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Förderung für Markteinführungskosten für FuE-Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Hinweis vom 03.10.2026: Antragsstopp seit 07.07.2026. Seit dem 07.07.2026, 12:00 Uhr, nimmt der Projektträger im ZIM vorübergehend keine Anträge und Projektskizzen an (befristeter Antragsstopp für alle Antragsformen). Bereits bewilligte Projekte sind nicht betroffen; für Ausnahmen verweist der Projektträger auf die ausführliche Meldung auf zim.de.

Quelle: Aussetzung ZIM-Antragsannahme ab 7. Juli 2026, 12:00 Uhr (AiF Projekt GmbH, ZIM-Projektträger) · geprüft von Ulrich Reuther am 03.10.2026. Der Programmtext unten stammt aus der Förderdatenbank des Bundes und kann davon abweichen.

Sie haben ein bewilligtes FuE-Einzelprojekt im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)? Für die Markteinführung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 EUR für Leistungen wie Beratung, Messen und Design erhalten.

Quellendatum: 10.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 50 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Haben Sie für Ihr Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) als Einzelprojekt geplant, welches im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bewilligt wurde? Für die wirtschaftliche Verwertung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss beantragen. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Leistungen von qualifizierten externen Anbietern.

Das Programm fördert insbesondere:

  • Innovationsberatungsdienste: Dazu gehören die Beratung zum Wissenstransfer, zum Schutz geistigen Eigentums sowie zur Anwendung von Normen.
  • Innovationsunterstützende Dienste: Diese umfassen die Bereitstellung von Datenbanken, Marktforschung, Laboratorien, Tests und Zertifizierungen.
  • Zusätzliche Leistungen: Sie können Zuschüsse für Messeauftritte sowie für die Beratung zu Produktdesign und Vermarktung erhalten.

Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Ihr bewilligtes FuE-Einzelprojekt. Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die förderfähigen Gesamtkosten sind auf maximal 100.000 EUR begrenzt.

Sie können für diese Leistungen je FuE-Einzelprojekt höchstens 3 Anträge stellen. Die Beantragung ist projektbegleitend oder bis zu 18 Monate nach Abschluss Ihres Vorhabens möglich.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 50.000 €.

Förderfähig sind laut Text Kosten bis höchstens 100.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Kleinunternehmen lässt Messeauftritt fördern

Ein Kleinunternehmen aus Norddeutschland hat ein bewilligtes FuE-Einzelprojekt im ZIM durchgeführt und möchte die Ergebnisse nun am Markt einführen. Es beauftragt einen externen Anbieter mit der Vorbereitung eines Messeauftritts und beantragt dafür einen Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, die förderfähigen Gesamtkosten sind dabei auf maximal 100.000 EUR begrenzt. Über die Bewilligung entscheidet der Projektträger.

Mittleres Unternehmen holt Designberatung ein

Ein mittleres Unternehmen mit laufendem ZIM-Einzelprojekt beauftragt eine externe Beratung zu Produktdesign und Vermarktung der neu entwickelten Lösung. Da die Leistung in engem sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem FuE-Projekt steht, wird der Auftrag erst nach Bestätigung des Antragseingangs durch den Projektträger vergeben. Der Zuschuss deckt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, der Rest wird als Eigenanteil vom Unternehmen getragen.

Kleinstunternehmen nutzt Marktforschung nach Projektende

Ein Kleinstunternehmen hat sein FuE-Einzelprojekt im ZIM bereits abgeschlossen und beauftragt eine externe Marktforschung zur wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse. Die Beantragung erfolgt bis zu 18 Monate nach Abschluss des Vorhabens; es ist der erste von höchstens 3 möglichen Anträgen für dieses Projekt. Leistungen durch eigenes Personal wären hierbei nicht förderfähig, da nur externe Anbieter berücksichtigt werden.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Um die Förderung für Markteinführungskosten zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ihr Unternehmen führt ein bewilligtes Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) als Einzelprojekt durch oder hat dieses bereits abgeschlossen.
  • Die geplanten Leistungen stehen in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit diesem FuE-Projekt und sind für die Markteinführung sinnvoll.
  • Sie vergeben die Aufträge nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierte externe Anbieter.
  • Ihr Unternehmen erbringt den erforderlichen finanziellen Eigenanteil.
  • Ihr Vorhaben erfüllt mindestens die Kriterien der experimentellen Entwicklung.
  • Sie haben für dieses spezifische FuE-Projekt bisher maximal 2 Anträge auf Markteinführungskosten gestellt (es sind höchstens 3 Anträge pro Projekt möglich).

Ausschlussgründe

Sie können keine Förderung erhalten, wenn:

  • Sie die Aufträge für die Dienstleistungen bereits erteilt haben, bevor der Projektträger den Eingang Ihres Antrags bestätigt hat.
  • Die Leistungen durch eigenes Personal Ihres Unternehmens erbracht werden (Förderfähig sind ausschließlich Leistungen externer Dritter).

Ablauf

Wenn Sie die Förderung für Markteinführungskosten im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen möchten, gehen Sie in der Regel wie folgt vor:

  • Sie reichen Ihren Antrag vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über den Erhalt Ihres Antrags. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die externen Leistungen auf eigenes Risiko beauftragen.
  • Ihr Antrag wird auf Vollständigkeit und Qualität geprüft.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.
  • Nach der Durchführung der Leistungen fordern Sie die Mittel an und fügen hierzu die Zahlungs- und Zwischennachweise bei.
  • Nach Abschluss aller Maßnahmen reichen Sie den finalen Verwendungsnachweis ein.
  • Ein Restbetrag in Höhe von 10 % der Zuwendung wird Ihnen erst nach der abschließenden Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Hinweise zum Verfahren

Sie können den Antrag projektbegleitend (während Ihres laufenden Forschungs- und Entwicklungsprojekts) oder bis spätestens 18 Monate nach Abschluss des zugehörigen bewilligten FuE-Einzelprojekts stellen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der Förderung:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Leistungen zur Markteinführung
  • Detailliertes Markteinführungskonzept
  • Angebote der externen Dienstleister
  • Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): Erklärung zur Einstufung als KMU
  • Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Für die Auszahlungs- und Abrechnungsphase:

  • Zwischennachweise und Zahlungsnachweise über die entstandenen Kosten (für die Mittelanforderung)
  • Abschließender Verwendungsnachweis

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Markteintritt ZIM Innovationsberatung Messeförderung Verwertung FuE-Ergebnisse ZIM Markteinführung Designberatung Marketingzuschuss

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/markteinfuehrung-fue-einzelprojekte-zim.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 50 % (Zuschuss)

„Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenoffen)
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenoffen)
Kooperationen und Netzwerke

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. +49 30 310078-3635
Fax +49 30 310078-102
zim@vdivde-it.de
www.vdivde-it.de

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