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Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2) aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Hinweis vom 03.10.2026: Antragsstopp seit 07.07.2026. Seit dem 07.07.2026, 12:00 Uhr, nimmt der Projektträger im ZIM vorübergehend keine Anträge und Projektskizzen an (befristeter Antragsstopp für alle Antragsformen). Bereits bewilligte Projekte sind nicht betroffen; für Ausnahmen verweist der Projektträger auf die ausführliche Meldung auf zim.de.
Quelle: Aussetzung ZIM-Antragsannahme ab 7. Juli 2026, 12:00 Uhr (AiF Projekt GmbH, ZIM-Projektträger) · geprüft von Ulrich Reuther am 03.10.2026. Der Programmtext unten stammt aus der Förderdatenbank des Bundes und kann davon abweichen.
Wenn Sie die Planungsphase Ihres Innovationsnetzwerks abgeschlossen haben, können Sie einen Zuschuss für die Phase 2 beantragen. Mit der Förderung für das Netzwerkmanagement setzen Sie Ihre technologische Roadmap um.
Quellendatum: 31.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss, nur 1. Jahr internationaler Netzwerke) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Als Netzwerkmanagementeinrichtung erhalten Sie für die Phase 2 Ihres Innovationsnetzwerks im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) eine finanzielle Förderung. In dieser Phase setzen Sie Ihr Netzwerkkonzept in die Praxis um.Für ein nationales Netzwerk können Sie insgesamt bis zu 490.000 EUR erhalten. Die Förderung beträgt im ersten Jahr 70 % und im zweiten 50 % der Kosten. Im dritten und gegebenenfalls vierten Jahr erhalten Sie 30 %. Die Phase 2 dauert hier in der Regel 2 Jahre. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung auf 3 Jahre möglich.
Für ein internationales Netzwerk erhalten Sie insgesamt bis zu 600.000 EUR. Der Zuschuss beträgt 80 % im ersten Jahr und 60 % im zweiten Jahr. Im dritten und gegebenenfalls vierten Jahr erhalten Sie 40 %. Hier dauert die Phase 2 in der Regel 3 Jahre. Bei außereuropäischen Netzwerken können Sie zusätzlich 10.000 EUR für die Phase 2 erhalten. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Für die beteiligten Unternehmen stellt dies eine De-minimis-Beihilfe dar. Da die Förderung jährlich sinkt, finanzieren die Netzwerkpartner die Differenz durch eigene Beiträge. Sie erhalten die Zuschüsse für folgende Managementleistungen:
- Sie setzen die technologische Roadmap um und entwickeln diese weiter.
- Sie bereiten die Verwertung der Ergebnisse am Markt vor.
- Sie koordinieren die Zusammenarbeit und überwachen die Projektziele.
- Bei internationalen Netzwerken: Sie begleiten aktiv die Internationalisierung.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel – der Text nennt je nach Fall unterschiedliche Höchstbeträge (490.000 €, 600.000 €); maßgeblich sind Programmtext und Richtlinie.
Beispielszenarien
Nationales Netzwerk startet Umsetzungsphase
Eine Netzwerkmanagementeinrichtung mit mindestens 6 förderfähigen Unternehmen hat die Planungsphase abgeschlossen und beantragt die Förderung für Phase 2. Sie erhält bis zu 490.000 EUR, die Förderung liegt im ersten Jahr bei bis zu 70 % und im zweiten Jahr bei bis zu 50 % der Kosten. Die Einrichtung setzt damit die technologische Roadmap um und koordiniert die Zusammenarbeit der Netzwerkpartner.
Internationales Netzwerk mit ausländischer Beteiligung
Eine Netzwerkmanagementeinrichtung betreut ein internationales Netzwerk aus mindestens 4 förderfähigen inländischen und mindestens 2 mittelständischen ausländischen Unternehmen und beantragt die Phase 2. Insgesamt kann sie bis zu 600.000 EUR erhalten, im ersten Jahr bis zu 80 % und im zweiten Jahr bis zu 60 % der Kosten; bei außereuropäischen Netzwerken kommen bis zu 10.000 EUR hinzu. Neben der Umsetzung der Roadmap begleitet die Einrichtung aktiv die Internationalisierung des Netzwerks.
Netzwerkmanagement ohne eigene wirtschaftliche Interessen
Eine Netzwerkmanagementeinrichtung mit technologischer Kompetenz und Erfahrung im Projektmanagement beantragt die Förderung für Phase 2. Sie agiert als Intermediär und verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Interessen an den Netzwerkergebnissen. Die Managementleistungen erbringt sie überwiegend mit eigenen Kapazitäten und vergibt nur einen begrenzten Anteil an Dritte.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Zentrale Voraussetzungen für eine Bewilligung der Phase 2:
- Ihr nationales Netzwerk besteht aus mindestens 6 förderfähigen Unternehmen.
- Ihr internationales Netzwerk besteht aus mindestens 4 förderfähigen inländischen und mindestens 2 mittelständischen ausländischen Unternehmen.
- Bei internationalen Netzwerken: Die Beteiligung der ausländischen Unternehmen am Netzwerk beträgt maximal 50 %.
- Bei internationalen Netzwerken: Sie beteiligen eine ausländische Einrichtung zur Unterstützung der dortigen Unternehmen.
