-Projektträger) · geprüft von Ulrich Reuther am 03.10.2026. Der Programmtext unten stammt aus der Förderdatenbank des Bundes und kann davon abweichen.
Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsprojekte in einem Netzwerk planen, können Sie als Managementeinrichtung einen Zuschuss für die Vorbereitungsphase (Phase 1) erhalten. Damit entwickeln Sie Konzepte und Roadmaps für innovative Produkte und Dienstleistungen.
Quellendatum: 31.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 95 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Als Netzwerkmanagementeinrichtung erhalten Sie im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) eine Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken. In der Vorbereitungsphase (Phase 1) schaffen Sie die inhaltlichen und vertraglichen Grundlagen für die spätere Zusammenarbeit.
Für ein nationales Netzwerk erhalten Sie bis zu 210.000 EUR. Der Zuschuss beträgt im ersten und gegebenenfalls im zweiten Jahr 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Phase 1 dauert hier in der Regel maximal 12 Monate.
Für ein internationales Netzwerk beträgt die Förderung bis zu 260.000 EUR. Der Zuschuss beträgt im ersten, zweiten und gegebenenfalls dritten Jahr 95 % der Kosten. Die Dauer beträgt hier in der Regel maximal 18 Monate. Bei außereuropäischen Netzwerken können Sie für die Phase 1 zusätzlich 10.000 EUR erhalten. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für folgende Managementleistungen:
- Sie erarbeiten das Netzwerkkonzept und entwickeln es weiter.
- Sie etablieren das Netzwerk in der Öffentlichkeit.
- Sie erstellen eine technologische Roadmap für die geplanten Projekte (FuE-Projekte) der Partner.
- Sie schaffen die vertraglichen Grundlagen für die zweite Netzwerkphase
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
80–100 % FörderungNetzwerkmanagementeinrichtung bereitet internationales Innovationsnetzwerk für Mittelständler vor
Antragsteller: Eine erfahrene Netzwerkmanagementeinrichtung in Süddeutschland mit technologischer Kompetenz und Erfahrung in der Moderation von Innovationsprozessen beantragt die Förderung.
Ausgangslage: Mehrere inländische Unternehmen und mittelständische Partner aus dem Ausland wollen gemeinsam FuE-Projekte angehen. Es fehlen noch ein abgestimmtes Konzept und vertragliche Grundlagen für die Zusammenarbeit.
Vorhaben: Die Einrichtung baut ein internationales Netzwerk aus mindestens 4 inländischen und mindestens 2 ausländischen mittelständischen Unternehmen auf und beteiligt eine ausländische Unterstützungseinrichtung. Sie erarbeitet das Netzwerkkonzept, macht das Netzwerk öffentlich bekannt und erstellt eine technologische Roadmap für die geplanten FuE-Projekte. Zudem schafft sie die vertraglichen Grundlagen für die zweite Netzwerkphase.
Förderung: Gefördert werden die Managementleistungen in Phase 1 mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss als De-minimis-Beihilfe. Für internationale Netzwerke sind bis zu 95 % der Kosten möglich, für nationale Netzwerke bis zu 90 %. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann die Einrichtung bis zu 237.500 Euro erhalten. Der Höchstbetrag für internationale Netzwerke liegt bei 260.000 EUR; die Bewilligungsstelle entscheidet.
Eigenanteil: In dieser Beispielrechnung trägt die Einrichtung 12.500 Euro selbst. Aufträge an die eigenen Netzwerkpartner sind ausgeschlossen, und höchstens 35 % der Leistungen dürfen an Dritte vergeben werden.
Was ein Betrieb davon hat: Ein mittelständischer Betrieb kann als Netzwerkpartner an Konzept und Roadmap mitwirken, ohne das Management selbst zu organisieren. So erhält er eine vorbereitete Grundlage für eigene FuE-Projekte mit Partnern im In- und Ausland.
Weg zum Antrag:
- Voraussetzungen und verbleibende De-minimis-Obergrenze prüfen
- Managementleistungen vertraglich mit den Netzwerkpartnern vereinbaren
- Antrag vor Projektbeginn einreichen und bestätigten Antragseingang abwarten
- Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Nationales Innovationsnetzwerk baut Managementstruktur auf
Eine Managementeinrichtung mit technologischer Kompetenz stellt ein nationales Netzwerk aus mindestens sechs förderfähigen Unternehmen zusammen. Sie erarbeitet das Netzwerkkonzept und eine technologische Roadmap für die geplanten FuE-Projekte der Partner. Der Zuschuss beträgt im ersten und gegebenenfalls im zweiten Jahr bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, bei einer Förderung von bis zu 210.000 EUR.
