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Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft – Maritimes Forschungsprogramm

Wenn Sie in einem Verbundprojekt zum Einsatz zukunftsweisender Technologien und Dienstleistungen in der maritimen Wirtschaft am Standort Deutschland forschen, können Sie einen Zuschuss zu den Projektkosten bekommen.

Quellendatum: 07.08.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte bis hin zur Demonstration für die maritime Branche am Standort Deutschland.

Sie können Förderung für ein Projekt bekommen, das einen Bezug zur Schiffstechnik, zur Schifffahrt, zur Meerestechnik oder zur maritimen Produktion aufweist und einem der folgenden 5 Förderschwerpunkte zugeordnet werden kann:

  • Klimaneutrales Schiff (MARITIME.zeroGHG): Maritime Technologien und Dienstleistungen zur Verringerung und Vermeidung von Treibhausgasen über den kompletten Lebenszyklus eines Schiffes, die einen Beitrag zur Erreichung einer vollständig klimaneutralen Schifffahrt leisten.
  • Maritimer Umweltschutz (MARITIME.green): Maritime Technologien und Dienstleistungen für eine umweltschonende Schifffahrt mit dem Potential, Umweltschäden zu vermeiden oder zu beheben, Ressourcenverbrauch zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit maritimer Produkte zu erhöhen sowie Schadstoffemissionen in Luft und Wasser zu verringern.
  • Maritime Digitalisierung (MARITIME.smart): Technologien und Dienstleistungen für die Transformation der maritimen Branche in Richtung Digitalisierung und Automatisierung sowie zur Schaffung innovativer Dienste.
  • Maritime Sicherheit (MARITIME.safe): Technologien und Dienstleistungen zur Erhöhung der Sicherheit in der Schifffahrt sowie im Bau und Betrieb von maritimen Infrastrukturen mit Potential zur Reduzierung von Unfällen und zur wirkungsvollen Gefahrenabwehr.
  • Maritime Ressourcen (MARITIME.value): Technologien und Dienstleistungen zur nachhaltigen und umweltschonenden Nutzung der Meere, die das Potential zur Verbesserung der Versorgungssicherheit, zur Unterstützung der Energiewende oder zur Gestaltung entstehender Märkte unter Berücksichtigung hoher Umweltstandards haben.

Die Laufzeit der Projekte soll im Regelfall 3 Jahre nicht überschreiten. Es sind Ausnahmeregelungen möglich.

Die Höhe der Förderung beträgt für

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:
    • für industrielle Forschung können kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 75 Prozent und große Unternehmen bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
    • Für experimentelle Entwicklung können kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und große Unternehmen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen:
    • Für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten können diese Einrichtungen bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Ausgaben erhalten.
    • Mitglieder der Helmholtz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und andere Forschungseinrichtungen können bis zu 100 Prozent (in der Regel 80 Prozent) der projektbezogenen Kosten für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten erhalten.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich ein. In der 2. Verfahrensstufe sind dem Projekttra?ger – nach grundsa?tzlich positiv bewerteten Projektskizzen – fo?rmliche Fo?rderantra?ge einzureichen. Bitte nutzen Sie für Ihre Projektskizze und Ihren Antrag das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 40 % höchstens 20.000 €.

Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Verbundprojekt für klimaneutrale Schifffahrt

Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung in Deutschland forscht gemeinsam mit Partnern aus Industrie und Forschung an Technologien zur Verringerung von Treibhausgasen im Schiffsbetrieb. Das Verbundprojekt ordnet sich dem Förderschwerpunkt Klimaneutrales Schiff zu und reicht zunächst eine Projektskizze beim Projektträger Jülich ein. Als kleines Unternehmen kann es für industrielle Forschung bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, sofern die Bewilligungsstelle den Antrag positiv bewertet.

Forschungseinrichtung untersucht maritime Sicherheit

Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung beteiligt sich an einem industriegeführten Verbundprojekt zur Erhöhung der Sicherheit in der Schifffahrt und im Betrieb maritimer Infrastrukturen. Für ihre nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten kann sie bis zu 100 Prozent, in der Regel bis zu 80 Prozent, der projektbezogenen Kosten erhalten. Die Einrichtung legt bereits bei Antragstellung einen Verwertungsplan vor und schreibt diesen jährlich fort.

Hochschule erforscht maritime Ressourcennutzung

Eine Hochschule beteiligt sich an einem Verbundprojekt zur nachhaltigen Nutzung der Meere im Förderschwerpunkt Maritime Ressourcen. Für ihre projektbezogenen, nichtwirtschaftlichen Ausgaben kann sie bis zu 100 Prozent der Kosten erhalten. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Projekt noch nicht begonnen hat und die Erstnutzung der Ergebnisse in Deutschland, im EWR oder in der Schweiz erfolgt.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
  • Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes,
  • Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.

Wenn Sie als Forschungseinrichtung von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bekommen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt darf noch nicht begonnen haben.
  • Sie müssen bereits bei Antragstellung die Verwertung der Forschungsergebnisse in einem Verwertungsplan darlegen und jährlich fortschreiben.
  • Die Erstnutzung der Ergebnisse der geförderten Projekte darf nur in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz stattfinden.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation.
  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation, über ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten und über die technische Grundausstattung zur Durchführung des Projekts.
  • An Ihrem industriegeführten Verbundprojekt sind Partner aus der gewerblichen Wirtschaft und/oder aus der Forschung beteiligt.
  • Sie und Ihre Partner regeln Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung (nach Bewilligung).
  • Sie müssen prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist und das Ergebnis der Prüfung im Förderantrag angeben.

Antragsverfahren

Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 20. Juni 2024 zur Fo?rderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft („Maritimes Forschungsprogramm“), Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 24.07.2024, B2.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft („Maritimes Forschungsprogramm“)
vom: 20.06.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 24.07.2024 B2

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Eine Einreichung von Projektskizzen ist unbefristet möglich.

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Forschungsförderung Innovationsförderung Schifffahrt Meerestechnik Maritimes Forschungsprogramm Maritime Wirtschaft

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/maritimes-forschungsprogramm.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 40 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen

„Für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten können diese Einrichtungen bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Ausgaben erhalten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/FE nichtwirtschaftlich; Unternehmen 40–80 % (kleine Unternehmen industrielle Forschung 80 %).
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen
Förderbereich
Digitalisierung; Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Forschung und Innovation (themenspezifisch); Mobilität; Umwelt- und Naturschutz
Branche
Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Mobilität und Verkehr; Schifffahrt und Meerestechnik; Sicherheitsforschung; Umwelt- und Naturschutz

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Projektträger Jülich (PtJ)
Lützowstraße 109
10785 Berlin
Tel. +49 30 20199-3506
f.hennig@ptj.de
www.ptj.de/

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