- Sie verfügen als Netzwerkmanagementeinrichtung über technologische Kompetenz, Erfahrungen im Projektmanagement und Marketing sowie in der Moderation von Innovationsprozessen.
- Sie arbeiten in Ihren Geschäftsfeldern eng mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen.
- Sie agieren als neutraler Intermediär.
- Sie verfolgen keine eigenen wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Interessen an den Netzwerkergebnissen.
- Sie und die Netzwerkpartner sind nicht aneinander beteiligt (keine gegenseitigen Unternehmensanteile).
- Die geplanten Projekte der Netzwerkpartner weisen einen hohen Innovationsgehalt und technische Risiken auf.
- Die Netzwerkpartner verfügen über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Know-how sowie die personellen Ressourcen.
- Sie erbringen die Managementleistungen überwiegend mit eigenen Kapazitäten.
- Sie vergeben maximal 25 % (bei internationalen Netzwerken 35 %) der Leistungen an Dritte.
Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn:
- Ihr Unternehmen als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gilt.
- Über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
- Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
- Ihr Unternehmen einem ausgeschlossenen Sektor nach Artikel 1 Absatz 3 AGVO zuzuordnen ist.
- Sie Aufträge an die eigenen Netzwerkpartner vergeben.
- Sie oder verbundene Unternehmen unmittelbar an wirtschaftlichen Projekten des Netzwerks beteiligt sind.
- Zusatzvereinbarungen bestehen, die wirtschaftliche Interessen an den Marktergebnissen begründen oder der Anbahnung eigener Geschäfte dienen.
Ablauf
Wenn Sie die Förderung für die Phase 2 Ihres Innovationsnetzwerks beantragen möchten, gehen Sie wie folgt vor:
- Sie reichen Ihren Antrag spätestens 3 Monate nach Abschluss der Phase 1 vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
- Alternativ nutzen Sie den amtlichen Vordruck.
- Der Projektträger prüft Ihre Unterlagen auf Qualität und Vollständigkeit.
- Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.
- Sie fordern die Fördermittel nachträglich in Teilbeträgen beim Projektträger an.
- Dies erfolgt in der Regel alle 3 Monate auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten.
- Für die weitere Auszahlung weisen Sie dem Projektträger die eingegangenen Eigenbeteiligungen der Netzwerkpartner nach.
- Bei Vorhaben mit mehr als 12 Monaten Laufzeit reichen Sie Zwischenberichte zu den im Bescheid festgelegten Terminen ein.
- 90 % der Zuwendung werden im Projektverlauf ausgezahlt.
- Spätestens 3 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums reichen Sie den Verwendungsnachweis ein.
- Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.
- Einen Einbehalt von 10 % der Zuwendung erhalten Sie erst nach Prüfung des abschließenden Verwendungsnachweises.
Hinweise zum Verfahren
- Sie müssen Ihren Antrag für die Phase 2 spätestens 3 Monate nach Abschluss der Phase 1 einreichen.
- Die Antragstellung ist bis zum Ablauf der Förderrichtlinie am 30.06.2027 möglich.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Als Antrag für die Phase 2 Ihres Innovationsnetzwerks müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Antragsvordruck mit Angaben zum Antragsteller, zu den Netzwerkpartnern und zur Finanzierung.
- Sachbericht über die Ergebnisse der erfolgreich abgeschlossenen Förderphase 1.
- Für die Förderphase 2 fortgeschriebenes Netzwerkkonzept (mit den zu erzielenden Ergebnissen).
- Technologische Roadmap mit den einzuleitenden FuE-Projekten der Netzwerkpartner.
- Wirksam geschlossene multilaterale Netzwerkvereinbarung zwischen allen regulären Netzwerkpartnern und Ihnen (mit aufschiebender Wirksamkeitsbedingung der Förderbewilligung).
- Arbeits- und Meilensteinplanung.
- Anlagen zur Kalkulation der Personal- und Kostenaufwendungen (einschließlich der finanziellen Eigenbeteiligung der Partner).
- Bei fehlender Regelung in der multilateralen Vereinbarung: bilaterale Vereinbarungen zur finanziellen Eigenbeteiligung der Partner.
- Bei internationalen Netzwerken: Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern.
- Bei internationalen Netzwerken: Darstellung der Aufgabenteilung, des Mehrwerts und des Nutzens der internationalen Zusammenarbeit.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzlich geregelte Bearbeitungsdauer. Die Dauer der Prüfung hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Eine frühzeitige Beratung beschleunigt den Prozess.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1
Schlagwörter: ZIM-Netzwerkmanagement Phase 2 Innovationsnetzwerk Umsetzung Netzwerkmanagementeinrichtung ZIM-Managementförderung Phase 2 Technologische Roadmap Realisierung Innovationsförderung Mittelstand
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/management-innovationsnetzwerke-zim-phase2.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 80 % (Zuschuss), Spanne ab 30 %
nur 1. Jahr internationaler Netzwerke
„Der Zuschuss beträgt 80 % im ersten Jahr und 60 % im zweiten Jahr.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Degressiv: international 80/60/40 %, national 70/50/30 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund (BMWi)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- Beratung und Schulung; Kooperationen und Netzwerke
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. +49 30 310078-492
Fax +49 30 310078-141
zim@vdivde-it.de
www.vdivde-it.de
Weiterführende Links
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