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Förderung im Rahmen der Initiative „Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit“

Wenn Sie in einem Verbundprojekt innovative Echtzeittechnologien zur Steigerung der zivilen maritimen Sicherheit in den Bereichen Betriebssicherheit und Gefahrenabwehr entwickeln, können Sie einen Zuschuss zu den Projektkosten bekommen.

Quellendatum: 07.08.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte bis hin zur Demonstration im Bereich der echtzeitfähigen maritimen Sicherheitssysteme.

Sie bekommen die Förderung vorrangig für Verbundprojekte zu den Anwendungen:

  • Schutz maritimer Infrastrukturen und der dort beschäftigten Menschen,
  • Überwachung maritimer Gebiete zur Prävention illegaler Aktivitäten,
  • Schutz und Sicherung der globalen Versorgungskette,
  • Sicherheit der maritimen Transportsysteme sowie der Seefahrer und Passagiere,
  • mariner Umweltschutz durch Beobachtung und Vermeidung von Unfällen.

Die Laufzeit der Projekte soll im Regelfall drei Jahre nicht überschreiten. Es sind Ausnahmeregelungen möglich.

 Die Höhe der Förderung beträgt für

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:
    • Für industrielle Forschung können kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 75 Prozent und große Unternehmen bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
    • Für experimentelle Entwicklung können kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und große Unternehmen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen:
    • Für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten können diese Einrichtungen bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Ausgaben erhalten.
    • Mitglieder der Helmholtz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und andere Forschungseinrichtungen können bis zu 100 Prozent (in der Regel 80 Prozent) der projektbezogenen Kosten für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten erhalten.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich ein. In der 2. Verfahrensstufe sind dem Projekttra?ger – nach grundsa?tzlich positiv bewerteten Projektskizzen – fo?rmliche Fo?rderantra?ge einzureichen. Bitte nutzen Sie für Ihre Projektskizze und Ihren Antrag das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (dazu zählen auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 40 % höchstens 20.000 €.

Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Verbundprojekt zum Schutz maritimer Infrastruktur

Ein mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beantragt zusammen mit Partnern aus Forschung und Wirtschaft ein Verbundprojekt zu echtzeitfähigen Sicherheitssystemen zum Schutz maritimer Infrastrukturen. Für industrielle Forschung kann das Unternehmen bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Zunächst reicht das Unternehmen eine Projektskizze beim Projektträger Jülich ein, bevor ein förmlicher Förderantrag folgt.

Forschungseinrichtung untersucht Umweltschutz zur See

Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung, die Mitglied der Fraunhofer-Gesellschaft ist, beteiligt sich an einem Verbundprojekt zum marinen Umweltschutz durch Beobachtung und Vermeidung von Unfällen. Für ihre nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten kann sie bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten erhalten, in der Regel jedoch bis zu 80 Prozent. Die Entscheidung darüber liegt bei der Bewilligungsstelle.

Kleines Unternehmen entwickelt Überwachungstechnik

Ein kleines Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland entwickelt im Rahmen eines industriegeführten Verbundprojekts Technologien zur Überwachung maritimer Gebiete zur Prävention illegaler Aktivitäten. Für die experimentelle Entwicklung kann das Unternehmen bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Die Projektlaufzeit soll im Regelfall drei Jahre nicht überschreiten, wobei Ausnahmeregelungen möglich sind.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (dazu zählen auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
  • Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes,
  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.

Wenn Sie als Forschungseinrichtung von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bekommen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation.
  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation.
  • Sie verfügen über ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten.
  • Sie verfügen über die technische Grundausstattung zur Durchführung des Projekts.
  • An Ihrem industriegeführten Verbundprojekt sind Partner aus der gewerblichen Wirtschaft und/oder aus der Forschung beteiligt.
  • Sie und Ihre Partner regeln Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung (nach Bewilligung).
  • Sie sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Echtzeittechnologien für die Maritime Sicherheit“
vom: 08.04.2025
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 29.04.2025 B1

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Eine Einreichung von Projektskizzen ist unbefristet möglich.

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Innovationsförderung Forschungsförderung maritime Sicherheitskonzepte maritime Infrastrukturen Schiffahrt Meerestechnik

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/maritimes-forschungsprogramm-echtzeittechnologien.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 40 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen

„Für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten können diese Einrichtungen bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Ausgaben erhalten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/FE nichtwirtschaftlich; Unternehmen 40–80 %.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen
Förderbereich
Digitalisierung; Forschung und Innovation (themenspezifisch); Mobilität
Branche
Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Information und Kommunikation; Mobilität und Verkehr; Schifffahrt und Meerestechnik; Sicherheitsforschung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Projektträger Jülich (PtJ)
Lützowstraße 109
10785 Berlin
Tel. +49 30 20199-507
e.pross@ptj.de
www.ptj.de/

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