Internationales Netzwerk mit ausländischer Partnereinrichtung
Eine Managementeinrichtung stellt ein internationales Netzwerk aus inländischen und mittelständischen ausländischen Unternehmen zusammen und bindet dabei eine ausländische Einrichtung zur Unterstützung der dortigen Unternehmen ein. Sie agiert als Intermediär und verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Interessen an den Netzwerkergebnissen. Der Zuschuss beträgt im ersten, zweiten und gegebenenfalls dritten Jahr bis zu 95 % der Kosten, bei einer Förderung von bis zu 260.000 EUR.
Außereuropäisches Netzwerk erhält zusätzlichen Zuschuss
Eine Managementeinrichtung baut ein internationales Netzwerk mit einem außereuropäischen Partnerland auf und schafft die vertraglichen Grundlagen für die zweite Netzwerkphase. Über die reguläre Förderung hinaus kann sie für die Phase 1 zusätzlich bis zu 10.000 EUR erhalten. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Bewilligung der Förderung ist an rechtliche und fachliche Bedingungen geknüpft.
Zentrale Voraussetzungen für eine Förderung:
- Ihr nationales Netzwerk besteht aus mindestens 6 förderfähigen Unternehmen.
- Ihr internationales Netzwerk besteht aus mindestens 4 förderfähigen inländischen und mindestens 2 mittelständischen ausländischen Unternehmen.
- Bei internationalen Netzwerken: Die Beteiligung der ausländischen Unternehmen am Netzwerk beträgt maximal 50 %.
- Bei internationalen Netzwerken: Sie beteiligen eine ausländische Einrichtung zur Unterstützung der dortigen Unternehmen.
- Sie verfügen als Netzwerkmanagementeinrichtung über technologische Kompetenz, Erfahrungen im Projektmanagement und Marketing sowie in der Moderation und im Coaching von Innovationsprozessen.
- Sie arbeiten in Ihren Geschäftsfeldern eng mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen.
- Sie agieren als neutraler Intermediär.
- Sie verfolgen keine eigenen wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Interessen an den Netzwerkergebnissen.
- Sie und die Netzwerkpartner sind nicht aneinander beteiligt (keine gegenseitigen Unternehmensanteile).
- Sie erbringen die Managementleistungen überwiegend mit eigenen Kapazitäten.
- Sie vergeben maximal 25 % (bei internationalen Netzwerken 35 %) der Leistungen an Dritte.
- Sie vereinbaren die Managementleistungen vertraglich mit den Netzwerkpartnern.
Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn:
- Sie vor dem bestätigten Antragseingang mit dem Projekt begonnen haben (Ausnahme: Verträge mit aufschiebender Bedingung).
- Ihr Unternehmen als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gilt.
- über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
- Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
- Ihr Unternehmen einem ausgeschlossenen Sektor nach Artikel 1 Absatz 3 AGVO zuzuordnen ist.
- Sie Aufträge an die eigenen Netzwerkpartner vergeben.
- Sie oder verbundene Unternehmen unmittelbar an wirtschaftlichen Projekten des Netzwerks beteiligt sind.
- Zusatzvereinbarungen bestehen, die wirtschaftliche Interessen an den Marktergebnissen begründen oder der Anbahnung eigener Geschäfte dienen.
- das Vorhaben bereits durch andere Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der EU unterstützt wird.
- durch die Förderung Ihre verbleibende De-minimis-Obergrenze überschritten würde.
- Sie bei früheren ZIM-Projekten in den letzten 3 Jahren ohne nachvollziehbare Gründe eine Verwertung der Ergebnisse unterlassen haben oder Ihren Berichtspflichten nicht nachgekommen sind.
Ablauf
Wenn Sie die Förderung für die Phase 1 Ihres Innovationsnetzwerks beantragen möchten, gehen Sie wie folgt vor:
- Sie können vorab eine formlose Projektskizze einreichen oder ein Beratungsgespräch beim Projektträger führen.
- Sie reichen Ihren Antrag für die Phase 1 vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
- Alternativ nutzen Sie den amtlichen Vordruck.
- Sie erhalten vom Projektträger eine schriftliche oder elektronische Eingangsbestätigung.
- Der Projektträger fordert Sie gegebenenfalls auf, fehlende Unterlagen nachzureichen.
