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Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Haben Sie ein bewilligtes Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem ZIM-Innovationsnetzwerk? Für die Markteinführung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 EUR für externe Leistungen wie Beratung, Messen und Design erhalten.

Quellendatum: 10.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 50 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Haben Sie für Ihr Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem Innovationsnetzwerk geplant, welches im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bewilligt wurde? Für die wirtschaftliche Verwertung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss beantragen.

Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Leistungen von qualifizierten externen Anbietern. Das Programm fördert insbesondere:

  • Innovationsberatungsdienste: Dazu gehören die Beratung zum Wissenstransfer, zum Schutz geistigen Eigentums sowie zur Anwendung von Normen.
  • Innovationsunterstützende Dienste: Diese umfassen die Bereitstellung von Datenbanken, Marktforschung, Laboratorien, Tests und Zertifizierungen.
  • Zusätzliche Leistungen: Sie können Zuschüsse für Messeauftritte sowie für die Beratung zu Produktdesign und Vermarktung erhalten.

Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Ihr bewilligtes FuE-Projekt im Innovationsnetzwerk. Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die förderfähigen Gesamtkosten sind auf maximal 100.000 EUR begrenzt.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 50.000 €.

Förderfähig sind laut Text Kosten bis höchstens 100.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

KMU führt Ergebnisse aus Innovationsnetzwerk in den Markt ein

Ein kleines Unternehmen hat ein FuE-Projekt in einem ZIM-Innovationsnetzwerk bewilligt bekommen und möchte die Ergebnisse nun wirtschaftlich verwerten. Es beauftragt einen externen Anbieter mit Beratung zu Produktdesign und Vermarktung. Gefördert werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, die förderfähigen Gesamtkosten sind auf maximal 100.000 EUR begrenzt.

Messeauftritt zur Vermarktung der Projektergebnisse

Ein mittleres Unternehmen mit einem bewilligten FuE-Projekt in einem Innovationsnetzwerk plant einen Messeauftritt, um die entwickelten Ergebnisse bekannt zu machen. Es beauftragt dafür einen qualifizierten externen Anbieter, da eigene Leistungen nicht förderfähig sind. Der Auftrag wird erst erteilt, nachdem der Projektträger den Eingang des Antrags bestätigt hat.

Beratung zum Schutz geistigen Eigentums beantragt

Ein Kleinstunternehmen mit bewilligtem FuE-Projekt im ZIM-Innovationsnetzwerk nimmt eine Innovationsberatung zum Schutz geistigen Eigentums in Anspruch. Die Leistung steht in engem sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem bewilligten Projekt. Für dieses Projekt hat das Unternehmen bisher noch keinen Antrag auf Markteinführungskosten gestellt, es sind höchstens 3 Anträge pro Projekt möglich.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der Definition der Europäischen Union.
  • Für Ihr Unternehmen wurde ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem ZIM-Innovationsnetzwerk bewilligt.
  • Die geplanten Leistungen stehen in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit diesem bewilligten FuE-Projekt und sind für die Markteinführung sinnvoll.
  • Sie vergeben die Aufträge nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierte externe Anbieter.
  • Sie haben für dieses spezifische FuE-Projekt bisher maximal 2 Anträge auf Markteinführungskosten gestellt (es sind höchstens 3 Anträge pro Projekt möglich).

Ausschlussgründe

Sie können keine Förderung erhalten, wenn:

  • Sie die Aufträge für die Dienstleistungen bereits erteilt haben, bevor der Projektträger den Eingang Ihres Antrags bestätigt hat.
  • Die Leistungen durch eigenes Personal Ihres Unternehmens erbracht werden (förderfähig sind ausschließlich Leistungen externer Dritter).

Ablauf

Wenn Sie die Förderung für Markteinführungskosten für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem Innovationsnetzwerk im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen möchten, gehen Sie in der Regel wie folgt vor:

  • Es wird empfohlen, vorab den zuständigen Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH für eine Beratung zu kontaktieren.
  • Sie reichen Ihren Antrag vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über den Erhalt Ihres Antrags. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die externen Leistungen auf eigenes Risiko beauftragen.
  • Ihr Antrag wird auf Vollständigkeit und inhaltliche Förderfähigkeit geprüft.
  • Sollten Dokumente fehlen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb von 2 Monaten nachzureichen.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.
  • Sie fordern die Mittel nachträglich nach Bezahlung der Leistungen an und fügen hierzu die Zahlungs- und Zwischennachweise bei.
  • Spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den finalen Verwendungsnachweis ein.

Hinweise zum Verfahren

Sie können den Antrag projektbegleitend (während Ihres laufenden Forschungs- und Entwicklungsprojekts) oder bis spätestens 18 Monate nach Abschluss des zugehörigen bewilligten FuE-Projekts stellen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der Förderung:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Leistungen zur Markteinführung
  • Detailliertes Markteinführungskonzept
  • Angebote der externen Dienstleister
  • Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): Erklärung zur Einstufung als KMU
  • Erklärung zu erhaltenen De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre
  • Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Für die Auszahlungs- und Abrechnungsphase:

  • Zwischennachweise und Zahlungsnachweise über die entstandenen Kosten (für die Mittelanforderung)
  • Abschließender Verwendungsnachweis

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Innovationsnetzwerke Netzwerkmanagement FuE-Projekte Forschung und Entwicklung Innovation Netzwerk Synergieeffekte Kooperation Technologietransfer Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand Themenoffene Förderung Branchenoffene Innovation

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/markteinfuehrung-innovationsnetzwerke.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 50 % (Zuschuss)

„Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenoffen)
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenoffen)
Kooperationen und Netzwerke

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. +49 30 310078-3635
Fax +49 30 310078-102
zim@vdivde-it.de
www.vdivde-it.de

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