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Förderung für Markteinführungskosten für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Haben Sie ein bewilligtes Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) als Kooperationsprojekt im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)? Für die Markteinführung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 EUR für Leistungen wie Beratung, Messen und Design erhalten.
Quellendatum: 10.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Haben Sie für Ihr Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) als Kooperationsprojekt geplant, welches im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bewilligt wurde? Für die wirtschaftliche Verwertung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss beantragen.
Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Leistungen von qualifizierten externen Anbietern. Das Programm fördert insbesondere:
- Innovationsberatungsdienste: Dazu gehören die Beratung zum Wissenstransfer, zum Schutz geistigen Eigentums sowie zur Anwendung von Normen.
- Innovationsunterstützende Dienste: Diese umfassen die Bereitstellung von Datenbanken, Marktforschung, Laboratorien, Tests und Zertifizierungen.
- Zusätzliche Leistungen: Sie können Zuschüsse für Messeauftritte sowie für die Beratung zu Produktdesign und Vermarktung erhalten.
Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Ihr bewilligtes FuE-Kooperationsprojekt. Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die förderfähigen Gesamtkosten sind auf maximal 100.000 EUR begrenzt.
Sie können für diese Leistungen je FuE-Projekt höchstens 3 Anträge stellen. Die Beantragung ist projektbegleitend oder bis zu 18 Monate nach Abschluss Ihres Vorhabens möglich.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Der Text nennt einen Höchstbetrag von 50.000 €.
Förderfähig sind laut Text Kosten bis höchstens 100.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
KMU beantragt Zuschuss für Markteinführung nach ZIM-Projekt
Ein mittelständischer Maschinenbaubetrieb hat ein FuE-Kooperationsprojekt im Rahmen des ZIM bewilligt bekommen und möchte die Ergebnisse nun wirtschaftlich verwerten. Für die Beratung zu Produktdesign und Vermarktung sowie für einen Messeauftritt beantragt er einen Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, wobei die förderfähigen Gesamtkosten auf höchstens 100.000 EUR begrenzt sind. Der externe Dienstleister wird erst beauftragt, nachdem der Projektträger den Antragseingang bestätigt hat.
Innovationsberatung zum Schutz geistigen Eigentums
Ein KMU aus der Elektronikbranche lässt sich nach Abschluss seines ZIM-Kooperationsprojekts extern zum Schutz geistigen Eigentums und zur Anwendung von Normen beraten. Die Beratung erfolgt bis zu 18 Monate nach Projektabschluss und steht in engem sachlichem Zusammenhang mit dem bewilligten Vorhaben. Für diese Leistung reicht das Unternehmen einen der insgesamt höchstens 3 möglichen Anträge je FuE-Projekt ein.
Marktforschung und Zertifizierung nach Kooperationsprojekt
Ein KMU aus Norddeutschland beauftragt nach einem bewilligten FuE-Kooperationsprojekt ein externes Labor mit Tests und Zertifizierungen sowie eine Marktforschungsdienstleistung. Die Aufträge werden nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierte externe Anbieter vergeben, eigenes Personal des Unternehmens ist von der Förderung ausgeschlossen. Über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet die zuständige Stelle.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der Definition der Europäischen Union.
- Für Ihr Unternehmen wurde ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) als Kooperationsprojekt im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bewilligt.
- Die geplanten Leistungen stehen in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit diesem bewilligten FuE-Kooperationsprojekt und sind für die Markteinführung sinnvoll.
- Sie vergeben die Aufträge nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierte externe Anbieter.
- Sie haben für dieses FuE-Projekt bisher maximal 2 Anträge auf Markteinführungskosten gestellt (es sind höchstens 3 Anträge pro Projekt möglich).
Ausschlussgründe
Sie können keine Förderung erhalten, wenn:
- Sie die Aufträge für die Dienstleistungen bereits erteilt haben, bevor der Projektträger den Eingang Ihres Antrags bestätigt hat.
- Die Leistungen durch eigenes Personal Ihres Unternehmens erbracht werden (förderfähig sind ausschließlich Leistungen externer Dritter).
Ablauf
Wenn Sie die Förderung für Markteinführungskosten für ein Kooperationsprojekt im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen möchten, gehen Sie in der Regel wie folgt vor:
- Sie reichen Ihren Antrag vollständig digital über die "Förderzentrale Deutschland" ein.
- Sie erhalten eine Bestätigung über den Erhalt Ihres Antrags. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die externen Leistungen auf eigenes Risiko beauftragen.
- Ihr Antrag wird auf Vollständigkeit und Qualität geprüft.
- Sollten Dokumente fehlen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb von 2 Monaten nachzureichen.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.
- Sie fordern die Mittel nachträglich an und fügen hierzu die Zahlungs- und Zwischennachweise bei. Die Auszahlung erfolgt in der Regel für die vergangenen 3 Monate.
- Spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den finalen Verwendungsnachweis ein.
Hinweise zum Verfahren
Sie können den Antrag projektbegleitend (während Ihres laufenden Forschungs- und Entwicklungsprojekts) oder bis spätestens 18 Monate nach Abschluss des zugehörigen bewilligten FuE-Projekts stellen.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung der Förderung:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Leistungen zur Markteinführung mit allen Anlagen
- Detailliertes Markteinführungskonzept
- Angebote und Nachweise zur Qualifikation externer Dienstleister
- Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): Erklärung zur Einstufung als KMU
- Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Für die Auszahlungs- und Abrechnungsphase:
- Zwischennachweise und Zahlungsnachweise über die entstandenen Kosten (für die Mittelanforderung)
- Abschließender Verwendungsnachweis
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzlich geregelte Bearbeitungsdauer. Die Bearbeitungszeit hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Vollständige Anträge beschleunigen das Verfahren.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1
Schlagwörter: ZIM Markteinführung Vermarktungszuschuss Messeförderung Innovation Innovationsberatung ZIM Produktdesign Förderung Unterstützung Markteintritt
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/markteinfuehrungskosten-fue-kooperationsprojekte.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 50 % (Zuschuss)
„Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund (BMWi)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- Beratung und Schulung; Betriebliche Innovationen; Forschung und Entwicklung; Patentierung und Verwertung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
AiF Projekt GmbH
Tschaikowskistraße 49
13156 Berlin
Tel. +49 30 48163-3
zim@aif-projekt-gmbh.de
www.aif-projekt-gmbh.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.