- Sie reichen diese innerhalb von 2 Monaten ein.
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) entscheidet über Ihren Antrag und Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie fordern die Fördermittel mit einem Zwischennachweis beim Projektträger an.
- Sie erhalten die Zuwendung nachträglich in Teilbeträgen für die vergangenen 3 Monate.
- Wenn Sie das erste Mal Mittel anfordern, reichen Sie eine Kopie der abgeschlossenen Vereinbarungen ein.
- Sie tun dies spätestens 3 Monate nach der Bewilligung.
- Diese Dokumente müssen die Regelung zur finanziellen Eigenbeteiligung der Partner enthalten.
- Wenn Sie zum ersten Mal im ZIM gefördert werden, reichen Sie zudem Stundennachweise ein.
- Bei Vorhaben mit mehr als 12 Monaten Laufzeit reichen Sie Zwischenberichte zu den festgelegten Terminen ein.
- Nach Abschluss der Phase 1 weisen Sie die Verwendung der Mittel nach (Verwendungsnachweis).
- Sie reichen diesen Nachweis innerhalb von 3 Monaten ein.
- Einen Restbetrag von 10 % der Zuwendung erhalten Sie erst später.
- Voraussetzung ist die abschließende Prüfung Ihres Verwendungsnachweises durch den Projektträger.
Hinweise zum Verfahren
- Sie können Ihren Antrag laufend einreichen.
- Die Antragstellung ist bis zum Ablauf der Förderrichtlinie am 30.06.2027 möglich.
- Ihren Antrag für die Förderphase 2 reichen Sie spätestens 3 Monate nach Abschluss der Phase 1 ein.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Als Antrag für die Phase 1 Ihres Innovationsnetzwerks müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Antragsvordruck mit Angaben zum Antragsteller, zu den Netzwerkpartnern und zur Finanzierung.
- Erteilte Mandate von mindestens 6 Unternehmen zur Vorbereitung des Netzwerks und Beantragung der Förderung.
- Inhaltliches Konzept (Darstellung der Netzwerkinhalte, Vision, Ziele, Synergieeffekte, erste FuE-Ideen sowie die am Ende der Phase 1 zu erreichenden Ergebnisse).
- Abgrenzung des Netzwerkkonzepts zu bisher geförderten und thematisch verwandten Innovationsnetzwerken und FuE-Vorhaben Ihrer Einrichtung.
- Referenzdarstellung von Ihnen als Antragsteller und den agierenden Personen (mit einer Erklärung zu personellen oder institutionellen Verbindungen zwischen Management und Partnern).
- Aktueller Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung.
- Arbeits- und Meilensteinplanung.
- Anlagen zur Kalkulation der Personal- und Kostenaufwendungen (inklusive der vorgesehenen Eigenbeteiligungen der Netzwerkpartner).
- Vorgesehene bilaterale Vereinbarungen zwischen Netzwerkmanagement und Netzwerkpartnern (inklusive Regelung über die finanzielle Eigenbeteiligung der Partner oder eines entsprechenden Vertrags mit aufschiebender Wirksamkeitsbedingung).
- Erklärungen der beteiligten Unternehmen über bisher erhaltene De-minimis-Förderungen.
- Bei internationalen Netzwerken: erteilte Mandate von mindestens 4 inländischen Unternehmen.
- Bei internationalen Netzwerken: Interessenbekundung der internationalen Partner.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzlich geregelte Bearbeitungsdauer. Die Dauer hängt von der Qualität Ihrer Unterlagen ab. Sie können das Verfahren beschleunigen, indem Sie vorab eine formlose Projektskizze einreichen oder ein Beratungsgespräch beim Projektträger vereinbaren.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1
Schlagwörter: Netzwerkmanagement ZIM-Phase 1 Innovationsverbund Forschungsnetzwerk Kooperationsmanagement Technologietransfer Netzwerkförderung Unternehmensnetzwerk Innovationsberatung Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/management-innovationsnetzwerke-zim-phase1.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
80–100 % Förderung
bis zu 95 % (Zuschuss), Spanne ab 90 %
„Der Zuschuss beträgt im ersten, zweiten und gegebenenfalls dritten Jahr 95 % der Kosten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – National 90 %, international 95 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund (BMWi)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- Beratung und Schulung; Kooperationen und Netzwerke
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. +49 30 310078-492
Fax +49 30 310078-141
zim@vdivde-it.de
www.vdivde-it.de
Weiterführende Links
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